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Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

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2 Literaturübersicht<br />

Dem Lebensmittelunternehmer wurde im Rahmen des neuen<br />

Lebensmittelhygienerechts die primäre Verantwortung für die Gewährleistung der<br />

Lebensmittelsicherheit übertragen, der er durch geeignete Eigenkontrollmassnahmen<br />

gerecht werden muss. Der amtlichen Überwachung kommt hierbei die Aufgabe der<br />

„Kontrolle der Eigenkontrolle“ zu.<br />

Die EU-Verordnungen finden in allen Mitgliedstaaten als unmittelbar anzuwendendes<br />

Recht ihre Anwendung und gelten auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und<br />

Vertriebsstufen der Lebensmittelherstellung, einschließlich der landwirtschaftlichen<br />

Primärproduktion (from fish to dish) (KOBELT 2008).<br />

Einen Überblick über das neue EU-Lebensmittelhygienerecht gibt die nachstehende<br />

Übersicht:<br />

VO 178/2002<br />

Festlegung der allgemeinen Grundsätze des Lebensmittel- und Futtermittelrechts<br />

= EU-Basisverordnung<br />

Amtliche Überwachung Lebensmittel-/Futtermittel-<br />

Unternehmer<br />

VO<br />

882/2004<br />

LM und FM<br />

Kontrolle<br />

=<br />

EU-<br />

Überwachungs -<br />

VO<br />

VO 854/2004<br />

Überwachung<br />

LM tierischer<br />

Herkunft<br />

Lebensmittel-<br />

Betriebe<br />

+<br />

Primärproduktion<br />

Betriebe:<br />

Tierische LM<br />

+<br />

Schlachtbetriebe<br />

Spezifische Verordnungen der EU<br />

Abbildung 1: Das Lebensmittelrecht der EU<br />

Ausführungshinweise zur Fischhygiene (Arbeitsgruppe Fischhygiene 2007)<br />

4<br />

VO 853/2004<br />

Zusätzliche<br />

Hygiene-<br />

anforderungen<br />

VO<br />

852/2004<br />

Allgemeine<br />

Hygiene

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