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Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

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2 Literaturübersicht<br />

Artikel 4, Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 unter die Zulassungspflicht<br />

fallen.<br />

Insofern fallen Schlachtbetriebe ausnahmslos unter den Anwendungsbereich der<br />

Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und damit unter die Zulassungspflicht.<br />

Die Ausnahmeregelung nach Artikel 4, Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004<br />

erfasst die Primärproduktion, Transporttätigkeiten, die Lagerung von Lebensmittel<br />

ohne Temperaturregelung, sowie den Einzelhandel (mit Ausnahmen).<br />

Auch Betriebe, deren Abgabe von Lebensmitteln tierischer Herkunft eine<br />

nebensächliche Tätigkeit auf lokaler Ebene darstellt, sind von der Zulassungspflicht<br />

befreit.<br />

Der Begriff „Einzelhandel“ wird in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Artikel 3,<br />

Absatz 7 als „die Handhabung und/oder Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln<br />

und ihre Lagerung am Ort des Verkaufs oder der Abgabe an den Endverbraucher“<br />

definiert. Hierzu gehören gemäß dieser Verordnung Verladestellen, Betriebskantinen,<br />

Großküchen, Restaurants, Supermarktvertriebszentren sowie<br />

Großhandelsverkaufsstellen.<br />

Einer Zulassungspflicht unterliegen nach Artikel 1, Absatz 5b sowie nach Artikel 5<br />

Absatz 2d der Verordnung (EG) 853/2004 dennoch die Einzelhandelsbetriebe, die<br />

andere Lebensmittelbetriebe in größerem Umfang mit Lebensmittel tierischen<br />

Ursprungs beliefern.<br />

Von einem größeren Umfang wird definitionsgemäß ausgegangen, wenn mehr als<br />

ein Drittel der Produktionsmenge über einen Umkreis von 100 km hinaus an Betriebe<br />

abgegeben sowie über andere Geschäftsstellen und -filialen verkauft wird<br />

(HAUNHORST 2008).<br />

Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn ein umfassender Betriebsdurchgang von der<br />

reinen zur unreinen Seite, unter Miteinbeziehung aller Räumlichkeiten inklusive der<br />

Personalräume durch den beamteten Tierarzt und einem Lebensmittelkontrolleur<br />

durchgeführt wurde. Nach dieser umfangreichen Inspektion erfolgt die Überprüfung<br />

der betrieblichen Eigenkontrollsysteme.<br />

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