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Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

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2 Literaturübersicht<br />

regelmäßiger Untersuchungen der Fische, zum anderen die unverzügliche<br />

Mitteilungspflicht der zuständigen Behörde bei Feststellung einer erhöhten<br />

Sterblichkeitsrate im Fischbesatz, die nicht auf Haltungs- und Transportbedingungen<br />

zurückzuführen ist, beinhalten.<br />

In Anlehnung an die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 werden in<br />

genehmigungspflichtigen Betrieben amtliche Kontrollen zur Überprüfung der<br />

Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über<br />

Tiergesundheit und Tierschutz durchgeführt. Die Häufigkeit amtlicher Kontrollen ist<br />

von der Risikoeinschätzung der Betriebe bezüglich der Einschleppung und<br />

Übertragung von Seuchenerregern abhängig.<br />

Des Weiteren dürfen Fische und deren Erzeugnisse nur in den Verkehr gebracht<br />

werden, sofern sie die Fische am Bestimmungsort im Hinblick auf die in dieser<br />

Verordnung aufgeführten Seuchen (Anlage 1) nicht gefährden. In den §§ 12 bis 18<br />

wird darauf ausführlich eingegangen.<br />

Im Falle eines Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs einer exotischen<br />

Seuche wird in den §§ 19 und 20 detailliert beschrieben, welche Maßnahmen seitens<br />

der amtlichen Behörde, wie beispielsweise die Erfassung der Anzahl seuchenkranker<br />

und verdächtiger Fische, unschädliche Beseitigung verendeter Fische vor amtlicher<br />

Feststellung sowie Sperrung des Betriebes, sofortige Tötung und unschädliche<br />

Beseitigung des Fischbestands, Reinigung und Desinfektion des Betriebs sowie<br />

Festlegung eines Sperrgebiets nach amtlicher Feststellung einer Seuche, getroffen<br />

werden müssen.<br />

Die Schutzmaßnahmen werden nach Beseitigung der Seuche und Ermittlung<br />

negativer Untersuchungsbefunde aufgehoben.<br />

In den Anlagen dieser Verordnung werden die Fischseuchen, unterteilt in exotische<br />

und nicht exotische Seuchen, aufgelistet (Anlage 1) sowie Vordrucke für die<br />

Tiergesundheits- und Transportbescheinigungen aufgezeigt.<br />

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