27.02.2013 Aufrufe

Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 Literaturübersicht<br />

2.1.6 Tierschutz - Schlachtverordnung<br />

In dieser Verordnung wird die tierschutzgerechte Tötung von Speisefischen zum<br />

Zweck der Schlachtung dargelegt.<br />

Voraussetzung für eine sachgemäße Betäubung und Schlachtung von Speisefischen<br />

ist der Nachweis einer Sachkundebescheinigung, die auf Grundlage einer erfolgreich<br />

abgelegten Prüfung erteilt wird.<br />

Lebende Speisefische dürfen vor der Schlachtung nur in Behältern aufbewahrt<br />

werden, deren Wasservolumen den Tieren ausreichende Bewegungsmöglichkeiten<br />

bietet; ferner müssen diese die Wasserqualitäts-, Temperatur- und Lichtansprüche<br />

der einzelnen Fischarten garantieren sowie einen ausreichenden Wasseraustausch<br />

und angemessene Sauerstoffversorgung sicherstellen.<br />

Eine Betäubung muss unmittelbar vor dem eigentlichen Schlachtvorgang erfolgen,<br />

wobei für Aale und Plattfische eine Ausnahme besteht.<br />

Plattfische dürfen ohne vorherige Betäubung durch einen schnellen Schnitt, der die<br />

Kehle und die Wirbelsäule durchtrennt, getötet werden. Die Schlachtung der Aale<br />

erfolgt durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und<br />

sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens.<br />

In dieser Verordnung sind der Kopfschlag, die elektrische Betäubung sowie für<br />

Salmoniden die Kohlendioxid-Begasung als zulässige Betäubungsverfahren<br />

aufgelistet.<br />

Die Betäubung ist so durchzuführen, dass die Fische schnell und unter Vermeidung<br />

von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der<br />

Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden.<br />

Der Kopfschlag muss mit einem geeigneten Gegenstand und ausreichend kräftig<br />

ausgeführt werden. Es stellt jedoch bei Verwertung größerer Partien nicht das<br />

Betäubungsverfahren der Wahl dar, da Fische durch zu langes Liegenlassen wieder<br />

erwachen können. Daher sollte bei größeren Fischmengen auf die Betäubung mittels<br />

elektrischer Durchströmung zurückgegriffen werden. Dabei muss geachtet werden,<br />

dass die Elektroden so angeordnet sind, dass in allen Bereichen der<br />

Betäubungsanlage eine gleichmäßige elektrische Durchströmung der Fische<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!