Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
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2 Literaturübersicht<br />
2.1.6 Tierschutz - Schlachtverordnung<br />
In dieser Verordnung wird die tierschutzgerechte Tötung von Speisefischen zum<br />
Zweck der Schlachtung dargelegt.<br />
Voraussetzung für eine sachgemäße Betäubung und Schlachtung von Speisefischen<br />
ist der Nachweis einer Sachkundebescheinigung, die auf Grundlage einer erfolgreich<br />
abgelegten Prüfung erteilt wird.<br />
Lebende Speisefische dürfen vor der Schlachtung nur in Behältern aufbewahrt<br />
werden, deren Wasservolumen den Tieren ausreichende Bewegungsmöglichkeiten<br />
bietet; ferner müssen diese die Wasserqualitäts-, Temperatur- und Lichtansprüche<br />
der einzelnen Fischarten garantieren sowie einen ausreichenden Wasseraustausch<br />
und angemessene Sauerstoffversorgung sicherstellen.<br />
Eine Betäubung muss unmittelbar vor dem eigentlichen Schlachtvorgang erfolgen,<br />
wobei für Aale und Plattfische eine Ausnahme besteht.<br />
Plattfische dürfen ohne vorherige Betäubung durch einen schnellen Schnitt, der die<br />
Kehle und die Wirbelsäule durchtrennt, getötet werden. Die Schlachtung der Aale<br />
erfolgt durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und<br />
sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens.<br />
In dieser Verordnung sind der Kopfschlag, die elektrische Betäubung sowie für<br />
Salmoniden die Kohlendioxid-Begasung als zulässige Betäubungsverfahren<br />
aufgelistet.<br />
Die Betäubung ist so durchzuführen, dass die Fische schnell und unter Vermeidung<br />
von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der<br />
Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden.<br />
Der Kopfschlag muss mit einem geeigneten Gegenstand und ausreichend kräftig<br />
ausgeführt werden. Es stellt jedoch bei Verwertung größerer Partien nicht das<br />
Betäubungsverfahren der Wahl dar, da Fische durch zu langes Liegenlassen wieder<br />
erwachen können. Daher sollte bei größeren Fischmengen auf die Betäubung mittels<br />
elektrischer Durchströmung zurückgegriffen werden. Dabei muss geachtet werden,<br />
dass die Elektroden so angeordnet sind, dass in allen Bereichen der<br />
Betäubungsanlage eine gleichmäßige elektrische Durchströmung der Fische<br />
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