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Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

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2 Literaturübersicht<br />

2.6 Begründung für die eigene Arbeit<br />

Nach dem neuen Lebensmittelhygienerecht liegt die Hauptverantwortung für die<br />

Sicherheit eines Lebensmittels beim Lebensmittelunternehmer.<br />

Die Lebensmittelunternehmer müssen durch eine gute Hygienepraxis sowie<br />

betriebliche Eigenkontrollkonzepte, die unter anderem erfolgreiche Reinigungs- und<br />

Desinfektionsmaßnahmen beinhalten, sicherstellen, dass auf allen ihrer Kontrolle<br />

unterstehenden Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln<br />

die Hygienevorschriften der Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 sowie (EG) Nr.<br />

853/2004 erfüllt sind.<br />

Für die Überprüfung der Wirksamkeit der Reinigung und Desinfektion von<br />

Fischereibetrieben liegt bislang noch kein validiertes und verbindliches Protokoll vor.<br />

Ziel der eigenen Untersuchungen war es, neben der Statuserhebung der<br />

Betriebshygiene von fischverarbeitenden Aquakulturbetrieben Niedersachsens, dem<br />

Nachweis von hygienerelevanten sowie pathogenen Keimen auf<br />

Einrichtungsgegenständen sowie Arbeitsgeräten und deren Umgebung die<br />

Praxistauglichkeit eines Beprobungsschemas zur Kontrolle der Betriebshygiene nach<br />

erfolgter Reinigung und Desinfektion zu prüfen.<br />

Außerdem sollten Vor-, Zwischen- und Endprodukte mikrobiologisch untersucht<br />

werden, um Aussagen über die Prozesshygiene treffen zu können.<br />

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