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Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

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3 Material und Methoden<br />

Sind keine Kolonien auf den Nährböden gewachsen, so lautete das Ergebnis bei den<br />

Keimgehalten in Vor,- Zwischen,- und Endprodukten weniger als 1,0 x 10 2 pro g<br />

(Nachweisgrenze 100 KbE/g oder ml). Beim Oberflächenkeimgehalt wurde die<br />

Nachweisgrenze in Abhängigkeit der abgemessenen Fläche und des<br />

Gesamtvolumens der Ausgangslösung ermittelt.<br />

Die Kolonienzahlen wurden nur mit einer Stelle nach dem Komma angegeben (als<br />

Zahlen zwischen 1,0 und 9,9), nach den mathematischen Rundungsregeln auf- oder<br />

abgerundet und mit der entsprechenden Zehnerpotenz multipliziert und protokolliert;<br />

dies galt auch für die nachfolgenden Formeln zur Errechnung der Keimzahl.<br />

3.2.6.1 Berechnung der Keimzahlen von Listeria monocytogenes<br />

Die Anzahl von L. monocytogenes auf jeder Platte wurde mit folgender Formel<br />

gemäß amtlichem Untersuchungsverfahren (L 00.00-22) berechnet:<br />

a) Bestimmung der KbE/g bzw. ml:<br />

Dabei ist:<br />

b<br />

a = × C<br />

A<br />

a die Anzahl an L. monocytogenes<br />

b die Anzahl an Kolonien, die den Bestätigungskriterien entsprechen<br />

A die Anzahl an Kolonien, die zur Bestätigung ausgestrichen wurden<br />

C die Gesamtanzahl an charakteristischen Kolonien, die auf den Platten<br />

gezählt wurden<br />

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