Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
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2 Literaturübersicht<br />
Da diese Art der Haltung mit Einschränkungen an die Bedürfnisse der Fische<br />
verbunden ist, sollte die Ausnüchterungsphase zeitlich begrenzt werden. In der<br />
Regel werden die Schlachttiere für 3 - 6 Tage in den Hälterungsbecken mit<br />
Trinkwasserqualität gehalten. Dabei muss der Sauerstoffbedarf der Fische durch<br />
Einleiten von Luft, Sauerstoff oder Frischwasser gewährleistet werden, da<br />
Temperaturstürze und plötzliche Veränderungen der Wasserverhältnisse oftmals<br />
zum vorzeitigen Verenden der Tiere führen (FEHLHABER u. JANETSCHKE 1992,<br />
SAMBRAUS u. STEIGER 1997).<br />
Die tiergerechte Betäubung von Speisefischen gemäß der Tierschutz-<br />
Schlachtverordnung wurde im Kapitel 2.1.6 ausführlich behandelt. Aus<br />
lebensmittelrechtlicher Sicht sollte zudem beachtet werden, dass Fische nach der<br />
Betäubung unverzüglich in geeigneten Räumlichkeiten und ausschließlich mit den<br />
dafür vorgesehenen Geräten geschlachtet werden.<br />
Ferner sollten betäubte Fische grundsätzlich nicht ungeschützt vor Wärme/Sonne<br />
und Verschmutzungen auf dem Hof abgeladen werden. Die Warenannahme in<br />
gekühlten Räumlichkeiten stellt die Voraussetzung für eine schonende und schnelle<br />
Verarbeitung der Fischereierzeugnisse ohne Qualitäts- und Haltbarkeitseinbußen<br />
dar, da niedrige Temperaturen mögliche Gefahren durch Mikroorganismen oder<br />
Verderb reduzieren (FEHLHABER 2007, IBEN 2005).<br />
Auch das Köpfen oder Ausnehmen müssen gemäß der Verordnung (EG) 853/2004<br />
unter hygienischen Bedingungen sowie in getrennten Räumlichkeiten durchgeführt<br />
werden. Wenn aufgrund baulicher Umstände eine räumliche Trennung der<br />
Arbeitsschritte nicht möglich ist, muss eine Reinigung und Desinfektion der<br />
Arbeitsgeräte, Tische und Fußböden erfolgen, bevor andere Arbeitsgänge dort<br />
durchgeführt werden. Unmittelbar nach dem Köpfen und Ausnehmen werden die<br />
Fischereierzeugnisse sorgfältig mit Trinkwasser gewaschen, um Blut, Reste von<br />
Innereien, Schleim sowie Mikroorganismen zu entfernen, die sich vor allem auf der<br />
Haut der Fische und in den Eingeweiden befinden. (IBEN 2005, MANTHEY-KARL<br />
2008, SMULDERS 2007).<br />
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