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Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

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2 Literaturübersicht<br />

Die Beurteilung der Produktionshygiene erfolgt im Hinblick auf die Organisation der<br />

Produktion (Trennung rein/unrein über den gesamten Produktionsablauf) sowie auf<br />

den Schutz der Erzeugnisse vor nachteiliger Beeinflussung (Lagerung, Transport).<br />

Auch die Trinkwasserhygiene gemäß der Trinkwasserverordnung, die systematische<br />

und hygienisch einwandfreie Abfallbeseitigung sowie die Entsorgung tierischer<br />

Nebenprodukte werden als wichtige Beurteilungskriterien erachtet.<br />

Als Beurteilungskriterium wird ferner die Effektivität der Schädlingsbekämpfung mit<br />

einbezogen.<br />

Die Gesamtpunktezahl, die sich aus der Ersteinstufung und der aufgeführten<br />

Beurteilungskriterien ergibt, bestimmt somit den Zahlencode für die jeweilige<br />

Risikoklasse der Betriebe und die damit festgelegte Kontrollfrequenz, die dem<br />

Betrieb bekannt gegeben werden.<br />

Ferner wird den Betrieben die Möglichkeit gegeben, die Kontrollfrequenz der<br />

amtlichen Überwachung durch Verbesserung (oder auch Verschlechterung) des Ist -<br />

Zustandes und somit die Einstufung der Risikoklasse zu beeinflussen.<br />

2.1.2 Zulassungspflicht von Betrieben<br />

Mit der Neuordnung des Lebensmittelhygienerechts der Gemeinschaft vom<br />

01.01.2006 erhielt die Zulassung von Betrieben eine neue Bedeutung.<br />

Während das alte Hygienerecht die Zulassung als Bedingung für die Teilnahme am<br />

Handel mit anderen Mitgliedstaaten forderte, setzt das geltende Gemeinschaftsrecht<br />

fest, dass das Inverkehrbringen betroffener Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />

grundsätzlich die Zulassung des Betriebes voraussetzt.<br />

Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus nicht<br />

zugelassenen Betrieben ist auf genau definierte Ausnahmen beschränkt<br />

(BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND<br />

VERBRAUCHERSCHUTZ 2008).<br />

Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 stellen die<br />

Lebensmittelunternehmer sicher, dass die Betriebe von der zuständigen Behörde<br />

nach durchgeführter Vor-Ort-Kontrolle zugelassen werden, sofern die Betriebe nach<br />

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