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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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risieren 268 . In <strong>der</strong> Schweiz wird mit <strong>der</strong> Einrichtung einer nationalen Koordinationsstelle sowie<br />

mit Aufklärungsinitiativen, ebenso wie in Deutschland, versucht, Schutzmöglichkeiten zu<br />

verstärken, die über strafrechtliche Maßnahmen allein nicht herzustellen sind.<br />

Durch Zusammenarbeit mit Schweizer Behörden sowie den nach <strong>der</strong> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

im März 2010 verfügbaren Ermittlungsmaßnahmen ist es im Übrigen<br />

im Stuttgarter Raum kürzlich gelungen, eine international operierende Gruppe von Enkeltrickbetrügern<br />

samt den die Taten dirigierenden Personen zu überführen 269 , wie dies offensichtlich<br />

bereits im Sommer 2010 <strong>der</strong> Fall war 270 . Insoweit ergeben sich im Bereich des Enkeltrickbetrugs<br />

offensichtlich auch ohne Rückgriff auf gespeicherte Vorratsdaten effiziente<br />

Ermittlungsansätze.<br />

5. Aufklärungsquote, Ermittlungseffizienz und Schutzlücken<br />

Der Zugriff auf Vorratsdaten <strong>der</strong> Telekommunikation erfolgt lediglich in einer sehr kleinen<br />

Zahl von Verfahren. Dies ergibt sich bereits aus den insgesamt registrierten Zugriffen auf<br />

Verkehrsdaten, ferner aus vereinzelten Hinweisen, die zwar nicht in vollem Umfang nachvollziehbar<br />

sind, sich jedoch in das Gesamtbild einfügen. So teilte das Nie<strong>der</strong>sächsische Innenministerium<br />

in <strong>der</strong> Antwort auf die eingangs behandelte Kleine Anfrage im Landtag mit,<br />

dass die nie<strong>der</strong>sächsische Polizei zwischen 1. Juli 2010 und 10. November 2010 eine interne<br />

Erhebung durchgeführt habe. Diese habe, wie weiter oben bereits ausgeführt, ergeben, dass<br />

bei 454 gemeldeten Straftaten, in denen es aus Ermittlungsgründen erfor<strong>der</strong>lich gewesen wäre,<br />

die Verbindungsdaten zu erheben, 409 Taten gar nicht mehr bzw. nur noch unzureichend<br />

aufgeklärt werden konnten. Dieser Umstand wird als Beleg dafür herangezogen, dass für eine<br />

Vielzahl von Straftaten Verkehrsdaten den einzigen Ermittlungsansatz darstellten und nach<br />

Wegfall <strong>der</strong> sogenannten <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> nicht mehr bzw. nur wesentlich erschwert<br />

aufgeklärt werden könnten 271 . Der Verweis auf „interne Untersuchungen“ und die Mitteilung<br />

von Zahlen wären angemessen, wenn die Zahlen begleitet wären von Informationen, die eine,<br />

wenn auch nur bescheidene, Nachvollziehbarkeit und Interpretierbarkeit mit sich bringen<br />

würden. Dies ist hier aber nicht <strong>der</strong> Fall. Denn Bezugszahlen sind nicht verfügbar. Nicht mitgeteilt<br />

wird ferner, wie die Daten erhoben worden sind o<strong>der</strong>, auf welche Straftatbestände sich<br />

die Ermittlungen bezogen. Mitgeteilt wird im Wesentlichen nur, dass 409 Straftaten in einem<br />

bestimmten Zeitraum nicht hätten aufgeklärt werden können.<br />

Nun wurden in Nie<strong>der</strong>sachsen in dem angegebenen Zeitraum (geschätzt auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong><br />

Daten von 2009) etwa 210.000 Straftaten registriert und davon wurden 84.000 nicht aufgeklärt.<br />

Bei <strong>der</strong> Annahme von 454 Fällen, in denen es erfor<strong>der</strong>lich gewesen wäre, Vorratsdaten<br />

____________<br />

268 Tagesanzeiger Schweiz: Basler Enkeltrick-Betrüger müssen hinter Gitter, 23.10.2009.<br />

269 Stuttgarter Zeitung, „Enkeltrick-Serie. Bandenchefs hinter Gitter“. Donnerstag, 6.1.2011.<br />

270 Stuttgarter Zeitung „Enkeltrick“-Bande. Hintermann in Polen verhaftet“, 4.8.2010.<br />

271 Nie<strong>der</strong>sächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/3056. Kleine Anfrage mit Antwort. Wie<br />

weiter mit <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>?, S. 6.

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