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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Teil G: Situation im Ausland<br />

1. Einleitung<br />

181<br />

Betrachtet man die europäischen und außereuropäischen Entwicklungen zur Abfrage und<br />

Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten, dann lässt sich auch feststellen, dass die<br />

Europäische Union bei <strong>der</strong> Einführung von Regelungen zur Verkehrsdatenvorratsspeicherung<br />

eine Vorreiterrolle gespielt hat und heute noch spielt. Die Diskussion <strong>der</strong> Vorratsspeicherung<br />

hat sich auf Europa konzentriert 330 .<br />

Die Implementierungsdebatten in den Mitgliedsstaaten lassen deutlich erkennen, dass Strafverfolgungs-,<br />

Gefahrenabwehr- und Datenschutzgesichtspunkte die Gesetzgebung maßgeblich<br />

bestimmen, und nicht genuin wirtschaftspolitische Überlegungen, wie bei einer EU-<br />

Richtlinie als Instrument zur Binnenmarktregulierung eigentlich zu erwarten wäre. Jedenfalls<br />

wird das ursprüngliche Ziel <strong>der</strong> Richtlinie, einheitliche Rahmenbedingungen für die Telekommunikationsunternehmen<br />

zu schaffen, angesichts des <strong>der</strong>zeitigen Stands <strong>der</strong> Umsetzung<br />

noch nicht erreicht 331 . Heute werden jedenfalls in <strong>der</strong> die Richtlinie umsetzenden Gesetzgebung<br />

<strong>der</strong> Mitgliedslän<strong>der</strong> ein erhebliches verfassungsrechtliches Problempotential sowie<br />

deutliche Unterschiede gesehen 332 .<br />

Die Abfrage von Telekommunikationsverkehrsdaten hat sich international zu einer Standardmaßnahme<br />

in strafrechtlichen Ermittlungen und bei <strong>der</strong> strategischen Informationsbeschaffung<br />

zu Zwecken <strong>der</strong> Gefahrenabwehr und -analyse entwickelt. Dieser Prozess reflektiert<br />

die zunehmende Verbreitung von (mobilen) Telekommunikationsmitteln, die<br />

Digitalisierung und die aus digitalen Spuren resultierenden detaillierten und validen Informationen<br />

zu individuellem Verhalten sowie Beziehungsmustern. Rechtspolitische Debatten zur<br />

Nutzung von Verkehrsdaten für Zwecke <strong>der</strong> Strafverfolgung und <strong>der</strong> Gefahrenabwehr sind<br />

auch dadurch gekennzeichnet, dass für Verkehrsdaten grundsätzlich von einer im Vergleich<br />

zu Kommunikationsinhalten weniger signifikanten Eingriffsintensität ausgegangen wird.<br />

____________<br />

330 In Argentinien wurde im Jahr 2004 eine Vorratsspeicherung für zehn Jahre eingeführt, kurz darauf aber<br />

wie<strong>der</strong> suspendiert, vgl. Decreto 357/2005: Suspéndese la aplicación del Decreto Nº 1563 del 8 de noviembre de<br />

2004.<br />

331 Vgl. hierzu auch Council of European Professional Informatics Societies: Position Paper on Data<br />

Retention. Brüssel 2008.<br />

332 www.FAZ.net.de, vom 27. Juni 2010: <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>. Die Richtlinie, nach <strong>der</strong> sich nicht alle<br />

richten.

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