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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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2<br />

teilweise vor Verfassungs- o<strong>der</strong> Obersten Gerichten. Es geht um strategische Abwägungen<br />

zwischen Strafverfolgungseffizienz, Sicherheit und dem Schutz des Privaten. Angesichts <strong>der</strong><br />

beträchtlichen Datenmengen werden darüber hinaus beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong><br />

Perspektive des Datenschutzes gesehen, <strong>der</strong> auch aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union herausragende Beachtung finden soll 3 . Eine <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>,<br />

wie in <strong>der</strong> EU Richtlinie vorgesehen und in dem nun vom Bundesverfassungsgericht<br />

für nichtig erklärten Gesetz umgesetzt, ist aus Datenschutzgesichtspunkten<br />

heraus auch deshalb problematisch 4 , weil sie als anlassunabhängige und verdachtslose Überwachung<br />

des Telekommunikations- und Internetverkehrs einen intensiven Eingriff in Art. 8<br />

<strong>der</strong> EMRK bzw. des Fernmeldegeheimnisses mit sich bringt 5 und sich in Deutschland jedenfalls<br />

nur schwer mit den Vorgaben des – allerdings lange zurück liegenden – Volkszählungsurteils<br />

des Bundesverfassungsgerichts in Einklang bringen lässt. 6 In <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

wird die Bedeutung des Telekommunikationsgeheimnisses als zentrales<br />

Menschenrecht in <strong>der</strong> Informationsgesellschaft betont und ferner darauf hingewiesen, dass<br />

Kommunikationsnetze nicht zu „Plattformen <strong>der</strong> Verdachtsschöpfung“ werden dürften. Praktische<br />

Bedenken gegen die Vorratsspeicherung berufen sich auf Zweifel an <strong>der</strong> Kosten-<br />

Nutzen-Effizienz 7 und an <strong>der</strong> Beherrschbarkeit von Datenmengen, die aus <strong>der</strong> Telekommunikation<br />

von etwa 400 Millionen Menschen resultieren 8 . Gezweifelt wird darüber hinaus an <strong>der</strong><br />

Existenz eines hinreichenden datenschutzrechtlichen Konzepts, mit dem den Gefahren einer<br />

missbräuchlichen Verwendung <strong>der</strong> Daten angemessen begegnet werden kann 9 .<br />

Aus <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden wird betont, dass Verän<strong>der</strong>ungen<br />

im Kommunikationsverhalten sowie in <strong>der</strong> Technik <strong>der</strong> Kommunikation unabweisliche<br />

Bedürfnisse nach Zugriffsmöglichkeiten auf zurückliegende Verbindungs- bzw. geogra-<br />

____________<br />

3 European Commission: Communication From the Commission To the European Parliament, the Council, the<br />

European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions. Delivering an area of freedom,<br />

security and justice for Europe's citizens Action Plan Implementing the Stockholm Programme Brussels,<br />

COM(2010) 171, S. 3.<br />

4 Vgl. Sierck, G. M., Schöning, F., Pöhl, M.: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, <strong>Gutachten</strong><br />

zur „Zulässigkeit <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> nach europäischem und deutschem Recht“. Berlin 2006,<br />

S. 21.<br />

5 Dix, A.: Informations- und Kommunikationskriminalität. Kriminalistik 2004, S. 81-85, S. 81.<br />

6 Stenographischer Bericht des BT, 19. Sitzung in <strong>der</strong> 16. Wahlperiode, 16.2.2006, S. 1428.<br />

7 Vgl. zu Kostenschätzungen Larnhof, K.: Data Retention - Zur aktuellen Rechtslage in einigen EU-<br />

Mitgliedslän<strong>der</strong>n unter Berücksichtigung <strong>der</strong> EU-Richtlinie zur <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>. Eisenstadt 2006,<br />

S. 64f.; Sierck, G. M., Schöning, F., Pöhl, M.: a.a.O., 2006, S. 14; Stenographischer Bericht des BT, 19. Sitzung<br />

in <strong>der</strong> 16. Wahlperiode, 16.2.2006, S. 1420.<br />

8 BT-Drs. 16/128, S. 2; vgl. auch Alvaro, A.: Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vorratsspeicherung<br />

von Daten, die in Verbindung mit <strong>der</strong> Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet<br />

und aufbewahrt werden, o<strong>der</strong> von Daten, die in öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhanden sind, für<br />

die Zwecke <strong>der</strong> Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus.<br />

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Europäisches Parlament, Arbeitsdokument<br />

vom 21.1.2005, S. 3f.<br />

9 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Stellungnahme zum Gesetzentwurf<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung BT-Drucksache 275/07 vom 23.8.2007,<br />

www.datenschutzzentrum.de/polizei/20070627-vorratsdatenspeicherung.htm, S. 28 [Juni 2011].

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