MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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4.2. Bulgarien<br />
195<br />
In Bulgarien wurde die Richtlinie zur <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> durch das Gesetz über die<br />
elektronischen Meldungen (im Folgenden: EMG) 390 , welches am 22.05.2007 in Kraft getreten<br />
ist, umgesetzt. Danach müssen die Telekommunikationsunternehmen alle in einer Verordnung<br />
genannten Daten zu Strafverfolgungszwecken sowie zum Schutz <strong>der</strong> nationalen Sicherheit<br />
zwölf Monate lang speichern, Art. 251 EMG. Explizit ausgenommen von dieser<br />
Speicherpflicht sind Inhaltsdaten jeglicher Art.<br />
4.2.1. Verordnung Nr. 40 über die Datenspeicherung<br />
Die zu speichernden Daten wurden gem. Art. 251 EMG in <strong>der</strong> Verordnung Nr. 40 über die<br />
Datenspeicherung vom 07.01.2008 391 (im Folgenden: VO40), welche ausdrücklich auf die<br />
Richtlinien 2006/24/EG und 2002/58/EG verweist, festgelegt. Im Einzelnen sind dies gem.<br />
Art. 3 VO40:<br />
- für Festnetz und Mobilfunk die Rufnummer des anrufenden Anschlusses, Name und<br />
Anschrift des Teilnehmers bzw. des registrierten Benutzers<br />
- bei <strong>der</strong> Internetnutzung (inkl. E-Mail und Internettelefonie): die zugewiesene Benutzerkennung,<br />
die Benutzerkennung und Rufnummer, welche je<strong>der</strong> Meldung im öffentlichen<br />
Telefonnetz zugewiesen werden, sowie Name und Anschrift des Teilnehmers<br />
bzw. des registrierten Benutzers, dem eine IP-Adresse, eine Benutzerkennung o<strong>der</strong><br />
eine Rufnummer zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Kommunikation zugewiesen war<br />
- die Rufnummer des angewählten Anschlusses sowie bei Zusatzdiensten wie Rufum-<br />
o<strong>der</strong> -weiterleitung die Nummer(n), an die <strong>der</strong> Anruf weitergeleitet wird, ferner Name<br />
und Anschrift <strong>der</strong> Teilnehmer bzw. registrierten Benutzer<br />
- Benutzerkennung des Nutzers von Internettelefoniediensten, die Rufnummer des<br />
Empfängers sowie Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. des registrierten Benutzers,<br />
ferner die Benutzerkennung des Empfängers einer Meldung<br />
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende einer Telekommunikationsverbindung bzw.<br />
bei <strong>der</strong> Nutzung von Internetdiensten Datum und Uhrzeit <strong>der</strong> An- und Abmeldung bei<br />
dem Internetzugangsdienst bzw. dem E-Mail-Provi<strong>der</strong> bzw. dem Anbieter des<br />
Internettelefoniedienstes unter Bezugnahme einer bestimmten Zeitzone, zusammen<br />
mit <strong>der</strong> dem Nutzer zugewiesenen dynamischen o<strong>der</strong> statischen IP-Adresse sowie die<br />
Benutzerkennung des Teilnehmers bzw. des registrierten Benutzers<br />
- das verwendete Telefon- und Mobilfunknetz bzw. <strong>der</strong> genutzte Internetdienst bei <strong>der</strong><br />
Nutzung von Internet, E-Maildiensten und Internettelefonie<br />
- die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses bei <strong>der</strong> Nutzung eines<br />
Festnetzes<br />
____________<br />
390 Staatsblatt Nr. 41 vom 22.05.2007.<br />
391 Staatsblatt Nr. 9 vom 29.01.2008.