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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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4.2. Bulgarien<br />

195<br />

In Bulgarien wurde die Richtlinie zur <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> durch das Gesetz über die<br />

elektronischen Meldungen (im Folgenden: EMG) 390 , welches am 22.05.2007 in Kraft getreten<br />

ist, umgesetzt. Danach müssen die Telekommunikationsunternehmen alle in einer Verordnung<br />

genannten Daten zu Strafverfolgungszwecken sowie zum Schutz <strong>der</strong> nationalen Sicherheit<br />

zwölf Monate lang speichern, Art. 251 EMG. Explizit ausgenommen von dieser<br />

Speicherpflicht sind Inhaltsdaten jeglicher Art.<br />

4.2.1. Verordnung Nr. 40 über die Datenspeicherung<br />

Die zu speichernden Daten wurden gem. Art. 251 EMG in <strong>der</strong> Verordnung Nr. 40 über die<br />

Datenspeicherung vom 07.01.2008 391 (im Folgenden: VO40), welche ausdrücklich auf die<br />

Richtlinien 2006/24/EG und 2002/58/EG verweist, festgelegt. Im Einzelnen sind dies gem.<br />

Art. 3 VO40:<br />

- für Festnetz und Mobilfunk die Rufnummer des anrufenden Anschlusses, Name und<br />

Anschrift des Teilnehmers bzw. des registrierten Benutzers<br />

- bei <strong>der</strong> Internetnutzung (inkl. E-Mail und Internettelefonie): die zugewiesene Benutzerkennung,<br />

die Benutzerkennung und Rufnummer, welche je<strong>der</strong> Meldung im öffentlichen<br />

Telefonnetz zugewiesen werden, sowie Name und Anschrift des Teilnehmers<br />

bzw. des registrierten Benutzers, dem eine IP-Adresse, eine Benutzerkennung o<strong>der</strong><br />

eine Rufnummer zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Kommunikation zugewiesen war<br />

- die Rufnummer des angewählten Anschlusses sowie bei Zusatzdiensten wie Rufum-<br />

o<strong>der</strong> -weiterleitung die Nummer(n), an die <strong>der</strong> Anruf weitergeleitet wird, ferner Name<br />

und Anschrift <strong>der</strong> Teilnehmer bzw. registrierten Benutzer<br />

- Benutzerkennung des Nutzers von Internettelefoniediensten, die Rufnummer des<br />

Empfängers sowie Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. des registrierten Benutzers,<br />

ferner die Benutzerkennung des Empfängers einer Meldung<br />

- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende einer Telekommunikationsverbindung bzw.<br />

bei <strong>der</strong> Nutzung von Internetdiensten Datum und Uhrzeit <strong>der</strong> An- und Abmeldung bei<br />

dem Internetzugangsdienst bzw. dem E-Mail-Provi<strong>der</strong> bzw. dem Anbieter des<br />

Internettelefoniedienstes unter Bezugnahme einer bestimmten Zeitzone, zusammen<br />

mit <strong>der</strong> dem Nutzer zugewiesenen dynamischen o<strong>der</strong> statischen IP-Adresse sowie die<br />

Benutzerkennung des Teilnehmers bzw. des registrierten Benutzers<br />

- das verwendete Telefon- und Mobilfunknetz bzw. <strong>der</strong> genutzte Internetdienst bei <strong>der</strong><br />

Nutzung von Internet, E-Maildiensten und Internettelefonie<br />

- die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses bei <strong>der</strong> Nutzung eines<br />

Festnetzes<br />

____________<br />

390 Staatsblatt Nr. 41 vom 22.05.2007.<br />

391 Staatsblatt Nr. 9 vom 29.01.2008.

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