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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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datenspeicherung bei Ermittlungen in solchen Fällen zugesprochen, in denen elektronische<br />

Kommunikationsmittel bei Vorbereitung o<strong>der</strong> Durchführung einer Straftat eine Rolle gespielt<br />

haben. Dabei werden auch <strong>der</strong> sexuelle Missbrauch von Kin<strong>der</strong>n und Straftaten gegen das<br />

Leben genannt. Des Weiteren werden Delikte wie Erpressungen, Bedrohungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Nachstellung (Stalking), bandenmäßig begangene Delikte und/o<strong>der</strong> Taten, bei denen aufgrund<br />

kriminalistischer Erfahrungen im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen<br />

anzunehmen sei, dass mindestens zwei Täter im Rahmen <strong>der</strong> Tatvorbereitung und/o<strong>der</strong> Tatnachphase<br />

miteinan<strong>der</strong> kommuniziert hätten, angegeben. Auch in Fällen von Brandstiftungen,<br />

Raubdelikten sowie <strong>der</strong> Ausspähung von Daten seien in <strong>der</strong> Vergangenheit entscheidende<br />

Ermittlungsansätze durch die Erhebung von Telekommunikationsdaten gewonnen<br />

worden. Gravierende Auswirkungen werden für den Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> im<br />

Bereich solcher Straftaten festgestellt, die mittels Telekommunikation und insbeson<strong>der</strong>e über<br />

das Internet begangen werden, also bei <strong>der</strong> so genannten IuK-Kriminalität (wobei sich <strong>der</strong><br />

Begriff im Wesentlichen decken wird mit den Begriffen <strong>der</strong> Cyber- und Computerkriminalität).<br />

Hervorgehoben wird, dass bei <strong>der</strong> Verfolgung von Internetkriminalität die IP-Adresse<br />

des Täters regelmäßig den einzigen Ermittlungsansatz darstelle. Zur Ermittlung <strong>der</strong> einer dynamischen<br />

IP zuzuordnenden Bestandsdaten müssten die Netzbetreiber auf Verkehrsdaten,<br />

die sogenannten Log-Files, zurückgreifen. Nach dem Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

würden diese Daten – mangels betrieblicher Speichererfor<strong>der</strong>nisse – nicht mehr o<strong>der</strong> nur<br />

noch wenige Tage gespeichert. Eine retrograde Ermittlung des Nutzers einer bestimmten IP<br />

sei daher regelmäßig nicht mehr möglich. Der Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> betreffe<br />

daher insbeson<strong>der</strong>e Verfahren wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kin<strong>der</strong>- und jugendpornographischer<br />

Schriften gemäß §§ 184b und 184c StGB. Erheblich beeinträchtigt würden<br />

auch Ermittlungen hinsichtlich mittels Telekommunikation begangener Bedrohungen o<strong>der</strong><br />

Beleidigungen. Der jeweilige Anrufer könne durch Verkehrsdatenabfragen oft nicht ermittelt<br />

werden, weil die Kennung eines eingehenden Anrufs von dem Netzbetreiber entwe<strong>der</strong> überhaupt<br />

nicht o<strong>der</strong> nur für wenige Tage gemäß § 96 Abs. 1 TKG gespeichert werde. Vergleichbare<br />

Probleme ergäben sich bei Ermittlungen wegen des Verdachts <strong>der</strong> Nachstellung (Stalking)<br />

mittels Telefonanrufen o<strong>der</strong> SMS gemäß § 238 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Die Angaben des<br />

Opfers zu den bisherigen Kontaktversuchen des Täters würden zum Nachweis <strong>der</strong> „Beharrlichkeit“<br />

<strong>der</strong> Nachstellung in <strong>der</strong> Regel nicht genügen. Aufgrund <strong>der</strong> entwe<strong>der</strong> nur sehr kurzen<br />

Speicherzeiträume hinsichtlich Kennungen eingehen<strong>der</strong> Anrufe und Anrufversuche bzw.<br />

<strong>der</strong> gänzlich unterbleibenden Speicherung dieser Daten werde ein belastbarer objektiver<br />

Nachweis <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit erfolgten beharrlichen Nachstellung oftmals nicht mehr<br />

möglich. Im Bereich <strong>der</strong> Verfolgung <strong>der</strong> organisierten Kriminalität habe <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

insgesamt massive Auswirkungen; denn diese Art <strong>der</strong> Kriminalität lebe<br />

von <strong>der</strong> schnellen Kommunikation zur gemeinsamen Planung und arbeitsteiligen Begehung<br />

schwerer Straftaten. Durch die zum Teil nur kurzen Speicherfristen bestünde insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Gefahr, dass aus <strong>der</strong> Auswertung retrogra<strong>der</strong> Verkehrsdaten sich erschließende Zusammenhänge<br />

zwischen Einzeltaten, z. B. bei Serieneinbrüchen „reisen<strong>der</strong>“ Tätergruppierungen,

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