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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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nicht erkannt und damit auch die hinter den Einzeltätern agierenden hauptverantwortlichen<br />

(OK-)Täter nicht mehr identifiziert und verfolgt werden könnten 151 .<br />

Die in <strong>der</strong> Antwort angegebenen Gefahren und die darin enthaltenen Annahmen über Auswirkungen<br />

auf die Ermittlungsarbeit sowie die Aufklärungsmöglichkeiten sollten durch empirische<br />

Daten belegbar sein. Jedenfalls bedürfte es nachvollziehbarer Informationen, die über<br />

die Erfassung <strong>der</strong> zentralen Kennzeichen <strong>der</strong> Ermittlungen in den genannten Bereichen entstehen.<br />

Eine solche Erfassung ist allerdings we<strong>der</strong> implementiert, noch ist eine solche Erfassung<br />

angedacht. Insoweit ist auch verständlich, dass auf die Frage 2 <strong>der</strong> Anfrage: „Welche<br />

und wie viele Straftaten konnten dadurch (Rückgriff auf Vorratsdaten) aufgeklärt o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t<br />

werden?“ geantwortet wird: „Für den Bereich <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>sächsischen Polizei sowie <strong>der</strong><br />

Staatsanwaltschaften gilt Folgendes: Aufgrund einer fehlenden Erfassung kann hierzu keine<br />

Aussage getroffen werden“. Die dritte Frage („Hat sich durch die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

bzw. den Rückgriff auf die Daten bei Verdacht einer Straftat die Aufklärungsquote in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

signifikant verän<strong>der</strong>t?“) wird mit einem Verweis auf die Antwort zu Frage 2 beschieden.<br />

Dies bedeutet auch, dass die eingangs getroffenen Feststellungen jedenfalls an<br />

Hand von systematischer Datenanalyse nicht substantiiert werden können.<br />

Im Kern enthalten die Antworten auf die Fragen 2 und 3 <strong>der</strong> Kleinen Anfrage also zwei Aussagen:<br />

(1) Auf Vorrat gespeicherte Telekommunikationsdaten sind unabdingbar für die<br />

Aufklärung vor allem schwerer Kriminalität, allerdings auch solcher Straftaten,<br />

die mittels Internet o<strong>der</strong> Telekommunikation begangen werden.<br />

(2) Über die Auswirkungen <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> und den Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

auf die Aufklärung von Straftaten (wie immer die Frage<br />

<strong>der</strong> Aufklärung auch gestellt wird) ist nichts bekannt, da entsprechende Daten<br />

nicht erhoben werden.<br />

Die Aussage, es sei nichts bekannt, ist jedoch zu relativieren. Denn aus <strong>der</strong> Antwort ergibt<br />

sich immerhin, dass die nie<strong>der</strong>sächsische Polizei für den Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis zum<br />

10. November 2010 eine interne Erhebung durchgeführt habe. Diese Datensammlung habe<br />

ergeben, dass bei den – für diesen Zeitraum – 454 gemeldeten Straftaten, in denen es aus Ermittlungsgründen<br />

erfor<strong>der</strong>lich gewesen wäre, die Verbindungsdaten zu erheben, 409 Taten<br />

gar nicht mehr bzw. nur noch unzureichend aufgeklärt werden konnten. Dieser Umstand belege,<br />

dass für eine Vielzahl von Straftaten Verkehrsdaten den einzigen Ermittlungsansatz<br />

darstellten und nach Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> nicht mehr bzw. nur wesentlich<br />

erschwert aufgeklärt werden könnten 152 . Für die nie<strong>der</strong>sächsische Verfassungsschutzbehörde<br />

____________<br />

151 Nie<strong>der</strong>sächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/3056, Kleine Anfrage mit Antwort. Wie<br />

weiter mit <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>?, S. 4f.<br />

152 Nie<strong>der</strong>sächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/3056, Kleine Anfrage mit Antwort Wie<br />

weiter mit <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>?, S. 6.

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