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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Schaubild D-1: Raubüberfälle auf Geldinstitute insgesamt und Aufklärung (%)*<br />

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Raub Geldinstitute insgesamt Aufklärung %<br />

*) Quelle: Bundeskriminalamt PKS-Zeitreihen für den Zeitraum von 1987 bis 2010, www.bka.de (Berichte<br />

und Statistiken).<br />

Die Einzelfallbezogenheit <strong>der</strong> Argumentation zeigt sich beispielsweise in einem Bericht des<br />

Innenministers des Landes Thüringen vom 29.7.2010. Der Minister erklärte, dass er <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission für Zwecke <strong>der</strong> Evaluation zwei Fallberichte zugeleitet habe, die belegten, dass<br />

die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> unverzichtbar sei. Dabei handelt es sich um eine Raubserie, die<br />

mehrere Täter einschloss, die bei Begehung <strong>der</strong> Taten miteinan<strong>der</strong> Kontakt über Mobiltelefone<br />

hielten, und die an Hand von über Verkehrsdaten ermittelten Kontaktmustern, Standortdaten,<br />

Bewegungsprofilen und einer darauf gestützten Inhaltsüberwachung <strong>der</strong> Telekommunikation<br />

hätten identifiziert werden können. Dies wird als eine typische Fallkonstellation (wohl<br />

des Bankraubs) bezeichnet, angesichts <strong>der</strong> geringen Zahl <strong>der</strong> Banküberfälle in Thüringen eine<br />

mehr als kühne Behauptung (vgl. Schaubild D-2). Zum an<strong>der</strong>en geht es um einen Fall des<br />

Drogenhandels und damit verbunden um einen Auftragsmord. Über Verkehrsdaten des Tatverdächtigen<br />

des Auftragsmords sei versucht worden, die Täter zu identifizieren, was nicht<br />

gelungen sei, weil <strong>der</strong> Zugriff auf für sechs Monate gespeicherte Daten für eine „umfassende<br />

Analyse“ nicht ausgereicht habe (warum länger als 6 Monate zurückreichende Verkehrsdaten<br />

(die ja auch gar nicht gespeichert worden wären) die Ermittlungen hätten beför<strong>der</strong>n können,<br />

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