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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Kunden abhänge, könne eine Gleichbehandlung in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr und <strong>der</strong> Strafverfolgung<br />

nicht erreicht werden.<br />

Ob das Quick-Freeze-Verfahren neben <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> implementiert werden<br />

sollte, wird eher skeptisch bewertet. Teilweise wird die gesetzliche Normierung des Quick-<br />

Freeze-Verfahren neben <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> für entbehrlich erachtet, da ein echter<br />

Mehrwert nicht erkennbar sei. Alle erfor<strong>der</strong>lichen Daten würden dann hinreichend lange gespeichert<br />

werden, sodass es keinen Bedarf gebe, Daten zusätzlich einzufrieren. Einen sinnvollen<br />

Einsatzbereich sehen Befürworter des Quick-Freeze-Verfahrens in Fällen, in denen an<strong>der</strong>nfalls<br />

wegen Ablauf <strong>der</strong> Speicherfrist die Löschung droht.<br />

1.6.5. Sonstiges<br />

Die befragten Ermittler haben wie<strong>der</strong>holt darauf hingewiesen, dass eine 24/7-Bereitschaft bei<br />

den Telekommunikationsanbietern, wie sie für Anfragen nach § 100a StPO wohl bereits besteht,<br />

auch für die Abfrage von Verkehrsdaten unbedingt erfor<strong>der</strong>lich sei. Es wurde daher<br />

wie<strong>der</strong>holt <strong>der</strong> Wunsch geäußert, dass eine durchgängige Erreichbarkeit <strong>der</strong> Telekommunikationsanbieter<br />

gesetzlich vorgeschrieben wird. Dies sei v.a. bei plötzlichen Gefahrenlagen<br />

(Eingang einer Suizidankündigung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Androhung eines Amoklaufs am Wochenende)<br />

unentbehrlich. Zudem sollte eine verbindliche Frist normiert werden, binnen welcher die Anfragen<br />

<strong>der</strong> berechtigten Stellen beauskunftet werden müssen.<br />

Zwecks Vereinheitlichung <strong>der</strong> Beauskunftungspraxis wird zudem vorgeschlagen, dass mittels<br />

einer technischen Richtlinie den Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden einerseits,<br />

sowie den Provi<strong>der</strong>n an<strong>der</strong>erseits genaue technische Vorhaben zur Erhebung, Speicherung<br />

und Übermittlung <strong>der</strong> Daten gemacht werden. Dies bezieht sich insbeson<strong>der</strong>e auf eine Vereinheitlichung<br />

<strong>der</strong> Antragsformulare sowie ein einheitlichen Datenformat und die Übertragung<br />

auf einem gesicherten elektronischen Weg.<br />

Angemahnt wird ferner ein technischer Standard für die Erhebung und Übertragung von<br />

Geodaten.<br />

2. Situationsbeschreibung aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Staatsanwälte<br />

In den Gesprächen mit den Staatsanwälten wurden alle wesentlichen Einschätzungen <strong>der</strong> Polizeibeamten<br />

über die ermittlungstechnischen Auswirkungen bestätigt. Größeren Raum nahmen<br />

in den Lageanalysen <strong>der</strong> Staatsanwälte erwartungsgemäß rechtliche Aspekte wie z.B. die<br />

Beweisfunktion <strong>der</strong> Verkehrsdaten im Kontext <strong>der</strong> Anklage o<strong>der</strong> Erwägungen zur gerichtlichen<br />

Verwertbarkeit ein. Diese zusätzlichen Aspekte stellen einen Schwerpunkt <strong>der</strong> nachfolgenden<br />

Ausführungen dar.

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