MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Kunden abhänge, könne eine Gleichbehandlung in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr und <strong>der</strong> Strafverfolgung<br />
nicht erreicht werden.<br />
Ob das Quick-Freeze-Verfahren neben <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> implementiert werden<br />
sollte, wird eher skeptisch bewertet. Teilweise wird die gesetzliche Normierung des Quick-<br />
Freeze-Verfahren neben <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> für entbehrlich erachtet, da ein echter<br />
Mehrwert nicht erkennbar sei. Alle erfor<strong>der</strong>lichen Daten würden dann hinreichend lange gespeichert<br />
werden, sodass es keinen Bedarf gebe, Daten zusätzlich einzufrieren. Einen sinnvollen<br />
Einsatzbereich sehen Befürworter des Quick-Freeze-Verfahrens in Fällen, in denen an<strong>der</strong>nfalls<br />
wegen Ablauf <strong>der</strong> Speicherfrist die Löschung droht.<br />
1.6.5. Sonstiges<br />
Die befragten Ermittler haben wie<strong>der</strong>holt darauf hingewiesen, dass eine 24/7-Bereitschaft bei<br />
den Telekommunikationsanbietern, wie sie für Anfragen nach § 100a StPO wohl bereits besteht,<br />
auch für die Abfrage von Verkehrsdaten unbedingt erfor<strong>der</strong>lich sei. Es wurde daher<br />
wie<strong>der</strong>holt <strong>der</strong> Wunsch geäußert, dass eine durchgängige Erreichbarkeit <strong>der</strong> Telekommunikationsanbieter<br />
gesetzlich vorgeschrieben wird. Dies sei v.a. bei plötzlichen Gefahrenlagen<br />
(Eingang einer Suizidankündigung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Androhung eines Amoklaufs am Wochenende)<br />
unentbehrlich. Zudem sollte eine verbindliche Frist normiert werden, binnen welcher die Anfragen<br />
<strong>der</strong> berechtigten Stellen beauskunftet werden müssen.<br />
Zwecks Vereinheitlichung <strong>der</strong> Beauskunftungspraxis wird zudem vorgeschlagen, dass mittels<br />
einer technischen Richtlinie den Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden einerseits,<br />
sowie den Provi<strong>der</strong>n an<strong>der</strong>erseits genaue technische Vorhaben zur Erhebung, Speicherung<br />
und Übermittlung <strong>der</strong> Daten gemacht werden. Dies bezieht sich insbeson<strong>der</strong>e auf eine Vereinheitlichung<br />
<strong>der</strong> Antragsformulare sowie ein einheitlichen Datenformat und die Übertragung<br />
auf einem gesicherten elektronischen Weg.<br />
Angemahnt wird ferner ein technischer Standard für die Erhebung und Übertragung von<br />
Geodaten.<br />
2. Situationsbeschreibung aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Staatsanwälte<br />
In den Gesprächen mit den Staatsanwälten wurden alle wesentlichen Einschätzungen <strong>der</strong> Polizeibeamten<br />
über die ermittlungstechnischen Auswirkungen bestätigt. Größeren Raum nahmen<br />
in den Lageanalysen <strong>der</strong> Staatsanwälte erwartungsgemäß rechtliche Aspekte wie z.B. die<br />
Beweisfunktion <strong>der</strong> Verkehrsdaten im Kontext <strong>der</strong> Anklage o<strong>der</strong> Erwägungen zur gerichtlichen<br />
Verwertbarkeit ein. Diese zusätzlichen Aspekte stellen einen Schwerpunkt <strong>der</strong> nachfolgenden<br />
Ausführungen dar.