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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Systematische Ausfälle würden ferner bei IMEI- und IMSI-Kennungen sowie bei IP-<br />

Adressen auftreten. In diesen Bereichen seien häufig gar keine Daten mehr zu erlangen.<br />

Speziell bezogen auf die IP-Adressen ergebe sich daraus das Folgeproblem, dass die<br />

zur Identifikation erfor<strong>der</strong>liche Verknüpfung mit den Bestandsdaten nicht mehr möglich<br />

sei (sieh dazu auch gleich unten Pkt. 1.2.3).<br />

Ein weiteres Problem im Bereich <strong>der</strong> IP-Adressen sei das immer häufigere IP-Sharing,<br />

das eine Zuordnung zu individuellen Nutzern unmöglich mache. Diese Konstellation<br />

trete zum einen bei WLAN-Hotspots für den Zugriff auf das mobile Internet über<br />

UMTS auf (siehe hierzu auch gleich unten Pkt. 1.2.4.). Zum an<strong>der</strong>en gebe es inzwischen<br />

bereits diverse Provi<strong>der</strong>, die generell keine eigenen IP-Kontingente mehr besäßen,<br />

son<strong>der</strong>n sich von Zweit- o<strong>der</strong> Drittanbietern bedienten. Die Zuordnung wechsele<br />

in diesen Fällen so dynamisch, dass Ermittlungsbeamte keine verbindliche Struktur<br />

und damit auch keinen Ermittlungsansatz mehr finden könnten. Hinter einer einzigen<br />

IP-Adresse könnten unter Umständen 1.000 o<strong>der</strong> 10.000 o<strong>der</strong> mehr zeitgleiche einzelne<br />

Zugriffe auf das Internet stecken. Als konkretes Beispiel benennt ein Interviewpartner<br />

die Firma 1&1, die in großem Stil Telefonica-IPs gemietet hätte. Im<br />

Hinblick auf die günstigere Kostenstruktur sei zu erwarten, dass dieses Geschäftsmodell<br />

weiter zunehmen werde.<br />

Neben dem Totalausfall bestimmter Datenkategorien erscheint die Speicherfrist als beson<strong>der</strong>s<br />

problematischer Punkt. Über die Vielzahl <strong>der</strong> Unternehmen und teilweise auch regionalen<br />

Unterschiede hinweg lasse sich als längste Speicherfrist, in <strong>der</strong> Verkehrsdaten mit relativer<br />

Sicherheit noch erreichbar seien, ein Zeitraum von 7 Tagen festhalten. Ein Provi<strong>der</strong> speichere<br />

neuerdings wie<strong>der</strong> vermehrt 30 Tage, doch das sei reiner Goodwill. Gerade bei kleineren Anbietern<br />

würden Daten aus Kapazitätsgründen nur für maximal drei Tage gespeichert. Ansonsten<br />

gebe es zwar auch in zahlreichen an<strong>der</strong>en Konstellation eine 30-Tage-Grenze; diese sei<br />

aber we<strong>der</strong> systematisch noch unternehmensbezogen nachvollziehbar o<strong>der</strong> kalkulierbar; dasselbe<br />

gelte für längere Fristen, die allerdings nur punktuell anzutreffen seien. Ein Experte<br />

spitzt die Situation mit dem Hinweis darauf zu, dass die Aufklärung beispielsweise in Missbrauchsfällen<br />

<strong>der</strong>zeit davon abhänge, „ob <strong>der</strong> Täter Kunde bei Arcor o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Deutschen<br />

Telekom ist“.<br />

Einigkeit besteht in dem Befund, dass insbeson<strong>der</strong>e die 7-Tages-Frist für eine zielführende<br />

Ermittlungsarbeit im Bereich <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage regelmäßig nicht ausreichend sei.<br />

Das gelte insbeson<strong>der</strong>e für diejenigen Deliktsbereiche, in denen das Anzeigeverhalten typischerweise<br />

sehr verzögert sei (z.B. Phishing, E-Bay-Betrug, Enkeltrick, vgl. Beispiel 4). Abfragemöglichkeiten<br />

seien in diesen Bereichen nahezu unmöglich geworden. Denn die Kommunikationsspuren<br />

müssten in solchen Fällen sehr weit retrograd vorhanden sein. Für den<br />

Bereich Computerbetrug verzeichnet z.B. das LKA Baden-Württemberg für 2010 bislang<br />

bereits einen Anstieg <strong>der</strong> nicht aufklärbaren Fälle um 70 %. Täter, die im vergangenen Jahr<br />

noch hätten ermittelt werden können, seien heute nicht mehr greifbar und könnten ihre Be-

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