MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Systematische Ausfälle würden ferner bei IMEI- und IMSI-Kennungen sowie bei IP-<br />
Adressen auftreten. In diesen Bereichen seien häufig gar keine Daten mehr zu erlangen.<br />
Speziell bezogen auf die IP-Adressen ergebe sich daraus das Folgeproblem, dass die<br />
zur Identifikation erfor<strong>der</strong>liche Verknüpfung mit den Bestandsdaten nicht mehr möglich<br />
sei (sieh dazu auch gleich unten Pkt. 1.2.3).<br />
Ein weiteres Problem im Bereich <strong>der</strong> IP-Adressen sei das immer häufigere IP-Sharing,<br />
das eine Zuordnung zu individuellen Nutzern unmöglich mache. Diese Konstellation<br />
trete zum einen bei WLAN-Hotspots für den Zugriff auf das mobile Internet über<br />
UMTS auf (siehe hierzu auch gleich unten Pkt. 1.2.4.). Zum an<strong>der</strong>en gebe es inzwischen<br />
bereits diverse Provi<strong>der</strong>, die generell keine eigenen IP-Kontingente mehr besäßen,<br />
son<strong>der</strong>n sich von Zweit- o<strong>der</strong> Drittanbietern bedienten. Die Zuordnung wechsele<br />
in diesen Fällen so dynamisch, dass Ermittlungsbeamte keine verbindliche Struktur<br />
und damit auch keinen Ermittlungsansatz mehr finden könnten. Hinter einer einzigen<br />
IP-Adresse könnten unter Umständen 1.000 o<strong>der</strong> 10.000 o<strong>der</strong> mehr zeitgleiche einzelne<br />
Zugriffe auf das Internet stecken. Als konkretes Beispiel benennt ein Interviewpartner<br />
die Firma 1&1, die in großem Stil Telefonica-IPs gemietet hätte. Im<br />
Hinblick auf die günstigere Kostenstruktur sei zu erwarten, dass dieses Geschäftsmodell<br />
weiter zunehmen werde.<br />
Neben dem Totalausfall bestimmter Datenkategorien erscheint die Speicherfrist als beson<strong>der</strong>s<br />
problematischer Punkt. Über die Vielzahl <strong>der</strong> Unternehmen und teilweise auch regionalen<br />
Unterschiede hinweg lasse sich als längste Speicherfrist, in <strong>der</strong> Verkehrsdaten mit relativer<br />
Sicherheit noch erreichbar seien, ein Zeitraum von 7 Tagen festhalten. Ein Provi<strong>der</strong> speichere<br />
neuerdings wie<strong>der</strong> vermehrt 30 Tage, doch das sei reiner Goodwill. Gerade bei kleineren Anbietern<br />
würden Daten aus Kapazitätsgründen nur für maximal drei Tage gespeichert. Ansonsten<br />
gebe es zwar auch in zahlreichen an<strong>der</strong>en Konstellation eine 30-Tage-Grenze; diese sei<br />
aber we<strong>der</strong> systematisch noch unternehmensbezogen nachvollziehbar o<strong>der</strong> kalkulierbar; dasselbe<br />
gelte für längere Fristen, die allerdings nur punktuell anzutreffen seien. Ein Experte<br />
spitzt die Situation mit dem Hinweis darauf zu, dass die Aufklärung beispielsweise in Missbrauchsfällen<br />
<strong>der</strong>zeit davon abhänge, „ob <strong>der</strong> Täter Kunde bei Arcor o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Deutschen<br />
Telekom ist“.<br />
Einigkeit besteht in dem Befund, dass insbeson<strong>der</strong>e die 7-Tages-Frist für eine zielführende<br />
Ermittlungsarbeit im Bereich <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage regelmäßig nicht ausreichend sei.<br />
Das gelte insbeson<strong>der</strong>e für diejenigen Deliktsbereiche, in denen das Anzeigeverhalten typischerweise<br />
sehr verzögert sei (z.B. Phishing, E-Bay-Betrug, Enkeltrick, vgl. Beispiel 4). Abfragemöglichkeiten<br />
seien in diesen Bereichen nahezu unmöglich geworden. Denn die Kommunikationsspuren<br />
müssten in solchen Fällen sehr weit retrograd vorhanden sein. Für den<br />
Bereich Computerbetrug verzeichnet z.B. das LKA Baden-Württemberg für 2010 bislang<br />
bereits einen Anstieg <strong>der</strong> nicht aufklärbaren Fälle um 70 %. Täter, die im vergangenen Jahr<br />
noch hätten ermittelt werden können, seien heute nicht mehr greifbar und könnten ihre Be-