MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Tabelle D-1: Erledigungsstruktur in nie<strong>der</strong>sächsischen Staatsanwaltschaften 2002-2009*<br />
An-<br />
klage<br />
Straf<br />
befehl<br />
122<br />
§§ 153 ff.<br />
StPO<br />
§ 170<br />
StPO<br />
OWi u.<br />
Privat-<br />
klage<br />
Insges.<br />
erledigt<br />
2002 12,7 12,8 28 24,7 10,7 428795<br />
2003 12,5 12,8 27,9 24,8 9,6 451209<br />
2004 11,5 13,3 29,3 24,4 9,4 454176<br />
2005 11,5 13,2 29,6 24,9 9,4 458790<br />
2006 11,4 12,6 28,8 26,2 9,4 457493<br />
2007 11,5 11,9 27,8 26,8 10,1 468763<br />
2008 10,9 11,3 27,5 27,4 10,2 474750<br />
2009 10,9 10,9 27,3 28,1 10,3 464489<br />
*) Quelle: Statistisches Bundesamt: Staatsanwaltschaftsstatistik 2002-2009. Wiesbaden 2003-2010.<br />
Geht man schließlich davon aus, dass Nie<strong>der</strong>sachsen als großer Flächenstaat eine zwar nicht<br />
repräsentative, aber doch aussagekräftige Aussage für die Größenordnungen von Vorratsdatenabfragen<br />
zulässt (Nie<strong>der</strong>sachsens Anteil an <strong>der</strong> Bevölkerung betrug 2009 9,7 %, <strong>der</strong> Anteil<br />
an registrierten Straftaten ebenfalls, 274 und dass die Periode auf 12 Monate verallgemeinert<br />
werden kann, dann könnte – falls die „interne Untersuchung“ tatsächlich das Aufkommen<br />
wegen fehlen<strong>der</strong> Kommunikationsdaten nicht aufklärbarer Straftaten wie<strong>der</strong>gibt – bundesweit<br />
von etwa 13.000 Fällen ausgegangen werden, in denen zum Zwecke <strong>der</strong> Aufklärung auf Daten<br />
<strong>der</strong> Vorratsspeicherung hätte zurückgegriffen werden müssen.<br />
Dem stehen allerdings Aussagen gegenüber, die mit den für Nie<strong>der</strong>sachsen ermittelten und<br />
ferner mit den Son<strong>der</strong>erhebungen des Bundesamts für Justiz übereinstimmenden Daten zu <strong>der</strong><br />
Abfragepraxis kaum in Einklang zu bringen sind. Denn es wird von Ermittlungslagen für<br />
verschiedene Deliktsbereiche ausgegangen, die sich vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />
in erheblich höheren Abfragewerten und Aufklärungsquoten hätten äußern müssen.<br />
So wird angenommen, dass bei den im Jahr 2008 registrierten 38.000 Fällen von IuK-<br />
Kriminalität für 80% nur elektronische Spuren vorgelegen hätten, die geeignet gewesen seien,<br />
Straftaten aufzuklären und die Straftäter zu überführen. Weitere Beweismittel seien in<br />
diesen Fällen nicht vorhanden gewesen 275 . Dies würde – und in einen solchen Zusammen-<br />
____________<br />
274 Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2009, Wiesbaden 2010, S. 49.<br />
275 Wetzlar-Kurier, Nr 4/29. Jahrgang, Wie geht es nach dem Karlsruher Urteil weiter mit <strong>der</strong> „<strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>“?<br />
Ein Interview mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Wolfgang<br />
Bosbach, MdB, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „<strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>“<br />
und ihre Folgen für die Gesellschaft und den Gesetzgeber (www.gemeinsam-gegenstalking.de/attachments/File/karlsruher_urteil.pdf)<br />
[Juni 2011].