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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Tabelle D-1: Erledigungsstruktur in nie<strong>der</strong>sächsischen Staatsanwaltschaften 2002-2009*<br />

An-<br />

klage<br />

Straf<br />

befehl<br />

122<br />

§§ 153 ff.<br />

StPO<br />

§ 170<br />

StPO<br />

OWi u.<br />

Privat-<br />

klage<br />

Insges.<br />

erledigt<br />

2002 12,7 12,8 28 24,7 10,7 428795<br />

2003 12,5 12,8 27,9 24,8 9,6 451209<br />

2004 11,5 13,3 29,3 24,4 9,4 454176<br />

2005 11,5 13,2 29,6 24,9 9,4 458790<br />

2006 11,4 12,6 28,8 26,2 9,4 457493<br />

2007 11,5 11,9 27,8 26,8 10,1 468763<br />

2008 10,9 11,3 27,5 27,4 10,2 474750<br />

2009 10,9 10,9 27,3 28,1 10,3 464489<br />

*) Quelle: Statistisches Bundesamt: Staatsanwaltschaftsstatistik 2002-2009. Wiesbaden 2003-2010.<br />

Geht man schließlich davon aus, dass Nie<strong>der</strong>sachsen als großer Flächenstaat eine zwar nicht<br />

repräsentative, aber doch aussagekräftige Aussage für die Größenordnungen von Vorratsdatenabfragen<br />

zulässt (Nie<strong>der</strong>sachsens Anteil an <strong>der</strong> Bevölkerung betrug 2009 9,7 %, <strong>der</strong> Anteil<br />

an registrierten Straftaten ebenfalls, 274 und dass die Periode auf 12 Monate verallgemeinert<br />

werden kann, dann könnte – falls die „interne Untersuchung“ tatsächlich das Aufkommen<br />

wegen fehlen<strong>der</strong> Kommunikationsdaten nicht aufklärbarer Straftaten wie<strong>der</strong>gibt – bundesweit<br />

von etwa 13.000 Fällen ausgegangen werden, in denen zum Zwecke <strong>der</strong> Aufklärung auf Daten<br />

<strong>der</strong> Vorratsspeicherung hätte zurückgegriffen werden müssen.<br />

Dem stehen allerdings Aussagen gegenüber, die mit den für Nie<strong>der</strong>sachsen ermittelten und<br />

ferner mit den Son<strong>der</strong>erhebungen des Bundesamts für Justiz übereinstimmenden Daten zu <strong>der</strong><br />

Abfragepraxis kaum in Einklang zu bringen sind. Denn es wird von Ermittlungslagen für<br />

verschiedene Deliktsbereiche ausgegangen, die sich vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

in erheblich höheren Abfragewerten und Aufklärungsquoten hätten äußern müssen.<br />

So wird angenommen, dass bei den im Jahr 2008 registrierten 38.000 Fällen von IuK-<br />

Kriminalität für 80% nur elektronische Spuren vorgelegen hätten, die geeignet gewesen seien,<br />

Straftaten aufzuklären und die Straftäter zu überführen. Weitere Beweismittel seien in<br />

diesen Fällen nicht vorhanden gewesen 275 . Dies würde – und in einen solchen Zusammen-<br />

____________<br />

274 Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2009, Wiesbaden 2010, S. 49.<br />

275 Wetzlar-Kurier, Nr 4/29. Jahrgang, Wie geht es nach dem Karlsruher Urteil weiter mit <strong>der</strong> „<strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>“?<br />

Ein Interview mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Wolfgang<br />

Bosbach, MdB, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „<strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>“<br />

und ihre Folgen für die Gesellschaft und den Gesetzgeber (www.gemeinsam-gegenstalking.de/attachments/File/karlsruher_urteil.pdf)<br />

[Juni 2011].

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