MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Teil H: Schlussfolgerungen<br />
218<br />
Die in <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung herausgearbeiteten Ergebnisse zeigen das Bild einer<br />
Momentaufnahme. Die Lage ist gegenwärtig gekennzeichnet durch eine noch sehr unsichere<br />
statistische Datengrundlage, das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen und sehr<br />
unterschiedliche Einschätzungen bei den unmittelbar betroffenen Praktikern, wie sie in den<br />
qualitativen Interviews zum Ausdruck kommen.<br />
1. Datengrundlagen und Diskurse<br />
1. Gegenwärtig können die Auswirkungen des BVerfG-Urteils vom 2.3.2010 noch nicht mit<br />
belastbaren Zahlen quantifiziert werden. Die <strong>der</strong>zeit verfügbaren statistischen Zahlen repräsentieren<br />
einen Zeitraum, in dem infolge <strong>der</strong> einstweiligen Anordnung durch das BVerfG<br />
Son<strong>der</strong>bedingungen herrschten. So war mit den IuK-Delikten in dieser Periode <strong>der</strong> Zugriff<br />
auf die Vorratsdaten in diesem Segment nahezu vollständig versperrt. Ferner dürften die geringen<br />
Anteile erfolgloser Verfahren nicht auf die aktuelle Situation übertragbar sein.<br />
2. Die Untersuchung von Schutzlücken bei Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> von Telekommunikationsverkehrsdaten<br />
kann auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf Aufklärungsquoten<br />
nur eingeschränkt erfolgen. Dies ist bedingt durch das Fehlen von spezifischen<br />
empirischen Untersuchungen, die Nichterfassung von verfahrensbezogenen Daten zur Abfrage<br />
von Verkehrsdaten sowie Vorratsdaten o<strong>der</strong> IP-Adressen und die im Zusammenhang mit<br />
beson<strong>der</strong>en Deliktsphänomenen nur bruchstückhaft vorliegenden (und erfassten) Informationen<br />
zur Aufklärungsquote.<br />
3. Der Diskussion zu Nutzen und Konsequenzen <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> kann entnommen<br />
werden, dass geeignete Daten, die zu einer quantitativen Überprüfung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />
<strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> auf die Aufklärungsquote führen könnten, bislang nicht erfasst<br />
werden, und im Übrigen auch nicht systematisch erfasst werden sollen.<br />
4. Die Resultate <strong>der</strong> bis heute vorliegenden Antworten auf Anfragen zu dem Nutzen <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />
in Landtagen lassen ferner davon ausgehen, dass entsprechende statistische<br />
Erfassungen deshalb nicht vorgenommen worden sind und nicht vorgenommen werden,<br />
weil sie als zu kostenträchtig angesehen werden.<br />
5. Für die Europäische Kommission deutet sich in diesem Zusammenhang ein beson<strong>der</strong>es<br />
Problem an. Daten, die zur Evaluation <strong>der</strong> Richtlinie 2006/24/EG dienen könnten, sind bislang<br />
nicht geliefert worden und können nicht geliefert werden, weil eine dafür geeignete<br />
Form <strong>der</strong> Datenerfassung gar nicht vorgesehen war (siehe hierzu auch die weiteren Schlussfolgerungen<br />
unter Pkt. 46 ff.).