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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Gefahrenlagen sehr viel unmittelbarere Auswirkungen haben als im Rahmen von strafrechtlichen<br />

Ermittlungen. Ferner scheint es vorzukommen, dass bundesweit tätige Unternehmen<br />

Abfragen auf <strong>der</strong> Grundlage von Landespolizeigesetzen nicht anerkennen und nicht<br />

beauskunften, wenn die für die Abfrage zuständige Stelle nicht in demselben Bundesland<br />

ihren Sitz hat. Schließlich wurde berichtet, dass Unternehmensmitarbeiter mitunter eine von<br />

dem Beschluss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eilanordnung abweichende eigene sachliche Bewertung vornähmen,<br />

etwa bei <strong>der</strong> Beurteilung des Vorliegens einer konkreten Gefahrenlage.<br />

34. Als beson<strong>der</strong>s unbefriedigend wird von Ermittlerseite empfunden, dass man <strong>der</strong>zeit einer<br />

gefühlten Willkür <strong>der</strong> Unternehmen ausgesetzt sei. Man wähnt sich unzureichend informiert<br />

und mitunter mit einer nicht durchschaubaren Beauskunftungspraxis konfrontiert und fühlt<br />

sich manchmal, überspitzt formuliert, in die Rolle eines Bittstellers versetzt. Nicht mit dem<br />

gewohnten Rollenverständnis als Ermittler lassen sich überdies auch die äußeren Begleiterscheinungen<br />

vereinbaren, so zum Beispiel <strong>der</strong> Zwang, wie private Kunden nur über Call-<br />

Center mit den zuständigen Abteilungen Kontakt aufnehmen zu müssen. Insofern unterscheidet<br />

sich auch die Unternehmenskultur bei den deutschen TK-Anbietern deutlich von <strong>der</strong>jenigen<br />

z.B. in den USA, wo offensiv und transparent über die Speicherpraxis und Abfragemöglichkeiten<br />

informiert wird. 456<br />

35. Zweifel werden von zahlreichen Praktikern auch an <strong>der</strong> Richtigkeit von Negativauskünften<br />

geäußert. Am deutlichsten wurde hier ein Ermittler aus Österreich, <strong>der</strong> dezidiert ausführte,<br />

die Unternehmen Standortdaten „lügen uns [was das Vorhandensein von gespeicherten<br />

Daten anbetrifft] an“. Die deutschen Kollegen sprachen vorsichtiger von entsprechenden<br />

Vermutungen.<br />

36. Insgesamt erscheint <strong>der</strong> gegenwärtig wie<strong>der</strong> aufgenommene Rückgriff auf abrechnungsrelevante<br />

Speichergrundätze nicht unbedingt sachgerecht. Die Zielsetzung ist eine gänzlich<br />

an<strong>der</strong>e als für die Datenauswertung für Zwecke <strong>der</strong> Strafverfolgung. Das führt dazu, dass<br />

Unternehmen <strong>der</strong>zeit einseitig die Bedingungen setzen, die sich an den eigenen Interessen<br />

orientieren, aber eben nicht an denen <strong>der</strong> Polizei im Kontext ihrer Aufgabenerfüllung zur<br />

Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.<br />

37. Als weitere sehr praxisrelevante Regelungslücke wurde von den Experten die Verifizierungspflicht<br />

für den Kauf von SIM-Karten im Allgemeinen und Prepaid-Karten im Beson<strong>der</strong>en<br />

identifiziert. Ermittler stoßen auch immer wie<strong>der</strong> an Grenzen, wenn bei Ermittlungen im<br />

Internet ein sog. „Donald-Duck-Account“ ermittlungserheblich ist.<br />

____________<br />

456 Vgl. etwa das Microsoft Criminal Compliance Handbook: Microsoft Online Services, Global Criminal<br />

Compliance Handbook, U.S. Domestic Version, March 2008, abrufbar unter<br />

http://publicintelligence.net/microsoft-online-services-global-criminal-compliance-handbook/ [Juni 2011].

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