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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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vergleichbar – keine einheitliche Speicherpraxis entwickelt hätten. Die Ermittlungsbehörden<br />

seien im Übrigen vollständig von den Unternehmen abhängig, da in Schweden keine technische<br />

Möglichkeit existiere, um Verkehrsdaten selbst zu erheben. Dies gelte auch für die Ermittlung<br />

von Echtzeit- und zukünftigen Daten. An<strong>der</strong>s als in Deutschland scheinen die Daten,<br />

soweit denn eine Speicherung erfolgt, bei den meisten Anbietern allerdings für einen Dreimonatszeitraum<br />

verfügbar zu sein. Probleme in <strong>der</strong> Kommunikation mit den Anbietern werden<br />

insoweit nicht thematisiert; die Frage nach konkreten Erfahrungen mit mangeln<strong>der</strong> Kooperationsbereitschaft<br />

wurde explizit verneint. Allerdings schränkt einer <strong>der</strong> Gesprächspartner<br />

seine Aussage dahingehend ein, dass die Berufung <strong>der</strong> Firmen auf das Nichtvorhandensein<br />

von Daten bzw. auf bereits erfolgte Löschungen nicht überprüfbar sei. Zweifel an dem Wahrheitsgehalt<br />

entsprechen<strong>der</strong> Einwendungen, wie sie Ermittler aus Deutschland und Österreich<br />

vereinzelt zum Ausdruck gebracht haben, scheinen in Schweden jedenfalls unbekannt zu<br />

sein.<br />

Mögliche Substitute für eine erfolglose o<strong>der</strong> im konkreten Fall unzulässige Verkehrsdatenabfrage<br />

sehen die Befragten nicht. Sowohl <strong>der</strong> Indiz- als auch <strong>der</strong> Beweiswert von Verkehrsdaten<br />

seien durch an<strong>der</strong>e Ermittlungsmaßnahmen nicht ersetzbar. Einzig durch die [klassische]<br />

Telefonüberwachung ließen sich vergleichbare Erkenntnisse gewinnen; diese Maßnahme<br />

scheide allerdings häufig aus, wenn die Zielanschlüsse nicht zuvor durch eine Verkehrsdatenauswertung<br />

identifizierbar seien. Darüber hinaus sei in diesem Zusammenhang zu beachten,<br />

dass die Verkehrsdatenabfrage im Gegenteil immer häufiger als Substitut für die Telekommunikationsüberwachung<br />

benötigt werde. Dieser Bedeutungszuwachs ergebe sich für die<br />

Ermittlungspraxis aus <strong>der</strong> deutlichen Zunahme verschlüsselter Kommunikationsverbindungen,<br />

vor allem in <strong>der</strong> Internettelefonie. Allenfalls in wenigen Einzelfällen könnten gegebenenfalls<br />

die Beschlagnahme von Mobiltelefonen und ihre anschließende Auswertung als alternativer<br />

Ermittlungsansatz in Betracht kommen. Dies setze aber zum einen voraus, dass<br />

man gegen bekannte Verdächtige ermittle, zum an<strong>der</strong>en müsse man das Durchsuchungsobjekt<br />

o<strong>der</strong> zumindest einen konkreten Durchsuchungsort kennen. Da sei in den wenigsten Fällen<br />

eine realistische Option.<br />

Ganz dezidierten Wi<strong>der</strong>spruch bringen die beiden Experten schließlich bei <strong>der</strong> Frage nach<br />

dem möglichen Potenzial des Quick-Freeze-Verfahrens zum Ausdruck. Ein Zusatznutzen sei<br />

nicht zu erkennen. Dieses Instrument mit seinem Fokus auf aktuell bzw. künftig anfallende<br />

Daten sei in Anbetracht des ermittlerischen Bedarfs an retrograden Daten untauglich. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Hinblick auf die aktuellen Lücken in <strong>der</strong> Speicherpraxis erscheint es den Befragten<br />

als untaugliches Instrument. Es könne lediglich ein Hilfsmittel sein, um ohnehin existierende<br />

Daten festzuhalten; fehlende Information könne es aber nicht generieren. Aus diesen<br />

Gründen plädieren beide Interviewpersonen für eine möglichst zügige Einführung <strong>der</strong> ausnahmslosen<br />

sechsmonatigen <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> auch in Schweden.

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