MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Teil C: Quantitative Entwicklung <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage<br />
1. Amtliche Statistik<br />
44<br />
Statistisch erfasst werden Daten zu <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage in Deutschland nur<br />
in begrenztem Umfang. Sie beschränken sich auf die Abfragen im Kontext <strong>der</strong> Strafverfolgung;<br />
Informationen über den präventiven Einsatz <strong>der</strong> Maßnahme sind nicht verfügbar. Die<br />
Erhebung <strong>der</strong> veröffentlichten Zahlen zum repressiven Einsatz erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage des<br />
§ 100g Abs. 4 StPO nach den dort genannten Parametern. Dies umfasst namentlich die Anzahl<br />
<strong>der</strong> Verfahren, in denen im jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahr Maßnahmen gem. § 100g durchgeführt<br />
worden sind, die Anzahl <strong>der</strong> Anordnungen, unterteilt nach Erst- und Verlängerungsanordnungen,<br />
die zugrunde liegende Anlassstraftat, unterschieden nach solchen gem. Abs. 1<br />
Nr. 1 bzw. Nr. 2, das ‚Alter‟ <strong>der</strong> angefor<strong>der</strong>ten Daten nach Monaten sowie die Zahl <strong>der</strong> ergebnislosen<br />
Anfragen infolge von Nichtverfügbarkeit <strong>der</strong> Daten. Nicht näher aufgeschlüsselt<br />
sind die Zahlen nach den konkret betroffenen Sektoren (Festnetz, Mobilfunk, Internet). 105<br />
Aktuell verfügbar sind die entsprechenden Daten erstmalig für die Jahre 2008 und 2009. 106<br />
Die nachfolgenden Berechnungen wurden auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Statistiken für 2008 erstellt.<br />
107 Danach wurden in 8.316 Verfahren eine o<strong>der</strong> mehrere Verkehrsdatenabfragen<br />
durchgeführt. Bezogen auf die Gesamtzahl <strong>der</strong> in 2008 erledigten Ermittlungsverfahren<br />
(4.605.291 Js- und 3.539.237 UJs-Sachen 108 ) betrifft dies mithin nur einen Bruchteil aller<br />
Verfahren 109 . Bezogen auf die einschlägigen Verfahren wurden pro Verfahren im Durchschnitt<br />
1,7 Anordnungen getroffen. Absolut wurden dabei 13.904 Anordnungen registriert,<br />
davon 13.426 Erst- und 478 Verlängerungsanordnungen (Schaubild 1).<br />
Im direkten Vergleich mit den Inhaltsüberwachungen gem. § 100a StPO (siehe ebenfalls<br />
Schaubild 1) ergibt sich, dass die Verkehrsdatenüberwachung als – jedenfalls in ihrer systematischen<br />
Anwendung – noch recht junge Ermittlungsmaßnahme das klassische Abhören <strong>der</strong><br />
____________<br />
105 Eine vergleichbare Veröffentlichungspflicht besteht gem. § 100b Abs. 5 u. 6 StPO für die TKÜ-<br />
Maßnahmen. In beiden Bereichen (TKÜ und VDÜ) weichen die vom Bundesamt für Justiz ausgewiesenen Zahlen<br />
im Vergleich zu den vormals von <strong>der</strong> Bundesnetzagentur bzw. <strong>der</strong> früheren Regulierungsbehörde veröffentlichten<br />
deutlich nach unten ab; dies wird u.a. mit <strong>der</strong> Bereinigung von Mehrfachzählungen begründet. Auch die<br />
im Rahmen <strong>der</strong> <strong>MPI</strong>-Studie 2008 durchgeführte Schätzung zu <strong>der</strong> Häufigkeit <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage hatte<br />
höher gelegen. Vgl. Albrecht/Kilchling/Grafe 2008, S. 65 u. 69. Für den vorliegenden Bericht werden ausschließlich<br />
die vom Bundesamt vorgelegten Zahlen zugrunde gelegt.<br />
106 Die detaillierten Angaben, aufgeschlüsselt nach den Anwendungen in den Bundeslän<strong>der</strong>n und beim Generalbundesanwalt,<br />
sind auf <strong>der</strong> Website des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht; siehe auch Tabellen 1a und b<br />
in Anhang A.<br />
107 Für 2009 ergibt sich eine Zunahme <strong>der</strong> Anordnungen von 13.904 auf 16.626.<br />
108 Stat. Bundesamt, Staatsanwaltschaften 2008, Tab. 1.1.<br />
109 Etwa 0,1 Prozent.