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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Teil C: Quantitative Entwicklung <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage<br />

1. Amtliche Statistik<br />

44<br />

Statistisch erfasst werden Daten zu <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage in Deutschland nur<br />

in begrenztem Umfang. Sie beschränken sich auf die Abfragen im Kontext <strong>der</strong> Strafverfolgung;<br />

Informationen über den präventiven Einsatz <strong>der</strong> Maßnahme sind nicht verfügbar. Die<br />

Erhebung <strong>der</strong> veröffentlichten Zahlen zum repressiven Einsatz erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage des<br />

§ 100g Abs. 4 StPO nach den dort genannten Parametern. Dies umfasst namentlich die Anzahl<br />

<strong>der</strong> Verfahren, in denen im jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahr Maßnahmen gem. § 100g durchgeführt<br />

worden sind, die Anzahl <strong>der</strong> Anordnungen, unterteilt nach Erst- und Verlängerungsanordnungen,<br />

die zugrunde liegende Anlassstraftat, unterschieden nach solchen gem. Abs. 1<br />

Nr. 1 bzw. Nr. 2, das ‚Alter‟ <strong>der</strong> angefor<strong>der</strong>ten Daten nach Monaten sowie die Zahl <strong>der</strong> ergebnislosen<br />

Anfragen infolge von Nichtverfügbarkeit <strong>der</strong> Daten. Nicht näher aufgeschlüsselt<br />

sind die Zahlen nach den konkret betroffenen Sektoren (Festnetz, Mobilfunk, Internet). 105<br />

Aktuell verfügbar sind die entsprechenden Daten erstmalig für die Jahre 2008 und 2009. 106<br />

Die nachfolgenden Berechnungen wurden auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Statistiken für 2008 erstellt.<br />

107 Danach wurden in 8.316 Verfahren eine o<strong>der</strong> mehrere Verkehrsdatenabfragen<br />

durchgeführt. Bezogen auf die Gesamtzahl <strong>der</strong> in 2008 erledigten Ermittlungsverfahren<br />

(4.605.291 Js- und 3.539.237 UJs-Sachen 108 ) betrifft dies mithin nur einen Bruchteil aller<br />

Verfahren 109 . Bezogen auf die einschlägigen Verfahren wurden pro Verfahren im Durchschnitt<br />

1,7 Anordnungen getroffen. Absolut wurden dabei 13.904 Anordnungen registriert,<br />

davon 13.426 Erst- und 478 Verlängerungsanordnungen (Schaubild 1).<br />

Im direkten Vergleich mit den Inhaltsüberwachungen gem. § 100a StPO (siehe ebenfalls<br />

Schaubild 1) ergibt sich, dass die Verkehrsdatenüberwachung als – jedenfalls in ihrer systematischen<br />

Anwendung – noch recht junge Ermittlungsmaßnahme das klassische Abhören <strong>der</strong><br />

____________<br />

105 Eine vergleichbare Veröffentlichungspflicht besteht gem. § 100b Abs. 5 u. 6 StPO für die TKÜ-<br />

Maßnahmen. In beiden Bereichen (TKÜ und VDÜ) weichen die vom Bundesamt für Justiz ausgewiesenen Zahlen<br />

im Vergleich zu den vormals von <strong>der</strong> Bundesnetzagentur bzw. <strong>der</strong> früheren Regulierungsbehörde veröffentlichten<br />

deutlich nach unten ab; dies wird u.a. mit <strong>der</strong> Bereinigung von Mehrfachzählungen begründet. Auch die<br />

im Rahmen <strong>der</strong> <strong>MPI</strong>-Studie 2008 durchgeführte Schätzung zu <strong>der</strong> Häufigkeit <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage hatte<br />

höher gelegen. Vgl. Albrecht/Kilchling/Grafe 2008, S. 65 u. 69. Für den vorliegenden Bericht werden ausschließlich<br />

die vom Bundesamt vorgelegten Zahlen zugrunde gelegt.<br />

106 Die detaillierten Angaben, aufgeschlüsselt nach den Anwendungen in den Bundeslän<strong>der</strong>n und beim Generalbundesanwalt,<br />

sind auf <strong>der</strong> Website des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht; siehe auch Tabellen 1a und b<br />

in Anhang A.<br />

107 Für 2009 ergibt sich eine Zunahme <strong>der</strong> Anordnungen von 13.904 auf 16.626.<br />

108 Stat. Bundesamt, Staatsanwaltschaften 2008, Tab. 1.1.<br />

109 Etwa 0,1 Prozent.

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