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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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eine Flatrate, da werden zu Abrechnungszwecken keine Daten mehr benötigt." Dies gelte<br />

nicht nur für den Internetbereich, son<strong>der</strong>n ebenso für den Festnetz- und Mobilfunkbereich.<br />

Ein weiterer Punkt, <strong>der</strong> neben den spezifischen Problembereichen, die im Weiteren im Detail<br />

dargestellt werden, zu einer allgemeinen latenten Unzufriedenheit beizutragen scheint, sind<br />

Unsicherheiten, die mit <strong>der</strong> Unkontrollierbarkeit <strong>der</strong> Speicherpolitik <strong>der</strong> Unternehmen im<br />

Zusammenhang zu stehen. Der Umstand, dass die Unternehmen weithin selbst definieren<br />

können, welche Daten sie wie lange speichern, hat dazu geführt, dass sich ganz verschiedene,<br />

aus <strong>der</strong> Außenperspektive nicht – und schon gar nicht mit rechtlichen Kriterien – nachvollziehbare<br />

Systeme entwickelt haben, die zudem nicht statisch sind, son<strong>der</strong>n, parallel zu <strong>der</strong><br />

permanenten Än<strong>der</strong>ung und Vermehrung <strong>der</strong> Tarifmodelle, einem ständigen Wandel unterworfen<br />

sind. Än<strong>der</strong>ungen werden von den Provi<strong>der</strong>n scheinbar auch nicht immer hinreichend<br />

und nicht regelmäßig kommuniziert, son<strong>der</strong>n müssen in den Dienststellen in eigener Recherchearbeit<br />

fortlaufend fortgeschrieben werden. Ein exemplarisches Muster einer solchen Speicherfristenauflistung<br />

des LKA NRW ist unter Pkt. 1.4. abgedruckt. 309 Das macht den Umgang<br />

mit Verkehrsdatenabfragen offenbar zusätzlich mühsam und den Abfrageerfolg – und<br />

damit den Sinn <strong>der</strong> Maßnahme – unkalkulierbar. Unter solchen Rahmenbedingungen wird <strong>der</strong><br />

oft zufällige, im Wesentlichen von <strong>der</strong> jeweiligen Speicherpraxis determinierte Abfrageerfolg<br />

bzw. Misserfolg dann in <strong>der</strong> rechtlichen Bewertung als willkürlich empfunden.<br />

Einzelne Gesprächspartner aus Dienststellen, die schwerpunktmäßig im Bereich <strong>der</strong> IuK-<br />

Kriminalität arbeiten, räumen freilich eine graduelle Verbesserung ihrer Situation infolge des<br />

Urteils vom März 2010 ein. Für sie war <strong>der</strong> Erlass <strong>der</strong> einstweiligen Anordnung im März<br />

2008 die noch einschneiden<strong>der</strong>e Zäsur. Denn zwischenzeitlich seien für sie Daten von allen<br />

Straftaten, die nicht in den Katalog gem. § 100a StPO fallen, nahezu unzugänglich gewesen.<br />

Zeitweise sei <strong>der</strong> gesamte IuK-Bereich, in dem die retrograden Verkehrsdaten zumeist <strong>der</strong><br />

einzigen Ermittlungsansatz seien, weggebrochen.<br />

1.2. Bedeutung <strong>der</strong> Verkehrsdaten und ihre Erreichbarkeit nach <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

Rechtslage<br />

1.2.1. Quantitative Bedeutung <strong>der</strong> Bereiche Festnetztelefonie, Mobilfunk und Internet<br />

Zu Beginn <strong>der</strong> spezifischen Problemanalyse sollten die Befragten dann zu <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong><br />

Verkehrsdatenabfrage im Zuge <strong>der</strong> (repressiven und präventiven) Polizeiarbeit und <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

tatsächlichen Erreichbarkeit <strong>der</strong> Daten Stellung nehmen. Dabei sollte zunächst die<br />

aktuelle Bedeutung <strong>der</strong> verschiedenen Telekommunikationsbereiche, also Festnetz, Mobilfunk<br />

und Internet, im Rahmen <strong>der</strong> Ermittlungstätigkeit eingeordnet werden.<br />

Übereinstimmend wird ausgeführt, dass alle Kommunikationsbereiche und -arten grundsätzlich<br />

relevant seien. Eine prozentuale Einschätzung sei allerdings nicht möglich. Vor allem im<br />

____________<br />

309 Siehe unten Tabelle F-2.

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