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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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dass diese Information in <strong>der</strong> Regel nicht beson<strong>der</strong>s aussagekräftig sei, da es vom Zufall abhängen<br />

könne, wo die Karte aktiviert wird. Im Einzelfall, insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn es ansonsten<br />

keinerlei an<strong>der</strong>e Ansatzpunkte gebe, könne das Datum weiterhelfen. Einige an<strong>der</strong>e<br />

Ermittler verweisen auf einen nützlichen Indizwert, <strong>der</strong> etwa in Fällen des Enkeltrickbetruges<br />

in <strong>der</strong> Vergangenheit bereits zu weiterführenden Erkenntnissen geführt habe. So komme es<br />

vor, dass ein Täter aus dem Ausland einreise, eine SIM-Karte kaufe und sie aktiviere. Sowohl<br />

das Datum wie auch <strong>der</strong> Ort <strong>der</strong> Aktivierung seien dann bedeutsam, um den Ablauf <strong>der</strong> Tat<br />

insgesamt nachvollziehen zu können. In an<strong>der</strong>en Fällen könne eine vermehrte Aktivierung<br />

neuer Prepaid-Karten durch einen bestimmten Verdächtigen ein Indiz dafür sein, dass <strong>der</strong><br />

Eintritt in das konkrete Vorbereitungsstadium begonnen habe. In dem aktuellen, bundesweit<br />

bekannt gewordenen Berliner Pokerraub-Fall sei eine <strong>der</strong> beteiligten Personen kurz vor dem<br />

Tatzeitpunkt von einer Vertragsnutzung plötzlich zu <strong>der</strong> Verwendung von Prepaid-Karten<br />

übergegangen. Ferner helfe die Information, in Fällen in denen Tätern eine Vielzahl von verschiedenen<br />

Prepaid-Karten nutzen, eine Übersicht zu bekommen, welche Karten aktiviert<br />

wurden. Im Einzelfall könne es schließlich auch ein entlastendes Indiz sein, wenn ein Verdächtigter<br />

zu einem betreffenden Zeitpunkt die Karte zwar in seinem Besitz, aber noch nicht<br />

aktiviert hatte.<br />

Abschließend verweist ein Gesprächspartner auf eine technische Konstellation, die speziell in<br />

Grenzregionen auftreten kann. So könne sich ein Handy beispielsweise in <strong>der</strong> Bodensee-<br />

Region in Österreich o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schweiz einwählen. Dann könnten Verkehrsdaten nur über den<br />

Rechtshilfeweg beantragt werden. Dies sei überhaupt nur bei rechthilfefähigen Delikten möglich.<br />

Im Erfolgsfalle könne es mehrere Wochen dauern, bis Daten aus dem Ausland geliefert<br />

würden.<br />

1.3. Mögliche Substitute für die Verkehrsdatenabfrage<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> möglichen – das heißt aus Ermittlersicht vor allem: praktikablen und<br />

zielführenden, konkrete Erfolge versprechenden – Substitute ist zunächst danach zu differenzieren,<br />

welche Datenarten ausfallen.<br />

1.3.1. Retrograde Daten<br />

Einhellig bekunden die Ermittler, dass retrograde Telekommunikations-Daten, die nach ihrer<br />

Löschung verloren sind, durch an<strong>der</strong>e Daten in aller Regel nicht ersetzt werden könnten.<br />

Auch mit an<strong>der</strong>en Mitteln seien Informationen mit vergleichbarem Indiz- bzw. Beweiswert<br />

meist nicht erreichbar. Ein in <strong>der</strong> Vergangenheit stattgefundenes Gespräch könne auf an<strong>der</strong>e<br />

Weise we<strong>der</strong> recherchiert noch verwertbar belegt werden.<br />

Etwas an<strong>der</strong>s könnte sich die Situation im Einzelfall im Hinblick auf Standortdaten darstellen.<br />

Bei bekannten Tatorten könnten die Spuren mit den üblichen klassischen Ermittlungsmethoden<br />

aufgenommen und ausgewertet werden. Gerade bei <strong>der</strong> Tatortarbeit falle allerdings<br />

immer wie<strong>der</strong> auf, dass bei professionellen und organisierten Tätergruppen immer weniger<br />

Spuren hinterließen; dies gelte für Form- und an<strong>der</strong>e klassische Spuren ebenso wie für DNA-

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