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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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fische Daten <strong>der</strong> Telekommunikation mit sich bringen. Insbeson<strong>der</strong>e Straftaten, die mittels<br />

eines Telekommunikationsgeräts begangen werden, bieten im Wesentlichen nur Verkehrsdaten<br />

als Anknüpfungspunkt für erfolgreiche Ermittlungen. Auch die typische Transaktionskriminalität,<br />

wie sie beispielsweise im Drogenhandel und im Handel mit Menschen o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>pornografie<br />

zum Ausdruck kommt, sowie <strong>der</strong> internationale Terrorismus, <strong>der</strong><br />

grenzüberschreitende Netzwerke zur Grundlage hat, integrieren mo<strong>der</strong>ne Kommunikationstechnologie<br />

und lassen damit digitale Spuren entstehen, die für Prävention und Repression<br />

grundsätzlich geeignet sind. Die häufige Nutzung von Prepaid SIM-Karten sowie die Flatrate-Praxis<br />

<strong>der</strong> Telekommunikationsunternehmen führen entwe<strong>der</strong> zu einer nurmehr kurzen<br />

Speicherungsdauer <strong>der</strong> Verkehrsdaten o<strong>der</strong> gar dazu, dass bestimmte Daten gar nicht mehr<br />

gespeichert werden (und gespeichert werden dürfen), wodurch sich die Zugriffsmöglichkeiten<br />

auf kurze Zeitfenster und selektive Datenbestände begrenzen und Aufklärungs- und Präventionsmöglichkeiten<br />

reduzieren.<br />

Nur wenige Informationen liegen über die öffentliche Meinung zur Vorratsspeicherung von<br />

Verkehrsdaten vor. Eine FORSA-Umfrage aus dem Jahr 2008 10 , kurz nach <strong>der</strong> Implementierung<br />

<strong>der</strong> Richtlinie 2006/24 in Deutschland durchgeführt, ergab, dass etwa 10% <strong>der</strong> Befragten<br />

auf eine Kommunikation, die speicherungsfähige Daten hinterlassen hätte, verzichtet hat.<br />

Etwa die Hälfte gab an, Kontakte zu sensiblen Einrichtungen (Drogenberatung etc.) wohl<br />

nicht über Mobiltelefon o<strong>der</strong> Internet herzustellen. Gespalten ist die öffentliche Meinung darüber,<br />

ob die Vorratsspeicherung eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zur Kriminalitätsbekämpfung<br />

ist.<br />

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 (BVerfG, 1 BvR 256/08,<br />

2.3.2010) hat für Deutschland insoweit Klarheit geschaffen, als eine <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

von Telekommunikationsdaten im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen wird. Das<br />

Gericht betonte freilich, dass eine solche Vorratsspeicherung nicht als Schritt hin zu einer<br />

Gesetzgebung verstanden werden dürfe, die auf eine möglichst flächendeckende vorsorgliche<br />

Speicherung aller für die Strafverfolgung o<strong>der</strong> Gefahrenprävention nützlichen Daten zielt.<br />

Eine solche Gesetzgebung wäre – so führte das Bundesverfassungsgericht aus – unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Verwendungsregelungen von vornherein mit <strong>der</strong> Verfassung unvereinbar.<br />

Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung<br />

<strong>der</strong> Telekommunikationsverkehrsdaten setzt demnach voraus, dass die anlasslose Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung<br />

eine Ausnahme bleibt (Nr. 218). Beson<strong>der</strong>s<br />

hervorgehoben wird dann das Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgabe eines beson<strong>der</strong>s hohen,<br />

klaren und verbindlichen Sicherheitsstandards (Nr. 225). Das Gericht unterscheidet die Verwendung<br />

<strong>der</strong> durch eine anlasslos systematische Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten<br />

gewonnenen Datenbestände von <strong>der</strong> Abfrage von Telekommunikationsverkehrsdaten,<br />

die die Diensteanbieter in Abhängigkeit von den jeweiligen betrieblichen und<br />

vertraglichen Umständen – von den Kunden teilweise beeinflussbar – nach § 96 TKG spei-<br />

____________<br />

10 FORSA: Meinungen <strong>der</strong> Bundesbürger zur <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>. 27. bis 28. Mai 2008, www.forsa.de/<br />

[Juli 2010].

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