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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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156<br />

Dass die Auskunfts- bzw. Kooperationsbereitschaft <strong>der</strong> Telekommunikationsanbieter mit<br />

<strong>der</strong>en Größe zusammenhinge, lasse sich nicht beobachten. Manche Gesprächspartner berichteten,<br />

dass die großen Anbieter beson<strong>der</strong>s kooperativ seien; an<strong>der</strong>e haben mit den kleinen<br />

Anbietern bessere Erfahrung gemacht. Die meisten Ermittler können keinen generellen Unterschied<br />

feststellen; vielmehr hänge die Kooperationsbereitschaft zumeist von dem einzelnen<br />

Mitarbeiter ab.<br />

1.4.2. Probleme<br />

Neben <strong>der</strong> unsicheren Speichersituation bemängeln die Ermittler vor allem, dass Anträge zum<br />

Teil erst sehr spät umgesetzt werden. Viele Provi<strong>der</strong> seien überlastet und lieferten Daten aus<br />

diesem Grund später o<strong>der</strong> unvollständig. Während eine Funkzellenabfrage von manchen Provi<strong>der</strong>n<br />

bspw. in zwei Tagen beauskunftet werde, könne <strong>der</strong>selbe Vorgang bei an<strong>der</strong>en Unternehmen<br />

hingegen zwei Wochen beanspruchen.<br />

Problematisch sei zudem, dass oft sehr große Datenmengen immer noch per Fax übermittelt<br />

würden, obwohl sie später automatisiert verarbeitet werden müssten. Das bedeute für die Ermittler,<br />

dass sie alle Daten einscannen o<strong>der</strong> manuell in die Systeme eingeben müssten. Würden<br />

die Daten standardisiert und auf sicherem elektronischem Weg übermittelt werden, könnte<br />

die Ermittlungsarbeit in vielen Fällen noch zügiger und damit noch effektiver<br />

voranschreiten.<br />

Bemängelt wird des Weiteren, dass speziell seit dem Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

die Durchführung einer Zielwahlsuche bei einem großen Anbieter vielen <strong>der</strong>zeit nicht mehr<br />

möglich sei, weil die entsprechende Technik abgebaut wurde. Dadurch würden Ermittlungen<br />

in vielen Bereichen erheblich erschwert o<strong>der</strong> ganz unmöglich.<br />

In Einzelfällen sei es ferner vorgekommen, dass Telekommunikationsunternehmen mitunter<br />

eine weitreichende Prüfung <strong>der</strong> übermittelten Beschlüsse bzw. Eilanordnungen für sich in<br />

Anspruch nähmen, beispielsweise hinsichtlich des Vorliegens einer Gefahrenlage. So etwas<br />

gehe über die von den Unternehmen selbst beschriebene grobe formale Prüfung hinaus, gegen<br />

die nichts einzuwenden wäre. Freilich seien dies eher seltene Vorkommnisse.<br />

Wie<strong>der</strong>holt wurde den Gefahrenabwehrbehörden hingegen mitgeteilt, dass das im konkreten<br />

Fall einschlägige Landesgesetz nicht für den Telekommunikationsanbieter gelte, weil er seinen<br />

Sitz in einem an<strong>der</strong>en Bundesland habe und sich daher nicht zur Beauskunftung des Beschlusses<br />

in <strong>der</strong> Lage sähe.<br />

1.5. Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Ermittlungspraxis<br />

Der Gesprächsleitfaden sah weiterhin einige Schätzfragen hinsichtlich konkreter Verän<strong>der</strong>ungen<br />

in <strong>der</strong> Ermittlungspraxis vor. Fast keiner <strong>der</strong> Interviewpartner sah sich zu dem Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Gespräche allerdings in <strong>der</strong> Lage, Zu- bzw. Abnahmeentwicklungen einigermaßen<br />

verlässlich zu quantifizieren o<strong>der</strong> auch nur zu schätzen. Stattdessen wurde von persönlichen

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