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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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215<br />

Welche Daten die Telekommunikationsunternehmen speichern dürfen, wird im 6. Kapitel des<br />

Telekommunikationsgesetzes geregelt. 449 Die §§ 5 bis 7 enthalten Bestimmungen zu <strong>der</strong> Art<br />

<strong>der</strong> Speicherung und <strong>der</strong> Anonymisierung <strong>der</strong> Daten. Eine Anonymisierung entfällt nach § 8,<br />

wenn sofern Behörden o<strong>der</strong> Gerichte diese Daten benötigen, „um Streitigkeiten zu lösen“.<br />

Die Zugriffsmöglichkeiten gehen mithin über den reinen Strafverfolgungszweck hinaus. Zu<br />

den abfrageberechtigten Behörden gehören u.a. die Polizei, die Finanzpolizei, die Küstenwacht<br />

sowie die Zollbehörden.<br />

Bislang existiert keine gesetzliche Regelung zur Kostentragung. In <strong>der</strong> Praxis werden die bei<br />

<strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage entstandenen Kosten den Telekommunikationsunternehmern aber<br />

erstattet.<br />

4.5.2. Situation aus <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> Praxis<br />

Aktuelle Statistiken zu <strong>der</strong> Häufigkeit <strong>der</strong> Abfragen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> abgefragten Daten liegen<br />

nicht vor. Nach Angaben des größten Anbieters TeliaSonera waren im Jahr 2004 ca. 68%<br />

<strong>der</strong> Verkehrsdatenabfragen auf Mobilfunkdaten bezogen, ca. 30% <strong>der</strong> Anfragen betrafen das<br />

Festnetz und nur 2% Internetdienste; 85% <strong>der</strong> abgefragten Daten bezogen sich auf einen retrograden<br />

Zeitraum von bis zu drei Monaten, weitere 10% waren nicht älter als sechs Monate,<br />

und lediglich 0,5% <strong>der</strong> abgefragten Informationen betrafen einen Zeitraum, <strong>der</strong> länger als ein<br />

Jahr zurücklag. 450<br />

Das Expertengespräch wurde, ebenso wie in Österreich, vor <strong>der</strong> jüngsten Gesetzesän<strong>der</strong>ung<br />

durchgeführt und hat daher die gegenwärtige Rechtslage als Ausgangspunkt. Die beiden Interviewpartner<br />

äußerten zunächst Probleme mit <strong>der</strong> Zugriffsbeschränkung auf Straftaten mit<br />

einer Mindeststrafandrohung von 6 Monaten. Dies schränke die Anwendung unter Berücksichtigung<br />

des schwedischen Straftarifsystems von vornherein auf schwere Straftaten ein.<br />

Zahlreiche Deliktskategorien aus dem Bereich <strong>der</strong> IuK-Kriminalität, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Internetbetrug,<br />

bleiben unterhalb dieser Schwelle, sodass in solchen Fällen zwar Bestands-, aber<br />

keine Verkehrsdaten abgefragt werden könnten. Hier bestehe, mit Ausnahme von Ermittlungen<br />

in dem Bereich <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>pornographie, eine klare Anwendungslücke. Insoweit seien<br />

nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand auch keine gesetzlichen Erweiterungen zu erwarten.<br />

Bezogen auf die verschiedenen Datenarten wird eine weitere Lücke in Bezug auf die eingehenden<br />

Gespräche gesehen. Diese würden <strong>der</strong>zeit, wie in Deutschland, mangels Abrechnungsrelevanz<br />

nicht gespeichert. Dasselbe gelte darüber hinaus in <strong>der</strong> Regel auch bei abgehenden<br />

Anrufen, sofern <strong>der</strong> Teilnehmer eine Flatrate habe o<strong>der</strong> Prepaid-Karten benutze.<br />

Geodaten seien hingegen in <strong>der</strong> Regel vorhanden. Eine weitere Hürde sei dann aber in allen<br />

Fällen, dass die Telekommunikationsanbieter – auch insoweit <strong>der</strong> Situation in Deutschland<br />

____________<br />

449 Damit wurde auch die EU-Richtlinie 2002/58/EG umgesetzt.<br />

450 Alle Angaben nach Holst, Thomas (TeliaSonera), Retention of Communication Data to Fight Crime and<br />

Terrorism; www.quintessenz.at/doqs/000100003005/2004_06_14,data-retention-adhocmeeting_swedisch_teliasonera_presentation.pdf<br />

[Juni 2011].

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