MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Spuren. In solchen Situationen sei mit den Standortdaten dann ein neuer, zusätzlicher Ermittlungsansatz<br />
entstanden – dieser sei somit gerade selbst ein Substitut gewesen, und zwar eines<br />
mit hohem Beweiswert. Der Wegfall dieses kommunikationsbezogenen Spurenansatzes wirke<br />
sich gerade in solchen Fällen spürbar aus.<br />
1.3.2. Echtzeit- und zukunftsgerichtete Daten<br />
Differenzierter wird die Situation im Hinblick auf Echtzeitdaten und künftig anfallende Daten<br />
beschrieben. Zunächst wurde einhellig darauf hingewiesen, dass im IP-Bereich insoweit keine<br />
Substitute denkbar seien. Dort seien Erhebungen prinzipiell in die Vergangenheit gerichtet,<br />
Echtzeit- und zukunftsgerichtete Daten spielten keine Rolle. 316<br />
Hingegen gebe es im Telefoniebereich, abhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Fallkonstellation und<br />
den konkreten Ermittlungszielen, unter Umständen Möglichkeiten, die erfor<strong>der</strong>lichen Informationen<br />
auf an<strong>der</strong>e Weise zu generieren.<br />
Am häufigsten wird dabei die Telekommunikationsüberwachung genannt. Dabei richtet sich<br />
das Interesse an dieser Stelle zunächst nicht auf die Frage, welche weiteren Auswirkungen<br />
die Nichtverfügbarkeit von Verkehrsdaten auf die Anordnungspraxis im Bereich <strong>der</strong> § 100a-<br />
Maßnahmen als solche hat (siehe zu dieser Frage gleich unten Pkt. 1.5.). Im Vor<strong>der</strong>grund<br />
steht hier vielmehr, ob und in welchen Situationen eine Inhaltsüberwachung eine Verkehrsdatenabfrage<br />
tatsächlich ersetzen kann. Während einige Ermittler eine solche Möglichkeit mit<br />
dem Hinweis ablehnen, die Durchführung einer TKÜ mit dem Ziel, damit primär vor allem<br />
Verkehrsdaten zu generieren, als we<strong>der</strong> sachgerecht noch verhältnismäßig prinzipiell ablehnen,<br />
erscheint die Maßnahme an<strong>der</strong>en Ermittlern durchaus als denkbares – und tatsächlich<br />
eingesetztes – Substitut, mit dem die latenten Lücken, die durch den Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />
entstanden sind, eventuell ausgeglichen werden könnten. Sobald eine TKÜ<br />
geschaltet sei, fielen als Nebenprodukt die entsprechenden Verkehrsdaten gleichzeitig mit an.<br />
Als Vorteil kann darüber hinaus erscheinen, dass die Daten dann bei den Behörden anfielen,<br />
sodass sie unmittelbar zur Verfügung stünden, und zwar, an<strong>der</strong>s als im Abfragefall, in – 'echter'<br />
– Echtzeit (sozusagen live). So entfällt <strong>der</strong> Zwischenschritt <strong>der</strong> Abfrage bei den TK-<br />
Unternehmen mit allen ihren Verzögerungen und Unwägbarkeiten.<br />
Voraussetzung für eine solche Maßnahme sei freilich das Vorliegen eines Katalogdeliktes<br />
und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Voraussetzungen des § 100a StPO. Nicht prognostizierbar sei dann aber<br />
gleichwohl <strong>der</strong> Ertrag. So müsse man darauf hoffen, dass auch in Zukunft über den abgehörten<br />
Anschluss Kommunikation zwischen den Zielpersonen stattfinde. Auf diese Weise könne<br />
dann beispielsweise auch die Tatzugehörigkeit eines bestimmten Handynutzers verifiziert<br />
werden. Zur Identifikation von Personen tauge die Maßnahme daher nur sehr bedingt. Den-<br />
____________<br />
316 Die einzige Ausnahme ist wohl die E-Mail-Überwachung, die aber als Inhaltüberwachung angelegt ist und<br />
in dem vorliegenden Kontext daher außer Betracht bleiben soll.