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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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stehenden Besuch beim Opfer informiert worden ist. Auf diese Weise können mit Hilfe<br />

von Verkehrsdaten bereits erste Ansatzpunkte für die weiteren Ermittlungen gewonnen<br />

werden.<br />

– Während die Ermittlungen beim Enkeltrick auf einen eng begrenzten Zeitraum beschränkt<br />

sind, wird bei Strukturermittlungen, z.B. <strong>der</strong> Organisierten Kriminalität, eher ein langfristiger<br />

Zeitraum im Mittelpunkt <strong>der</strong> Untersuchung stehen. Es geht dabei um die Aufdeckung<br />

von übergreifenden Zusammenhängen und Deliktsketten, die den Weg in eine kriminelle<br />

Organisation zeigen und den Ansatzpunkt zu ihrer wirksamen Zerschlagung darstellen<br />

kann. 48 Mit Hilfe <strong>der</strong> Verkehrsdaten zunächst eines Beteiligten können Kommunikationsstrukturen<br />

aufgedeckt und mögliche Bandenstrukturen erkannt werden. Dieser größere<br />

Blickwinkel erlaubt es später, eingriffsintensivere Maßnahmen, wie z.B. Telekommunikationsüberwachungen<br />

(TKÜ), bei denen auch Inhaltsdaten erfasst werden, auf die Teilnehmer<br />

zu beschränken, die aufgrund <strong>der</strong> Kommunikationsstrukturen eine größere o<strong>der</strong> bedeuten<strong>der</strong>e<br />

Rolle zu spielen scheinen. Mit Hilfe <strong>der</strong> Standortdaten können Treffpunkte, die bei<br />

mehreren Beteiligten eine Rolle zu spielen scheinen, in die weitere Arbeit, z.B. für Vor-<br />

Ort-Überwachungen, einbezogen werden.<br />

– Die insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Mobilfunknutzung anfallenden Verkehrsdaten können nicht nur<br />

zu Ermittlungszwecken im engeren Sinne, d.h. zur Überführung eines Täters, son<strong>der</strong>n auch<br />

zu Entlastungszwecken eingesetzt werden. Denkbar ist es beispielsweise, dass durch die<br />

Standortdaten des Mobilfunktelefons 49 eines Verdächtigen ein Alibi gestützt wird, wonach<br />

<strong>der</strong> Verdächtige sich zum fraglichen Zeitpunkt an einem ganz an<strong>der</strong>en Ort aufgehalten hat.<br />

Weitere Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen können in diesem Fall entfallen.<br />

Die drei Beispiele machen deutlich, dass auch bei <strong>der</strong> so genannten Offline-Kriminalität <strong>der</strong><br />

Zugriff auf Verkehrsdaten eine beson<strong>der</strong>e Rolle spielen kann. Wie nachfolgend gezeigt werden<br />

wird, stehen große Bereiche gegenwärtig allerdings nicht mehr zur Verfügung, so dass<br />

die Ermittlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt und – bei Ermittlungen <strong>der</strong> Online-<br />

Kriminalität – zum Teil fast unmöglich gemacht werden.<br />

2.2. Zugriff auf Bestandsdaten<br />

2.2.1. Speicherung<br />

Telekommunikationsbestandsdaten dürfen grundsätzlich nach § 95 TKG erhoben und verwendet<br />

werden. Diese Vorschrift ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht<br />

tangiert worden. Sie lautet gegenwärtig:<br />

____________<br />

48 Vgl. Hebrok, Strukturermittlungen, S. 3.<br />

49 Vgl. näher Hebrok, Strukturermittlungen, S. 75 ff.

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