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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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fondaten. Der Abfragezeitraum betrifft im Schwerpunkt kurze Zeiträume; unterstrichen wird<br />

im Bericht, dass die Mitgliedslän<strong>der</strong> mitgeteilt hätten, auch ältere Daten könnten für Ermittlungen<br />

große Bedeutung haben. Die Bedeutung älterer Verkehrsdaten wird für drei Nutzungsstrategien<br />

hervorgehoben.<br />

(1) Zunächst würden Verkehrsdaten in <strong>der</strong> Regel erst später erhoben als an<strong>der</strong>e Beweise.<br />

Denn die Erhebung von Telekommunikationsdaten führe zu Spuren, die dann durch<br />

weitere Abfragen abgeklärt werden könnten.<br />

(2) Sodann tendierten Untersuchungen von Fällen schwerer Kriminalität, von Serienstraftaten<br />

und organisierter Kriminalität dazu, auf länger zurückliegende Daten zuzugreifen.<br />

Denn schwere Kriminalität bedeute teilweise lange Planung auf Seiten <strong>der</strong> Täter,<br />

weshalb die Ermittler auf diese Zeiträume zugreifen müssten. Verbindungen zwischen<br />

Komplizen und zwischen verschiedenen Taten könnten ebenfalls nur auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

von für die Vergangenheit verfügbarer Verkehrsdaten aufgeklärt werden.<br />

(3) Im Übrigen würden komplexe Vermögensstraftaten oft erst nach Monaten angezeigt.<br />

Ausnahmsweise könnte schließlich verzögerter Bedarf bei dem Zugriff auf Verkehrsdaten<br />

aus an<strong>der</strong>en europäischen Staaten entstehen 280 . Jedoch hat sich offensichtlich<br />

kein Mitgliedsland für eine Erleichterung des zwischenstaatlichen Datenaustauschs<br />

im Falle von Verkehrsdaten ausgesprochen (vgl. hierzu auch Rahmenentscheidung<br />

2006/960/JI) 281 .<br />

Die absolute Zahl von Abfragen, so <strong>der</strong> Evaluationsbericht, reflektiere nicht unbedingt den<br />

Wert von Verkehrsdaten für strafrechtliche Ermittlungen. Doch hätten die Mitgliedslän<strong>der</strong><br />

ausgesagt, dass Verkehrsdaten zumindest “wertvoll” (valuable), in manchen Fällen sogar<br />

„unverzichtbar“ für Prävention und Kriminalitätsbekämpfung seien. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass „erfolgreiche Verurteilungen“ (successfull convictions, was immer auch damit<br />

gemeint sein mag) auf Schuldbekenntnis, Zeugenaussagen und forensische Beweismittel gestützt<br />

werden. Verkehrsdaten seien insoweit hilfreich, als sie dazu dienten, mit Zeugen, die<br />

an<strong>der</strong>weitig nicht hätten identifiziert werden können, Kontakt aufzunehmen, o<strong>der</strong> Hinweise<br />

auf eine Tatbeteiligung Dritter geben könnten. Mitgliedsstaaten hätten dann darauf hingewiesen,<br />

dass Verkehrsdaten dazu eingesetzt worden seien, um Personen von einem Tatverdacht<br />

zu befreien (ohne dass auf eingreifen<strong>der</strong>e Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung habe zurückgegriffen<br />

werden müssen) 282 .<br />

In dem Bericht wird betont, es gebe keine allgemeine Definition einer „schweren Straftat“,<br />

weshalb über den Gebrauch von Verkehrsdatenabfragen im Falle „schwerer Kriminalität“<br />

auch keine Aussagen gemacht werden könnten. Damit wird im Übrigen erklärt, dass sich die<br />

____________<br />

280 European Commission: a.a.O. (Fn. 156), S. 22.<br />

281 European Commission: a.a.O. (Fn. 156), S. 23.<br />

282 European Commission: a.a.O. (Fn. 156), S. 23.

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