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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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mobilen Internets thematisierten Probleme bei Port-Nummern und Mac-Adressen werden<br />

hier bestätigt. Diese werden zumindest bei einigen Anbietern tatsächlich überhaupt nicht gespeichert.<br />

Uneinheitlich gestaltet sich auch die Speicherfrist bei Funkzellenabfragen. Im Übrigen<br />

zeigt sich für abrechnungsrelevante Verkehrsdaten eine gewisse Häufung <strong>der</strong> Löschfristen<br />

nach 30 Tagen. Ein weiterer Anbieter hält die Daten bis 80 Tage nach Rechnungsversand<br />

vor, was eine Gesamtspeicherdauer von 90 Tagen plus den aktuellen Monat ergibt. Noch<br />

schwerer zu verallgemeinern ist die Handhabung eingehen<strong>der</strong> Verbindungen. Mindestens ein<br />

Anbieter speichert auch diese. Bei den an<strong>der</strong>en sind sie aber nur noch in den ersten 3 bis 7<br />

Tagen abrufbar; das ist die Speicherfrist für das Störungsmanagement (vgl. § 100 TKG).<br />

4.2.1. Abrechnungsrelevanz bei Flatrates und Prepaid-Karten<br />

Beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit galt <strong>der</strong> Frage nach <strong>der</strong> tatsächlichen Abrechnungsrelevanz von<br />

Flatrates und Prepaid-Karten. Diese können, in unterschiedlicher Konstellation, nahezu in<br />

allen Bereichen elektronischer Kommunikation relevant sein. 324 An<strong>der</strong>s als mitunter kommuniziert<br />

wird, kann auch in diesem Bereich, zumindest in einigen Konstellationen, die Vorhaltung<br />

von Daten für Abrechnungszwecke erfor<strong>der</strong>lich sein. Ein Gesprächspartner erläutert<br />

hierzu, dass Kommunikationsvorgänge, die im Endkundenverhältnis auf einer Flatrate basierten,<br />

im Inter-Carrier-Verhältnis tatsächlich abrechnungsrelevant seien und häufig minutenweise<br />

abzurechnen seien. Eines <strong>der</strong> befragten großen Unternehmen speichert Verkehrsdaten<br />

bei Inlandsgesprächen auf Flatratebasis daher zumindest für wenige Tage, bei Auslandsgesprächen<br />

für längere Zeit. Im Mobilfunkbereich werden dort sowohl aus- wie auch eingehende<br />

Verbindungen 30 Tage lang gespeichert. Ein an<strong>der</strong>er Anbieter berichtet von einer ähnlichen<br />

Praxis; ein weiterer speichert auch diese regulär 325 . Alle Daten, die für die Abrechnung<br />

mit an<strong>der</strong>en Carriern notwendig seien, würden gespeichert, einschließlich <strong>der</strong> roamingrelevanten<br />

eingehenden Gespräche am Handy im Ausland. Vor diesem Hintergrund führt ein<br />

Unternehmen aus, dass es Flatrates im Hinblick auf die Abrechnungserfor<strong>der</strong>nisse im Mobilfunk<br />

faktisch nicht gebe. An<strong>der</strong>s sei die Situation im Internet; dort gebe es fast ausschließlich<br />

Flatrate-Verträge.<br />

Uneinheitlich sind die Auskünfte dann im Hinblick auf die Kommunikation mit Prepaid-<br />

Karten. Während einer <strong>der</strong> Universalanbieter auf die Notwendigkeit <strong>der</strong> Speicherung zur<br />

exakten Dokumentation des Guthabenverbrauchs verweist, verfolgt <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e einen abweichenden<br />

technischen Ansatz. Dort würden die verbrauchten Einheiten sowohl auf <strong>der</strong> Karte<br />

selbst als auch auf dem virtuellen Konto sofort automatisch gelöscht. Mögliche Einwendungen<br />

würden gem. §§ 45e u. i TKG behandelt. 326 Entsprechend werden auch die Daten betreffend<br />

SMS- und MMS-Nachrichten behandelt, wo die meisten Tarife sowohl bei Flatrates als<br />

auch im Prepaid-Bereich (zahlenmäßig ggf. volumenmäßig) limitiert sind. Das heißt, dass<br />

____________<br />

324 Siehe oben Teil C, Pkt. 5.<br />

325 Dort fallen lediglich Anrufversuche heraus.<br />

326 Danach genügt <strong>der</strong> Nachweis, dass Billing-Kette und Abrechnungssystem normgemäß arbeiten.

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