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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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9<br />

Schlussfolgerungen zu ziehen. Die ursprünglich geplante ergänzende Befragung von<br />

Personen auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Generalstaatsanwaltschaften erwies sich als unpraktikabel,<br />

da keine ausreichende Zahl von Interviewpersonen mit hinreichenden Detailkenntnissen<br />

zu <strong>der</strong> aktuellen Situation benannt werden konnten. Insgesamt wurden<br />

auf dieser Ebene 26 Personen befragt. In die Analyse einbezogen wurden auch die<br />

Stellungnahmen sämtlicher Behördenleiter <strong>der</strong> Staatsanwaltschaften im OLG-Bezirk<br />

Karlsruhe, die die dortige Generalstaatsanwaltschaft zur Unterstützung <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Untersuchung angefor<strong>der</strong>t hatte. Siehe zu den Ergebnissen ausführlich Teil F, Pkt.<br />

2.<br />

Eine systematische Einbeziehung von Richtern wurde in diesem speziellen Kontext<br />

für weitgehend entbehrlich erachtet. Die untersuchungsgegenständlichen Fragestellungen<br />

sind im Wesentlichen ermittlungstechnischer und kriminaltaktischer Natur und<br />

liegen außerhalb <strong>der</strong> Entscheidungsroutine <strong>der</strong> Richter, die vorwiegend auf die rechtliche<br />

Prüfung <strong>der</strong> Beschlussvoraussetzungen ausgerichtet ist. Um ihren rechtlichen<br />

Blickwinkel gleichwohl in die Bewertung einfließen zu lassen, wurden ergänzend einige<br />

wenige Richter mit Ermittlungsrichtererfahrung als kleine Kontrollgruppe befragt.<br />

Die Auswahl beschränkte sich aus forschungsökonomischen Gründen auf die<br />

beiden OLG-Bezirke in Baden-Württemberg und ist unter keinem Aspekt repräsentativ.<br />

Insgesamt konnte mit 5 Personen gesprochen werden. Vgl. hierzu Teil F, Pkt. 3.<br />

Polizei: Eine einheitliche, <strong>der</strong> justiziellen Organisation vergleichbare Struktur existiert<br />

im Polizeibereich nicht. Aus Zeit- und Kapazitätsgründen konnten nicht alle Polizeibehörden<br />

in den Län<strong>der</strong>n systematisch einbezogen werden. Die Auswahl orientierte<br />

sich daher vor allem an <strong>der</strong> operativen Nähe zur Verkehrsdatenabfrage. Um weiter<br />

verschiedene Delikts- und Aufgabenbereiche (Allgemeinkriminalität, IuK-Kriminalität,<br />

organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität sowie die jeweiligen Son<strong>der</strong>zuständigkeiten<br />

des Bundeskriminalamtes und <strong>der</strong> Bundespolizei) zu berücksichtigen,<br />

wurden pro Bundesland jeweils zwischen drei und fünf Experten befragt. Hinzu kamen<br />

das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei. Um die Gespräche zeit- und<br />

mengenmäßig bewältigen zu können, wurden sie mit organisatorischer Unterstützung<br />

des Bundeskriminalamtes gebündelt. Die Gespräche mit den Vertretern aus jedem<br />

Land sowie <strong>der</strong> beiden Bundesbehörden wurden jeweils zusammen geführt, und zwar<br />

je eine Woche in den Räumlichkeiten des BKA in Wiesbaden (Baden-Württemberg,<br />

Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen sowie<br />

das Bundeskriminalamt selbst) und in Berlin (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein<br />

sowie die Bundespolizei). Gegenstand <strong>der</strong> Gespräche waren beide Einsatzbereiche<br />

<strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage – Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Dort,<br />

wo die Landespolizeigesetze einen präventiven Einsatz <strong>der</strong> Maßnahme nicht erlauben,<br />

beschränkten sich die Gespräche selbstredend auf die repressive Variante (Berlin,<br />

Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt). Insgesamt nahmen 77 Personen<br />

an den Interviews teil. Eine Übersicht über die jeweiligen Funktionen bzw. Ar-

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