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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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205<br />

Tabelle G-1: Telekommunikationsbezogene Überwachunsgmaßnahmen in Österreich in den<br />

Jahren 2008/09*<br />

StA‟liche<br />

Anträge<br />

2008 4.229<br />

2009 5.341<br />

1.<br />

Insgesamt<br />

Gerichtliche<br />

Bewilligungen<br />

4.073<br />

(96 %)<br />

5.227<br />

(98 %)<br />

2,<br />

Überwachung<br />

von Nachrichten<br />

StA‟liche<br />

Anträge<br />

1.009<br />

1.328<br />

Gerichtliche<br />

Bewilligungen<br />

980<br />

(97 %)<br />

1.299<br />

(98 %)<br />

*) Quelle: Sicherheitsbericht 2009, Teil II, S. 156f.<br />

3.<br />

Auskunft über<br />

Daten einer<br />

Nachrichtenübermittlung<br />

StA‟liche<br />

Anträge<br />

3.220<br />

4.013<br />

Gerichtliche<br />

Bewilligungen<br />

3.093<br />

(96 %)<br />

3.928<br />

(98 %)<br />

4.<br />

Gegen bekannte<br />

Täter (insgesamt)<br />

StA‟liche<br />

Anträge<br />

2.942<br />

3.873<br />

Gerichtliche<br />

Bewilligungen<br />

2.844<br />

(97%)<br />

3.793<br />

(98 %)<br />

5.<br />

Gegen<br />

unbekannte Täter<br />

(insgesamt)<br />

StA‟liche<br />

Anträge<br />

1.287<br />

1.468<br />

Gerichtliche<br />

Bewilligungen<br />

1.229<br />

(95 %)<br />

1.434<br />

(98 %)<br />

In dem Expertengespräch wurde die Frage nach den gegenwärtig auf <strong>der</strong> Grundlage von § 99<br />

öTKG gespeicherten und für die Ermittlungsbehörden zugänglichen Daten weiter vertieft.<br />

Auch in Österreich sehen sich die Behörden mit dem Problem konfrontiert, dass die<br />

tatsächliche Speicherpraxis ganz wesentlich von den individuellen technischen Bedingungen<br />

bei den Anbietern abhängen. Dadurch seien insbeson<strong>der</strong>e die Daten eingehen<strong>der</strong> Telefonate<br />

meist nicht greifbar. Gerade diese seien aber für die Praxis von großer Bedeutung, sodass<br />

diesbezüglich eine zusätzliche (Vorrats-) Speicherpflicht für beson<strong>der</strong>s notwendig erachtet<br />

wird. Lücken bestünden weiterhin bei Flatrates, wo Verkehrsdaten aus technischen Gründen<br />

zwar kurzfristig gespeichert würden, aber eben nicht länger als 7 Tage. In Österreich seien<br />

Flatrates heute im Bereich des Internets Standard, mit Ausnahme des mobilen Internets über<br />

UMTS; aber auch dort sei die Tendenz zu Flatratetarifen inzwischen ansteigend. Generell sei<br />

zu <strong>der</strong> Problematik <strong>der</strong> Speicherdauer im Übrigen festzustellen, dass die von den Provi<strong>der</strong>n<br />

angegebenen Speicherzeiträume seit Beginn <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion um die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

in Österreich deutlich kürzer geworden seien: Die Entwicklung sei hier von<br />

6 Monaten auf aktuell etwa 2 bis 3 Monate zurückgegangen.<br />

Zukunftsgerichtete Abfragen gestalteten sich in <strong>der</strong> Praxis mitunter schwieriger, da die Daten<br />

nicht einfach in regelmäßigen Intervallen geliefert würden. Für jede einzelne Lieferung sei<br />

jeweils eine neue Anordnung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Im Hinblick auf den deliktischen Anwendungsbereich werden ebenfalls Lücken identifiziert.<br />

Durch das relativ hoch angesetzte Mindeststraferfor<strong>der</strong>nis von einem Jahr sei die<br />

Durchführung von Verkehrsdatenabfragen nahezu im gesamten Cybercrime-Bereich gesperrt.

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