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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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gerte Anzeigeerstattung zu verzeichnen ist. Dies sind beispielsweise Fälle des Phishings und<br />

des Internetbetrugs, aber auch <strong>der</strong> sog. Enkeltrick.<br />

25. Die Erreichbarkeit von Verkehrsdaten hängt damit maßgeblich von dem Speicherverhalten<br />

und <strong>der</strong> Auskunftsbereitschaft <strong>der</strong> jeweiligen TK-Unternehmen ab. Manche Experten<br />

haben die Vermutung geäußert, dass sich Täter, die ein gewisses Verständnis für Fragen <strong>der</strong><br />

Telekommunikationstechnik haben, die unterschiedlichen Speicherpraktiken zu Nutze machen<br />

und sich systematisch unverletzlich machen könnten. Die Aufklärungswahrscheinlichkeit<br />

kann damit nicht nur zufallsabhängig sein – nämlich von <strong>der</strong> Frage, bei welchem Telekommunikationsanbieter<br />

und unter welchem Gebührenmodell ein Verdächtiger seine<br />

Kommunikation abwickelt –, son<strong>der</strong>n auch anfällig für Manipulation durch die potenziellen<br />

Zielpersonen selbst.<br />

26. Keinen adäquaten Ersatz gibt es nach Ansicht <strong>der</strong> Befragten für löschungsbedingt verloren<br />

gegangene retrograde Daten. Dies betrifft vor allem Ermittlungen in den in Teil F unter<br />

Pkt. 1.2.3.1. im einzelnen aufgezählten Deliktsbereichen und Gefahrensituationen.<br />

27. Fehlende Verkehrsdaten sind darüber hinaus überall dort nicht ersetzbar, wo ihnen über<br />

die ermittlungstechnische Funktion hinaus für den weiteren Verfahrensgang auch Beweisfunktion<br />

zukommt und an<strong>der</strong>e Beweismittel nicht zur Verfügung stehen.<br />

28. Speziell bei Ermittlungen mit Bezug auf das Internet kumulieren mehrere Aspekte: die<br />

beson<strong>der</strong>s kurzen Speicherfristen bei IP-Adressen, unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen<br />

Ermittlern und Anbietern über den Rechtscharakter und die erfor<strong>der</strong>lichen Voraussetzungen<br />

für die Zusammenführung von IP-Adresse und Bestandsdatum, sowie technische Lücken<br />

betreffend die Konfigurierung von Ports an Hotspots (Stichwort: IP-Sharing). Durch<br />

diese Umstände wird die Ermittlungsarbeit im Bereich <strong>der</strong> IuK-Kriminalität spürbar erschwert.<br />

Sinnbildlich hierfür steht das Zitat eines <strong>der</strong> Experten aus Baden-Württemberg, <strong>der</strong><br />

die aktuelle Situation im Internet sehr plastisch mit Straßenverkehr ohne Kfz-Kennzeichen<br />

verglich. Die Interviews deuten übereinstimmend darauf hin, dass hier <strong>der</strong>zeit die wohl gravierendste<br />

Schutzlücke zu finden ist.<br />

29. Den unter Pkt. 22. aufgeführten Problemen begegnet die Praxis <strong>der</strong>zeit auf unterschiedliche<br />

Weise. Zum Teil – etwa im Bereich Internetkriminalität, wo Verkehrsdaten mitunter <strong>der</strong><br />

einzige Ansatzpunkt sein können (z.B. Zuordnung von IP-Adressen o<strong>der</strong> Enkeltrick) – wird<br />

häufig von vornherein von einer Abfrage abgesehen, wenn die mutmaßliche Speicherfrist<br />

bereits abgelaufen ist. In an<strong>der</strong>en Behörden wird in dem Bewusstsein um den drohenden Datenverlust<br />

schnellstmöglich bzw. sofort ein Beschluss erwirkt. Damit werden unter Umständen<br />

mehr Abfragen getätigt als in früheren Jahren, als entsprechende Maßnahmen nicht eilig<br />

waren und erst nach vorangegangener Ermittlungsarbeit und sorgfältiger(er) Auswahl von<br />

Verdächtigen veranlasst wurden. Der vormals je nach Fallkonstellation recht späte Einsatz<br />

<strong>der</strong> Maßnahme war auch in den Daten <strong>der</strong> <strong>MPI</strong>-Studie 2008 erkennbar.

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