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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Ein beson<strong>der</strong>es Anliegen <strong>der</strong> Ermittler ist <strong>der</strong> gesamte Bereich <strong>der</strong> Internetkriminalität. Ohne<br />

den Zugriff auf retrograde Daten fehle in diesem Bereich jeglicher Ermittlungsansatz. Die<br />

Spuren, die die Täter im Internet hinterlassen, seien oft <strong>der</strong> einzige Ansatz zur Aufklärung<br />

solcher Straftaten. Aus diesem Grund wird nachdrücklich gefor<strong>der</strong>t, dass bezogen auf den<br />

Bereich <strong>der</strong> Internetkommunikation technische Nachbesserungen gegenüber <strong>der</strong> alten Regelung<br />

vorgenommen werden. Eine Lücke sei hier insbeson<strong>der</strong>e das bei <strong>der</strong> mobilen Internetnutzung<br />

an öffentlichen Anschlüssen praktizierte IP-Sharing. Hier sei eine Regelung zur<br />

Speicherung <strong>der</strong> Ports unentbehrlich. Ferner sei dringend erfor<strong>der</strong>lich, dass die dynamische<br />

IP-Adresse in Verbindung mit <strong>der</strong> Anschlusskennung als Bestandsdatum qualifiziert und diese<br />

Daten von <strong>der</strong> Speicherungspflicht erfasst werden.<br />

1.6.2. Zugriffsvoraussetzungen<br />

Eindeutige Regelungen werden auch hinsichtlich <strong>der</strong> Zugriffsbefugnisse gewünscht. Es müsse<br />

klar geregelt werden, wer in welchen Fällen zur Abfrage <strong>der</strong> gespeicherten Daten berechtigt<br />

ist.<br />

Im Hinblick auf die materiellen Zugriffsvoraussetzungen halten die Ermittler einen abgeschlossenen<br />

Deliktskatalog nicht für sinnvoll. Aufgrund <strong>der</strong> Schwere des Grundrechtseingriffs<br />

sei es grundsätzlich zwar wünschenswert einen Katalog, <strong>der</strong> jenem des § 100a StPO<br />

ähnlich sein könnte, aufzustellen und dadurch den Zugriff auf die gespeicherten Daten grundsätzlich<br />

auf Fälle <strong>der</strong> schweren Kriminalität zu beschränken. An<strong>der</strong>erseits dürfe die Schaffung<br />

eines Deliktskataloges nicht dazu führen, dass einzelne Phänomenbereiche vollständig<br />

wegfallen und Straftaten, die typischerweise mittels Telekommunikationsendgeräten begangen<br />

werden, nicht mehr verhin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> verfolgt werden können. Diese Straftaten seien zwar<br />

häufig <strong>der</strong> leichten bis mittleren Kriminalität zuzuordnen, könnten ohne den Zugriff auf retrograde<br />

Verkehrsdaten aber nicht mehr aufgeklärt werden. In vielen Fällen ergebe sich überhaupt<br />

erst gerade aus <strong>der</strong> Analyse retrograden Verkehrsdaten die eigentliche Schwere einer<br />

Straftat. Oft lasse sich nur anhand <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit stattgefundenen Kommunikation<br />

nachweisen, dass bspw. kein einfacher Diebstahl, son<strong>der</strong>n ein Bandendiebstahl vorliegt o<strong>der</strong><br />

dass es sich bei einer Person nicht um einen Einzeltäter handelt, son<strong>der</strong>n sein Handeln <strong>der</strong><br />

organisierten Kriminalität zuzuordnen ist. Ein abgeschlossener Katalog berge die Gefahr,<br />

dass die Schwere einer Straftat nicht nach außen erkennbar sei, die Straftat daher nicht von<br />

dem Katalog erfasst und daher nur die 'Spitze des Eisberges' abgebrochen werde, während<br />

das darunterliegende Tätergeflecht nicht ermittelt und gefasst werden könne. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> sozialschädlichen Massendelikte dürfe dabei nicht außer Acht gelassen werden.<br />

Ein Deliktskatalog als Ersatz für die gegenwärtige Generalklausel des § 100g Abs. 1<br />

Nr. 2 StPO würde zudem im Wi<strong>der</strong>spruch zu <strong>der</strong> Notwendigkeit stehen, diesen Bereich entwicklungsoffen<br />

zu definieren. Aus <strong>der</strong> raschen technologischen Entwicklung im Bereich <strong>der</strong><br />

elektronischen Medien ergäben sich fast zwangsläufig fortlaufend neue Deliktsformen.<br />

Zur Lösung dieses Problems wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Denkbar<br />

wäre zunächst, für die Abfrage <strong>der</strong> gespeicherten Daten zwei Kriterien nebeneinan<strong>der</strong>

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