MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
228<br />
sind. Dies betrifft vor allem die Dauer <strong>der</strong> Speicherung, die Reichweite (im Hinblick auf die<br />
mittels auf Vorrat gespeicherter Verkehrsdaten verfolgbarer Straftaten und <strong>der</strong> Art und Weise<br />
<strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> verfolgbaren Straftaten) sowie die sonstigen Bedingungen, unter denen<br />
Verkehrsdaten abgerufen werden können.<br />
45. Jedoch äußern sich vor allem die nie<strong>der</strong>ländische und die englische Regierung sehr vorsichtig<br />
über das Potenzial <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> entlang <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Richtlinie<br />
2006/24/EG. Denn es ist nach diesen Stellungnahmen abzusehen, dass die weitere Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Kommunikationstechnologie die jetzige Ausrichtung <strong>der</strong> Richtlinie überholen und<br />
neue Bedürfnisse für den Zugriff auf Kommunikations(verkehrs)daten auslösen wird.<br />
7. Der Evaluationsbericht <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
46. Der Evaluationsbericht <strong>der</strong> Europäischen Kommission geht davon aus, dass die Vorratsspeicherung<br />
von Telekommunikationsdaten signifikant zur Sicherheit in Europa beigetragen<br />
habe.<br />
47. Die Evaluation <strong>der</strong> Europäischen Kommission konnte sich allerdings wegen <strong>der</strong> fehlenden<br />
Differenzierung zwischen auf Vorrat gespeicherten und an<strong>der</strong>en Verkehrsdaten von<br />
vornherein nicht auf eine Bewertung <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> beziehen. Der Bericht enthält<br />
nur solche Daten, die allein die Praxis allgemeiner Verkehrsdatenabfragen beschreiben.<br />
48. Die Beschreibung <strong>der</strong> Nutzung von Verkehrsdaten bezieht sich auf Daten aus etwa einem<br />
Drittel <strong>der</strong> Mitgliedslän<strong>der</strong>. Ganz überwiegend können die Mitgliedslän<strong>der</strong> nicht einmal über<br />
einfache Strukturen <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage Auskunft geben.<br />
49. Die Statistiken zur Verkehrdatenabfrage lassen nicht unterscheiden zwischen Bestandsdaten<br />
und Verkehrsdaten im engeren Sinn. Ferner werden verschiedene Abfragearten nicht differenziert.<br />
50. Die Beschreibung <strong>der</strong> Nutzung von Verkehrs- und Bestandsdaten unterscheidet nicht<br />
nach <strong>der</strong> Deliktsart o<strong>der</strong> -schwere. Die Evaluation enthält keine Aussage darüber, ob und<br />
inwieweit Vorratsdaten o<strong>der</strong> allgemeine Verkehrsdaten <strong>der</strong> Telekommunikation für Ermittlungen<br />
im Bereich schwerer Kriminalität Bedeutung haben.<br />
51. Die von den Mitgliedslän<strong>der</strong>n übermittelten Statistiken lassen in keinem Fall eine Aussage<br />
darüber zu, ob und in welchem Ausmaß (allgemeine) Verkehrsdaten in strafrechtlichen<br />
Ermittlungsverfahren zur Aufklärung von Straftaten beigetragen haben (o<strong>der</strong> nicht).<br />
52. Die über die wenig aussagekräftigen Statistiken hinausgehenden Informationen und Fallberichte<br />
sind weitgehend nicht nachvollziehbar und deshalb als Grundlage für eine Evaluation<br />
nicht geeignet.<br />
53. Die von <strong>der</strong> Europäischen Kommission vorgelegte Evaluation <strong>der</strong> Richtlinie 2006/24/EG<br />
lässt aus den genannten Gründen jedenfalls nicht erwarten, dass das mit <strong>der</strong> Richtlinie ver-