02.04.2013 Aufrufe

MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.2.2. Zugriff<br />

22<br />

Auf gespeicherte Bestandsdaten darf im automatisierten Verfahren nach §§ 111, 112 TKG<br />

(dann beschränkt auf die in § 111 Abs. 1 TKG genannten Daten) o<strong>der</strong> im Rahmen eines manuellen<br />

Auskunftsverfahrens nach § 113 TKG zugegriffen werden.<br />

Das Urteil befasst sich unter an<strong>der</strong>em mit diesen Möglichkeiten. 56 Danach haben auch die zur<br />

Beantwortung von behördlichen Auskunftsersuchen herangezogenen Vorratsdaten „erhebliches<br />

Gewicht“, denn <strong>der</strong> Gesetzgeber begrenzt auch hierdurch den Umfang <strong>der</strong> Anonymität<br />

von Bürgern im Internet, jedoch bleibt die Aussagekraft dieser Daten für den Staat eng begrenzt<br />

und <strong>der</strong> durch sie geschaffene Erkenntniswert punktuell. 57 Der bislang in <strong>der</strong> Literatur<br />

teilweise vertretenen Ansicht, wonach auch die Nutzung von Verkehrsdaten mit dem Zweck<br />

<strong>der</strong> Ermittlung von Bestandsdaten eines Beschlusses nach § 100g StPO – und damit einer<br />

richterlichen Entscheidung – bedürfe, 58 erteilt das Gericht indirekt eine Absage. 59 Bei <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> vom Gericht in diesem Zusammenhang vorgesehenen Anfor<strong>der</strong>ungen würde<br />

es sich anbieten, die immer noch bestehenden Rechtsunsicherheiten 60 dieses Regelungsbereichs<br />

durch eine klare Normengestaltung endgültig zu beenden.<br />

Neben <strong>der</strong> rechtlichen Einschätzung führt <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Vorratsdaten auch zu einer mittelbaren<br />

praktischen Auswirkung mit großer Bedeutung: Da in vielen Fällen von Anbietern<br />

nicht mehr die Zuordnung von IP-Adressen zu einzelnen Nutzern protokolliert wird (vgl.<br />

hierzu unten), können Anfragen, die sich auf diesen Vorgang beziehen, bei <strong>der</strong>artigen Anbietern<br />

nicht mehr beantwortet werden. Konkret bedeutet dies, dass diese Anbieter nicht mehr in<br />

<strong>der</strong> Lage sind, darüber Auskunft zu geben, welcher Kunde eine bestimmte IP-Adresse in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit genutzt hat. Ermittlungen, die sich ausschließlich auf IP-Adressen richten,<br />

sind daher gegenwärtig in vielen Fällen zum Scheitern verurteilt.<br />

Darüber hinaus können Probleme in den Fällen entstehen, in denen Informationen bei einem<br />

Anbieter zwar vorhanden sind, aber nicht aufgrund <strong>der</strong> allgemeinen Norm des § 96 TKG gespeichert<br />

wurden. So erlaubt zwar § 100 TKG ebenfalls die Erhebung und Verwendung von<br />

Verkehrsdaten. Allerdings dürfen nach dieser Vorschrift Daten nur erhoben und verwendet<br />

werden, soweit dies „zum Erkennen, Eingrenzen o<strong>der</strong> Beseitigen von Störungen o<strong>der</strong> Fehlern<br />

an Telekommunikationsanlagen“ erfor<strong>der</strong>lich ist. Wenn bei einem Anbieter Daten nicht<br />

____________<br />

56 Vgl. Rz. 254 ff. des Urteils.<br />

57 Rz. 258, 256.<br />

58 Vgl. hierzu etwa Bär, Handbuch zur EDV-Beweissicherung, Rn. 205 ff.; Eckhardt, in: Spindler/Schuster,<br />

Recht <strong>der</strong> elektronischen Medien, § 113 TKG Rn. 9 sowie Gercke/Brunst, Praxishandbuch Internetstrafrecht,<br />

Rn. 660 ff.<br />

59 Rz. 261 a.E. Die wohl überwiegende Auffassung (vgl. Rz. 45 m.w.N.) war bereits vor Einführung <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>,<br />

dass ein Auskunftsersuchen nach § 113 TKG ausreichend war. Die „Klarstellung“ durch<br />

den Gesetzgeber bleibt aufgrund <strong>der</strong> lückenhaften Verweisungskette dennoch unbefriedigend, vgl.<br />

Gercke/Brunst, Praxishandbuch Internetstrafrecht, Rn. 667.<br />

60 Vgl. Gercke/Brunst, Praxishandbuch Internetstrafrecht, Rn. 667 m.w.N.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!