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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Bürgerrechtsorganisationen jedoch auf massive Kritik gestoßen. Wi<strong>der</strong>stand kommt auch von<br />

den Internetanbietern, die nicht bereit sind, die bei <strong>der</strong> Datenspeicherung anfallenden hohen<br />

Kosten zu tragen. Beson<strong>der</strong>s umstritten ist ferner die Reichweite <strong>der</strong> zu implementierenden<br />

Richtlinie. Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens (Privacy Commission) 385 hat bereits<br />

negative <strong>Gutachten</strong> über den Entwurf für eine Gesetzesän<strong>der</strong>ung eingeholt.<br />

Obwohl die Richtlinie 2006/24/EG bislang nicht förmlich umgesetzt wurde, ist die Europäische<br />

Kommission <strong>der</strong> Ansicht, dass die <strong>der</strong>zeit in Belgien bestehende Rechtslage den Vorgaben<br />

<strong>der</strong> Richtlinie genügt. 386<br />

4.1.1. Zugriffsmöglichkeiten auf Verkehrsdaten nach <strong>der</strong> akuellen Rechtslage<br />

Die Speicherung und <strong>der</strong> Zugriff auf Verkehrsdaten richten sich <strong>der</strong>zeit nach dem Telekommunikationsgesetz<br />

von 2005. 387 Ausgangspunkt ist eine generelle Löschungs- bzw. Anonymisierungsverpflichtung<br />

für sämtliche Verkehrsdaten. Art. 122 § 1 Abs. 1 belg. TKG lautet in<br />

<strong>der</strong> offiziellen deutschen Übersetzung wie folgt: Sobald Verkehrsdaten, die sich auf Teilnehmer<br />

beziehungsweise Endnutzer beziehen, für die Übertragung einer Nachricht nicht mehr<br />

benötigt werden, werden sie von den Betreibern aus ihren Verkehrsdaten gelöscht o<strong>der</strong> anonymisiert.<br />

Dabei werden Verkehrsdaten in Art. 2 Nr. 6 belg. TKG legal definiert als „Daten, die zum<br />

Zwecke <strong>der</strong> Weiterleitung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz o<strong>der</strong><br />

zum Zwecke <strong>der</strong> Fakturierung einer solchen Nachricht verarbeitet werden“. Elektronische<br />

Kommunikationsnetze sind gem. Art. 2 Nr. 3 belg. TKG „aktive o<strong>der</strong> passive Übertragungssysteme<br />

und gegebenenfalls Vermittlungsstellen o<strong>der</strong> Leitwegeinrichtungen sowie an<strong>der</strong>weitige<br />

Ressourcen, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

elektromagnetische Ausrüstungen ermöglichen, soweit sie zur Übertragung von an<strong>der</strong>en als<br />

Rundfunk- und Fernsehsignalen verwendet werden“. Aus <strong>der</strong> Gesetzesbegründung zum belg.<br />

TKG ergibt sich, dass diese Definitionen auch die Internetkommunikation mit erfassen sollen.<br />

Von <strong>der</strong> generellen Speicher- und Anonymisierungspflicht des Art. 122 § 1 Abs. 1 belg. TKG<br />

machen Art. 122 § 1 Abs. 2 und Art. 122 §§ 2-4 belg. TKG eine Ausnahme, sofern die Daten<br />

für Abrechnungszwecke benötigt werden und <strong>der</strong> Kunde <strong>der</strong> Speicherung seiner Daten zugestimmt<br />

hat o<strong>der</strong> die Daten zu Zwecken <strong>der</strong> Strafverfolgung benötigt werden. Art. 126 § 1<br />

belg. TKG sieht vor, dass „<strong>der</strong> König die Bedingungen fest(legt), unter denen Betreiber im<br />

____________<br />

385 Siehe oben Fn. 380. Informationen unter www.privacycommission.be [Juni 2011].<br />

386 Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte, Rechtsvergleichende Analyse im Hinblick auf die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Richtlinie 2006/24/EG über die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>, S. 8.<br />

387 Loi relative aux communications électroniques (Gesetz über die elektronische Kommunikation); eine deutsche<br />

offizielle in deutscher Sprache wurde im belgischen Staatsblatt vom 26. Januar 2007 veröffentlicht; online<br />

abrufbar unter: www.ibpt.be/GetDocument.aspx?forObjectID=2141&lang=de [Juni 2011].

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