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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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wird mitgeteilt, dass diese zwischen dem 24. Januar 2009 und dem 2. März 2010 vier Mal<br />

Daten, die nach § 113 a des Telekommunikationsgesetzes gespeichert wurden, abgefragt habe.<br />

Die Antwort ergibt im Übrigen auch, dass von den Staatsanwaltschaften des Landes Nie<strong>der</strong>sachsens<br />

im Jahr 2008 in insgesamt 766 Verfahren (1208 Anordnungen) und im Jahr 2009<br />

in 679 Verfahren (1.441 Anordnungen) Verkehrsdaten nach §100g StPO abgefragt worden<br />

sind. Mitgeteilt wird hierzu: „Eine Erfassung <strong>der</strong> Fälle, in denen in <strong>der</strong> Zeit vom 1. Januar<br />

2008 bis zum 2. März 2010 im Rahmen von Verkehrsdatenerhebungen gemäß § 100g Abs. 1<br />

StPO auf nach § 113a TKG vorsorglich gespeicherte Daten (sogenannte Vorratsdaten) zurückgegriffen<br />

wurde, ist nicht erfolgt. Entsprechende Zahlen können daher nicht mitgeteilt<br />

werden“ 153 . Dies bedeutet auch, dass an die Europäische Kommission für Zwecke <strong>der</strong> Evaluation<br />

<strong>der</strong> Richtlinie 2006/24/EG aus Deutschland keine Daten mitgeteilt werden konnten,<br />

die sich spezifisch auf die Nutzung auf Vorrat gespeicherter Verkehrsdaten beziehen.<br />

Auch die im Zusammenhang mit einer Anfrage im Bundestag von 2010 bekannt gewordenen<br />

Informationen aus Erhebungen des Bundeskriminalamts, die sich auf den Zeitraum zwischen<br />

März und September 2010 beziehen, sind für die Abschätzung <strong>der</strong> Auswirkungen des Wegfalls<br />

<strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> auf die Aufklärungsquoten nicht geeignet 154 . Denn Bezugszahlen<br />

zu den in <strong>der</strong> Antwort genannten Abfragen, die erfolglos geblieben seien, sind<br />

nicht enthalten. Ferner ergeben sich keine Hinweise darauf, warum in einem Ermittlungsverfahren<br />

<strong>der</strong> einzige Schlüssel zur Aufklärung (bzw. zur Anklagefähigkeit) Verkehrsdaten gewesen<br />

sein sollen. Schließlich zeigt die Informationsaufbereitung, dass sich die Abfragen im<br />

Wesentlichen auf Bestandsdaten (hinter einer dynamischen IP-Adresse) und ganz überwiegend<br />

auf Verbreitung o<strong>der</strong> Besitz von Kin<strong>der</strong>pornografie beziehen, und dass <strong>der</strong> Zeitraum<br />

zwischen Nutzung einer dynamischen IP-Adresse und <strong>der</strong> Abfrage nicht bekannt sei.<br />

Die Debatte um die Evaluation <strong>der</strong> Richtlinie 2006/24/EG durch die Europäische Kommission<br />

dokumentiert ebenfalls die Probleme, die sich bei einer nachvollziehbaren und überzeugenden<br />

Evaluation stellen. Die Debatten verweisen 2009 und 2010 immer wie<strong>der</strong> darauf, dass<br />

die Kommission zum Herbst 2010 – wie durch die Richtlinie vorgesehen – eine Evaluation<br />

habe vorlegen wollen. Tatsächlich gab es bis dahin lediglich Hinweise darauf, dass eine solche<br />

Evaluation noch nicht stattgefunden hat. Vorläufige Berichte deuteten bereits darauf hin,<br />

dass eine nachvollziehbare und überzeugende Evaluation auch nicht stattfinden konnte. Dies<br />

ergibt sich nicht zuletzt aus den vorstehend dokumentierten Informationen aus <strong>der</strong> Beantwortung<br />

<strong>der</strong> Kleinen Anfrage in Nie<strong>der</strong>sachsen. Denn wenn Deutschland bis Ende 2010 die In-<br />

____________<br />

153 So auch die Antwort auf eine Anfrage im Hamburger Senat, Bürgerschaft <strong>der</strong> Freien und Hansestadt Hamburg<br />

Drucksache 19/7389, 19, Wahlperiode 01. 10. 2010.<br />

154 Antwort <strong>der</strong> Bundesregierung auf die Kleine Anfrage <strong>der</strong> Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau,<br />

weiterer Abgeordneter und <strong>der</strong> Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/3721 – Verfügbarkeit von Telekommunikationsverbindungsdaten<br />

seitens des Bundeskriminalamts und Rückschlüsse auf eine „Schutzlücke“ bei <strong>der</strong><br />

Verbrechensbekämpfung. Deutscher Bundestag Drucksache 17/3974, 17. Wahlperiode 29. 11. 2010; vgl. im<br />

Übrigen Bundeskriminalamt: Stand <strong>der</strong> statistischen Datenerhebung im BKA sowie <strong>der</strong> Rechtstatsachensammlung<br />

für Bund (BKA, BPOL, ZKA) und Län<strong>der</strong> zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts<br />

zu Mindestspeicherungsfristen, Wiesbaden, Stand: 17.09.10.

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