Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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gesamt<br />
weiblich<br />
männlich<br />
unter 30 Jahre<br />
ab 30 bis unter 50<br />
Jahre<br />
50 Jahre und älter<br />
Einsatz-/<br />
Streifendienst<br />
Kriminal-/<br />
Ermittlungsdienst<br />
besondere<br />
Einsatzeinheit<br />
Abbildung 5.36: Kognitive Kriminalitätsfurcht nach Geschlecht, Alter und Tätigkeitsbereich (in %)<br />
100,0<br />
80,0<br />
60,0<br />
14,5 12,7 14,9 16,2 15,5 10,4<br />
21,7<br />
29,6 29,8 29,6<br />
36,2 31,1<br />
19,7<br />
39,2<br />
6,9<br />
18,0<br />
20,3<br />
39,8<br />
40,0<br />
20,0<br />
56,0 57,6 55,5<br />
47,7 53,4<br />
67,8<br />
41,1<br />
75,0<br />
39,9<br />
0,0<br />
unwahrscheinlich wahrscheinlich eher/sehr wahrscheinlich<br />
Auch für die Punitivität wurden drei Gruppen unterschieden: Beamte mit niedriger Strafhärte<br />
(Werte zwischen 1,0 und 3,5 bei der Mittelwertskala), Beamte mit eher hoher Strafhärte<br />
(Werte über 3,5 bis 4,75) und Beamte mit hoher Strafhärte (Werte über 4,75). Insgesamt 43,7<br />
% der Beamten halten sehr hohe strafharte Einstellungen aufrecht (Abbildung 5.37). Weibliche<br />
Beamte sind signifikant strafhärter eingestellt <strong>als</strong> männliche Beamte. Dies ist insofern ein<br />
interessanter Befund, <strong>als</strong> Untersuchungen zu Strafeinstellungen in der Normalbevölkerung<br />
keine Geschlechtsunterschiede in den Punitivitätswerten finden (Baier et al., 2011). 51 Beamte<br />
des Kriminal- und Ermittlungsdienstes sind deutlich seltener sehr hoch strafhart eingestellt.<br />
Beamte des Einsatz- und Streifendiensts sowie aus besonderen Einsatzeinheiten unterscheiden<br />
sich hinsichtlich ihrer Einstellungen nicht <strong>von</strong>einander. Bei älteren Beamten beträgt der Anteil<br />
sehr strafhart eingestellter Personen nur 37,6 %, bei jüngeren Beamten immerhin 55,0 %.<br />
Dieser Altersunterschied ist möglicherweise damit zu begründen, dass jüngere Beamte mit<br />
<strong>einer</strong> idealisierten Vorstellung der Polizeitätigkeit in ihr Berufsleben einsteigen. Sie gehen<br />
da<strong>von</strong> aus, dass ihr Tun (Verhaftung <strong>von</strong> Tätern und deren Zuführung zur Bestrafung) dazu<br />
beiträgt, die Kriminalität in der Gesellschaft zu reduzieren. Harte Strafen, so ihre Ansicht,<br />
sind ebenfalls diesem Ziel zuträglich. Mit zunehmender Dienstdauer werden die Beamten<br />
realistischer. Sie erkennen u.a. durch den Kontakt mit wiederholt in Erscheinung getretenen<br />
Tätern, dass ihr Tun wie auch harte Strafen die Kriminalität nur begrenzt zu senken vermögen.<br />
Ihre Vorstellungen vom Strafen weichen daher gelasseneren Einstellungen, eventuell<br />
auch deshalb, weil sie durch ihre Erfahrungen im Umgang mit den Tätern ein besseres Bild<br />
darüber erhalten, durch welch vielfältige Faktoren Kriminalität bedingt ist und dass harte<br />
Strafen dieser Vielfalt an Faktoren nicht gerecht werden.<br />
51 Da weibliche Beamte jünger sind <strong>als</strong> ihre männlichen Kollegen, könnte der gefundene Geschlechtsunterschied<br />
hinsichtlich der Strafhärte in Wahrheit ein Altersunterschied sein. Die Auswertungen bestätigen dies nicht:<br />
Weibliche Beamte unter 30 Jahren sind häufiger sehr punitiv eingestellt <strong>als</strong> männliche Beamte dieses Alters<br />
(56,0 zu 54,4 %); allerdings wird der Unterschied nicht <strong>als</strong> signifikant ausgewiesen. Bei separater Betrachtung<br />
der Befragten, die zwischen 30 und unter 50 Jahren alt sind, zeigt sich jedoch ein signifikanter Geschlechterunterschied<br />
(weiblich: 45,3 %; männlich: 42,9 %).<br />
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