Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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gesamt<br />
weiblich<br />
männlich<br />
unter 30 Jahre<br />
ab 30 bis unter 50<br />
Jahre<br />
50 Jahre und älter<br />
Einsatz-/<br />
Streifendienst<br />
Kriminal-/<br />
Ermittlungsdienst<br />
besondere<br />
Einsatzeinheit<br />
Abbildung 5.37: Punitivität nach Geschlecht, Alter und Tätigkeitsbereich (in %)<br />
100,0<br />
80,0<br />
60,0<br />
40,0<br />
20,0<br />
0,0<br />
43,7 47,7 42,7<br />
34,5 32,3 35,1<br />
21,8 20,1 22,2<br />
55,0<br />
32,3<br />
12,7<br />
43,5 37,6<br />
34,7<br />
35,2<br />
21,8 27,2<br />
49,6<br />
32,3<br />
18,1<br />
35,9<br />
37,5<br />
26,6<br />
50,9<br />
33,3<br />
15,8<br />
eher gering eher hoch sehr hoch<br />
Die zentrale Frage ist, ob Kriminalitätsfurcht und Punitivität zunehmen, wenn ein Beamter<br />
<strong>Opfer</strong> eines Übergriffs geworden ist oder ob eine solche Erfahrung folgenlos für die eigenen<br />
Wahrnehmungen und Einstellungen ist. Um diese Frage zu beantworten, werden drei Gruppen<br />
<strong>von</strong> Beamten unterschieden:<br />
1. Nichtopfer <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>: Hierbei handelt es sich um Beamte, die in den Jahren 2005 bis<br />
2009 keinen <strong>Gewalt</strong>übergriff mit nachfolgender Dienstunfähigkeit erlebt haben und<br />
die auch in Bezug auf das Jahr 2009 k<strong>einer</strong>lei <strong>Gewalt</strong>erlebnisse berichtet haben.<br />
2. <strong>Opfer</strong> mindestens eines <strong>Gewalt</strong>übergriffs in den Jahren 2005 bis 2009, wobei die daraus<br />
resultierende Dienstunfähigkeit höchstens sechs Tage dauerte. 52<br />
3. <strong>Opfer</strong> mindestens eines <strong>Gewalt</strong>übergriffs in den Jahren 2005 bis 2009, wobei die daraus<br />
resultierende Dienstunfähigkeit bei mindestens einem Übergriff sieben Tage oder<br />
länger betragen hat.<br />
Zwischen der Gruppe 1 und 2 gibt es noch eine Vielzahl anderer Beamtengruppen, so bspw.<br />
Beamte, die zwar keinen Übergriff mit nachfolgender Dienstunfähigkeit erlebt haben, dafür<br />
aber verbal angegriffen worden sind oder Beamte, die körperliche <strong>Gewalt</strong> im Jahr 2009 erlebt<br />
haben, die aber nicht zur Dienstunfähigkeit geführt hat. Diese Zwischengruppen werden hier<br />
aus der Betrachtung ausgeschlossen, wodurch sich die Fallzahlen deutlich reduzieren (vgl.<br />
Abbildung 5.38). Wir konzentrieren uns <strong>als</strong>o auf einen Vergleich der Extremgruppen. Abbildung<br />
5.38 macht dabei deutlich, dass sich Nichtopfer und <strong>Opfer</strong> (mit nachfolgender Dienstunfähigkeit)<br />
<strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>übergriffen deutlich hinsichtlich ihrer Wahrnehmungen und Einstellungen<br />
unterscheiden. Erkennbar ist, dass <strong>Opfer</strong> <strong>von</strong> Übergriffen mit Dienstunfähigkeit zu über<br />
zwei Drittel die Ansicht vertreten, dass eine weitere vergleichbare Viktimisierung in den<br />
nächsten zwölf Monaten wahrscheinlich ist, bei den Nichtopfern gilt dies nur für 13,0 % der<br />
Befragten. Die <strong>Polizeibeamte</strong>n gehen ihrem Dienst <strong>als</strong>o häufig mit der Angst vor einem weiteren<br />
Übergriff nach; dies dürfte die Belastbarkeit der Beamten beeinträchtigen. Für die<br />
Furcht macht es dabei keinen Unterschied, ob ein Beamter weniger <strong>als</strong> sieben Tage dienstun-<br />
52 Einbezogen werden damit alle <strong>von</strong> den Beamten berichteten <strong>Gewalt</strong>erfahrungen mit nachfolgender Dienstunfähigkeit,<br />
nicht nur jene Vorfälle, auf den detailliert eingegangen werden sollte.<br />
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