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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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gesamt<br />

weiblich<br />

männlich<br />

unter 30 Jahre<br />

ab 30 bis unter 50<br />

Jahre<br />

50 Jahre und älter<br />

Einsatz-/<br />

Streifendienst<br />

Kriminal-/<br />

Ermittlungsdienst<br />

besondere<br />

Einsatzeinheit<br />

Abbildung 5.37: Punitivität nach Geschlecht, Alter und Tätigkeitsbereich (in %)<br />

100,0<br />

80,0<br />

60,0<br />

40,0<br />

20,0<br />

0,0<br />

43,7 47,7 42,7<br />

34,5 32,3 35,1<br />

21,8 20,1 22,2<br />

55,0<br />

32,3<br />

12,7<br />

43,5 37,6<br />

34,7<br />

35,2<br />

21,8 27,2<br />

49,6<br />

32,3<br />

18,1<br />

35,9<br />

37,5<br />

26,6<br />

50,9<br />

33,3<br />

15,8<br />

eher gering eher hoch sehr hoch<br />

Die zentrale Frage ist, ob Kriminalitätsfurcht und Punitivität zunehmen, wenn ein Beamter<br />

<strong>Opfer</strong> eines Übergriffs geworden ist oder ob eine solche Erfahrung folgenlos für die eigenen<br />

Wahrnehmungen und Einstellungen ist. Um diese Frage zu beantworten, werden drei Gruppen<br />

<strong>von</strong> Beamten unterschieden:<br />

1. Nichtopfer <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>: Hierbei handelt es sich um Beamte, die in den Jahren 2005 bis<br />

2009 keinen <strong>Gewalt</strong>übergriff mit nachfolgender Dienstunfähigkeit erlebt haben und<br />

die auch in Bezug auf das Jahr 2009 k<strong>einer</strong>lei <strong>Gewalt</strong>erlebnisse berichtet haben.<br />

2. <strong>Opfer</strong> mindestens eines <strong>Gewalt</strong>übergriffs in den Jahren 2005 bis 2009, wobei die daraus<br />

resultierende Dienstunfähigkeit höchstens sechs Tage dauerte. 52<br />

3. <strong>Opfer</strong> mindestens eines <strong>Gewalt</strong>übergriffs in den Jahren 2005 bis 2009, wobei die daraus<br />

resultierende Dienstunfähigkeit bei mindestens einem Übergriff sieben Tage oder<br />

länger betragen hat.<br />

Zwischen der Gruppe 1 und 2 gibt es noch eine Vielzahl anderer Beamtengruppen, so bspw.<br />

Beamte, die zwar keinen Übergriff mit nachfolgender Dienstunfähigkeit erlebt haben, dafür<br />

aber verbal angegriffen worden sind oder Beamte, die körperliche <strong>Gewalt</strong> im Jahr 2009 erlebt<br />

haben, die aber nicht zur Dienstunfähigkeit geführt hat. Diese Zwischengruppen werden hier<br />

aus der Betrachtung ausgeschlossen, wodurch sich die Fallzahlen deutlich reduzieren (vgl.<br />

Abbildung 5.38). Wir konzentrieren uns <strong>als</strong>o auf einen Vergleich der Extremgruppen. Abbildung<br />

5.38 macht dabei deutlich, dass sich Nichtopfer und <strong>Opfer</strong> (mit nachfolgender Dienstunfähigkeit)<br />

<strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>übergriffen deutlich hinsichtlich ihrer Wahrnehmungen und Einstellungen<br />

unterscheiden. Erkennbar ist, dass <strong>Opfer</strong> <strong>von</strong> Übergriffen mit Dienstunfähigkeit zu über<br />

zwei Drittel die Ansicht vertreten, dass eine weitere vergleichbare Viktimisierung in den<br />

nächsten zwölf Monaten wahrscheinlich ist, bei den Nichtopfern gilt dies nur für 13,0 % der<br />

Befragten. Die <strong>Polizeibeamte</strong>n gehen ihrem Dienst <strong>als</strong>o häufig mit der Angst vor einem weiteren<br />

Übergriff nach; dies dürfte die Belastbarkeit der Beamten beeinträchtigen. Für die<br />

Furcht macht es dabei keinen Unterschied, ob ein Beamter weniger <strong>als</strong> sieben Tage dienstun-<br />

52 Einbezogen werden damit alle <strong>von</strong> den Beamten berichteten <strong>Gewalt</strong>erfahrungen mit nachfolgender Dienstunfähigkeit,<br />

nicht nur jene Vorfälle, auf den detailliert eingegangen werden sollte.<br />

102

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