Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Wird untersucht, ob die vorgestellten Informationen zu den Tätermerkmalen mit der späteren<br />
Dienstunfähigkeitsdauer in Beziehung stehen, dann ergibt sich das in Abbildung 5.20 berichtete<br />
Bild. Wenn der Täter laut Einschätzung des Beamten zum Zeitpunkt des Übergriffs nicht<br />
unter Alkoholeinfluss stand, fällt der Anteil an <strong>Opfer</strong>n mit <strong>einer</strong> längeren Dienstunfähigkeit<br />
<strong>von</strong> mindestens sieben Tagen mit 44,7 % höher aus <strong>als</strong> wenn der Täter unter Alkoholeinfluss<br />
stand (37,0 %); dieser Unterschied wird <strong>als</strong> signifikant ausgewiesen. Eine Erklärung für diesen<br />
Befund könnte darin liegen, dass die <strong>Polizeibeamte</strong>n in solchen Situationen besonders<br />
aufmerksam sind, weil sie um die Unberechenbarkeit <strong>von</strong> alkoholisierten Tätern wissen.<br />
Möglich ist auch, dass alkoholisierte Täter in ihrer Koordinationsfähigkeit geschwächt sind<br />
und die Angriffe auf Beamte weniger zielgenau ausführen können. Für Übergriffe, die durch<br />
polizeibekannte Täter erfolgten, ist ebenfalls zu beobachten, dass die Folgen signifikant weniger<br />
schwerwiegend sind: Eine Dienstunfähigkeitsdauer kommt in solchen Fällen zu 36,8 %<br />
vor, in Fällen <strong>von</strong> nicht polizeilich in Erscheinung getretenen Tätern zu 43,6 %. Auch hier ist<br />
anzunehmen, dass die <strong>Polizeibeamte</strong>n, wenn sie mit polizeilich in Erscheinung getretenen<br />
Personen interagieren, vorsichtiger sind. Waren bewaffnete Täter an dem Übergriff beteiligt,<br />
finden sich keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich der Dienstunfähigkeitsdauer.<br />
Abbildung 5.20: Dienstunfähigkeitsdauer nach täterbezogenen Informationen (in %)<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
44,7<br />
37,0<br />
43,6<br />
36,8 39,0 42,8<br />
22,8<br />
23,1<br />
23,0<br />
22,8<br />
23,6 20,8<br />
32,3<br />
40,2<br />
33,6<br />
40,1 37,4 36,4<br />
nein ja nein ja nein ja<br />
mind. 7 Tage<br />
3-6 Tage<br />
1-2 Tage<br />
Alkoholeinfluss<br />
polizeilich in Erscheinung<br />
getreten<br />
Bewaffnung<br />
Tabelle 5.8 gibt einen Überblick dazu, in welchen Situationen welche der erwähnten Tätermerkmale<br />
häufiger auftreten. Der Anteil an Übergriffen, in denen mindestens ein Täter unter<br />
Alkoholeinfluss stand, variiert zwischen 57,3 % bei Festnahmen/Überprüfungen <strong>von</strong> Verdächtigen<br />
bis zu 93,1 % bei Veranstaltungen. Auch bei Einsätzen wegen Störung der Öffentlichen<br />
Ordnung ergeben sich mit 89,9 % hohe Anteile alkoholisierter Täter. Dies ist insofern<br />
nicht überraschend, da Übergriffe durch „randalierende Betrunkene“ explizit in dieser Kategorie<br />
erfasst wurden. Mit einem Anteil <strong>von</strong> 84,4 % erfolgten auch die meisten Übergriffe im<br />
Rahmen <strong>von</strong> Streitigkeiten/Schlägereien ohne familiären Hintergrund durch alkoholisierte<br />
Täter.<br />
Anteil an fehlenden Werten unterscheiden, bei der Indexbildung aber der Maximalwert codiert wurde und somit<br />
auch Personen berücksichtigt werden, die nur eine gültige Angabe gemacht haben. Die Anzahl an Beamten, die<br />
mindestens einen gültigen Wert beim Index aufweisen, liegt damit deutlich höher <strong>als</strong> die Anzahl an Beamten, die<br />
eine Antwort auf die Frage gegeben haben, ob der Täter polizeibekannt war (2.380 zu 2.116)<br />
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