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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Wird untersucht, ob die vorgestellten Informationen zu den Tätermerkmalen mit der späteren<br />

Dienstunfähigkeitsdauer in Beziehung stehen, dann ergibt sich das in Abbildung 5.20 berichtete<br />

Bild. Wenn der Täter laut Einschätzung des Beamten zum Zeitpunkt des Übergriffs nicht<br />

unter Alkoholeinfluss stand, fällt der Anteil an <strong>Opfer</strong>n mit <strong>einer</strong> längeren Dienstunfähigkeit<br />

<strong>von</strong> mindestens sieben Tagen mit 44,7 % höher aus <strong>als</strong> wenn der Täter unter Alkoholeinfluss<br />

stand (37,0 %); dieser Unterschied wird <strong>als</strong> signifikant ausgewiesen. Eine Erklärung für diesen<br />

Befund könnte darin liegen, dass die <strong>Polizeibeamte</strong>n in solchen Situationen besonders<br />

aufmerksam sind, weil sie um die Unberechenbarkeit <strong>von</strong> alkoholisierten Tätern wissen.<br />

Möglich ist auch, dass alkoholisierte Täter in ihrer Koordinationsfähigkeit geschwächt sind<br />

und die Angriffe auf Beamte weniger zielgenau ausführen können. Für Übergriffe, die durch<br />

polizeibekannte Täter erfolgten, ist ebenfalls zu beobachten, dass die Folgen signifikant weniger<br />

schwerwiegend sind: Eine Dienstunfähigkeitsdauer kommt in solchen Fällen zu 36,8 %<br />

vor, in Fällen <strong>von</strong> nicht polizeilich in Erscheinung getretenen Tätern zu 43,6 %. Auch hier ist<br />

anzunehmen, dass die <strong>Polizeibeamte</strong>n, wenn sie mit polizeilich in Erscheinung getretenen<br />

Personen interagieren, vorsichtiger sind. Waren bewaffnete Täter an dem Übergriff beteiligt,<br />

finden sich keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich der Dienstunfähigkeitsdauer.<br />

Abbildung 5.20: Dienstunfähigkeitsdauer nach täterbezogenen Informationen (in %)<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

44,7<br />

37,0<br />

43,6<br />

36,8 39,0 42,8<br />

22,8<br />

23,1<br />

23,0<br />

22,8<br />

23,6 20,8<br />

32,3<br />

40,2<br />

33,6<br />

40,1 37,4 36,4<br />

nein ja nein ja nein ja<br />

mind. 7 Tage<br />

3-6 Tage<br />

1-2 Tage<br />

Alkoholeinfluss<br />

polizeilich in Erscheinung<br />

getreten<br />

Bewaffnung<br />

Tabelle 5.8 gibt einen Überblick dazu, in welchen Situationen welche der erwähnten Tätermerkmale<br />

häufiger auftreten. Der Anteil an Übergriffen, in denen mindestens ein Täter unter<br />

Alkoholeinfluss stand, variiert zwischen 57,3 % bei Festnahmen/Überprüfungen <strong>von</strong> Verdächtigen<br />

bis zu 93,1 % bei Veranstaltungen. Auch bei Einsätzen wegen Störung der Öffentlichen<br />

Ordnung ergeben sich mit 89,9 % hohe Anteile alkoholisierter Täter. Dies ist insofern<br />

nicht überraschend, da Übergriffe durch „randalierende Betrunkene“ explizit in dieser Kategorie<br />

erfasst wurden. Mit einem Anteil <strong>von</strong> 84,4 % erfolgten auch die meisten Übergriffe im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Streitigkeiten/Schlägereien ohne familiären Hintergrund durch alkoholisierte<br />

Täter.<br />

Anteil an fehlenden Werten unterscheiden, bei der Indexbildung aber der Maximalwert codiert wurde und somit<br />

auch Personen berücksichtigt werden, die nur eine gültige Angabe gemacht haben. Die Anzahl an Beamten, die<br />

mindestens einen gültigen Wert beim Index aufweisen, liegt damit deutlich höher <strong>als</strong> die Anzahl an Beamten, die<br />

eine Antwort auf die Frage gegeben haben, ob der Täter polizeibekannt war (2.380 zu 2.116)<br />

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