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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Ob es zu <strong>einer</strong> der genannten Maßnahmen kommt, hängt z.T. <strong>von</strong> demographischen Merkmalen<br />

des Beamten ab. Bei angegriffenen weiblichen Beamten kommt es signifikant seltener zu<br />

rechtlichen Konsequenzen in Form <strong>von</strong> Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren <strong>als</strong> bei männlichen<br />

Kollegen. Dieser Befund könnte u.a. damit zu begründen sind, dass männliche Beamte<br />

häufiger körperliche Zwangsmaßnahmen bzw. Führungs- und Einsatzmittel einsetzen <strong>als</strong><br />

Frauen. Signifikante Unterschiede sind auch für die Altersgruppen zu beobachten: Gegen ältere<br />

Beamte wird häufiger Beschwerde bzw. ein Ermittlungsverfahren geführt. Dies trifft auch<br />

für Beamte aus dem Einsatz-/Streifendienst zu. Dass ältere Beamte häufiger infolge des<br />

Übergriffs strafrechtlich belangt wurden <strong>als</strong> jüngere, überrascht. Möglicherweise ist der gefundene<br />

Unterschied weniger auf das Alter, <strong>als</strong> vielmehr auf das Geschlecht des Beamten<br />

zurückzuführen. Wie erwähnt, sind Männer durchschnittlich älter <strong>als</strong> weibliche Polizisten und<br />

müssen sich zudem häufiger strafrechtlich verantworten. Um den Geschlechtseffekt zu kontrollieren,<br />

wurden die Analysen auf männliche Beamte eingeschränkt. Wie sich zeigt, bleiben<br />

die Altersunterschiede bei dem Führen <strong>einer</strong> Beschwerde (ab 50 Jahre: 16,9 %, unter 30 Jahre:<br />

10,4 %) bzw. eines Ermittlungsverfahrens (ab 50 Jahre: 13,7 %; unter 30 Jahre: 9,3 %)<br />

bestehen, werden aber aufgrund der geringeren Fallzahlen nicht mehr <strong>als</strong> signifikant ausgewiesen.<br />

Geschlecht<br />

Alter zum<br />

Zeitpunkt des<br />

Übergriffs<br />

weiblich 9,3 6,9 5,6 2,0 0,4<br />

männlich 13,2 11,9 10,3 3,4 1,2<br />

unter 30 J. 8,2 8,8 7,1 3,8 0,9<br />

30 bis < 50 J. 13,3 11,3 9,7 2,8 1,2<br />

50 J. und älter 16,9 14,3 13,8 5,5 1,1<br />

5.19: Rechtliche Konsequenzen nach Geschlecht, Alter und Tätigkeitsbereich (in %; in Klammern: Anzahl<br />

Fälle)<br />

Beschwerde<br />

(2.163)<br />

Strafanzeige<br />

(2.165)<br />

Ermittlungsverfahren<br />

(2.149)<br />

Disziplinarverfahren<br />

(2.154)<br />

Anklage<br />

erhoben<br />

(2.134)<br />

gesamt 12,6 12,0 10,1 3,3 1,3<br />

Besondere Einsatzeinheit<br />

Tätigkeitsbereich<br />

zum Einsatz- /Streifendienst 13,7 11,9 10,7 3,5 1,0<br />

6,9 7,7 4,9 2,8 1,2<br />

Zeitpunkt des Kriminal- /Ermittlungsdienst 8,7 11,0 8,7 2,2 1,1<br />

Übergriffs<br />

andere 14,5 14,9 11,3 3,7 1,7<br />

fett: Unterschiede signifikant bei p < .05<br />

Innerhalb der letzten fünf Jahre sind keine signifikanten Veränderungen bezüglich des Anteils<br />

an Beamten, die die verschiedenen rechtlichen Konsequenzen erlebt haben, zu beobachten. Es<br />

deutet sich aber mit der Ausnahme des Disziplinarverfahrens an, dass die verschiedenen Konsequenzen<br />

heute etwas häufiger eintreten <strong>als</strong> noch im Jahr 2005. Dies sollte allerdings nicht<br />

<strong>als</strong> Beleg dafür gewertet werden, dass <strong>Polizeibeamte</strong> häufiger <strong>als</strong> früher Anlass zu Beschwerden<br />

gegeben haben. Möglicherweise hat sich die Anzeigebereitschaft der Bürger im Vergleich<br />

zu früher erhöht.<br />

Es ist anzunehmen, dass das Erleben rechtlicher Konsequenzen eine zusätzliche Belastung für<br />

die viktimisierten <strong>Polizeibeamte</strong>n darstellt. Es darf nicht vergessen werden, dass es sich bei<br />

den Übergriffen um <strong>Gewalt</strong>erlebnisse handelt, die zu <strong>einer</strong> Dienstunfähigkeit geführt haben.<br />

Sich zusätzlich rechtlich verantworten zu müssen, könnte zu <strong>einer</strong> Art sekundären Viktimisierung<br />

führen. Um diese Überlegung zu prüfen, ist es notwendig, die Abhängigkeit der ver-<br />

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