02.11.2013 Aufrufe

Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

keine rechtliche<br />

Konsequenz (1.725)<br />

nur Beschwerde<br />

geführt (105)<br />

Anzeige erstattet<br />

(46)<br />

Ermittlungsverfahren<br />

geführt und/oder<br />

Anklage (215)<br />

da<strong>von</strong>: ohne<br />

Disziplinarverfahren<br />

(150)<br />

da<strong>von</strong>: mit<br />

Disziplinarverfahren<br />

(56)<br />

keine rechtliche<br />

Konsequenz (671)<br />

nur Beschwerde<br />

geführt (40)<br />

Anzeige erstattet<br />

(15)<br />

Ermittlungsverfahren<br />

geführt und/oder<br />

Anklage (98)<br />

da<strong>von</strong>: ohne<br />

Disziplinarverfahren<br />

(71)<br />

da<strong>von</strong>: mit<br />

Disziplinarverfahren<br />

(24)<br />

schiedenen Konsequenzen <strong>von</strong>einander zu berücksichtigen. So wird ein Ermittlungsverfahren<br />

gegen einen Beamten nur dann geführt, wenn es vorher eine Anzeige gegeben hat. Um diese<br />

Abhängigkeiten zu kontrollieren, wird nachfolgend für jeden Beamten nur die <strong>von</strong> ihm benannte<br />

schwerste rechtliche Konsequenz berücksichtigt. In etwa acht <strong>von</strong> zehn Fällen (82,3<br />

%) kam es zu k<strong>einer</strong>lei rechtlichen Konsequenzen für den Beamten selbst. Gegen 5,2 % der<br />

Beamten wurde ausschließlich eine Beschwerde geführt; bei 2,4 % kam es zu <strong>einer</strong> Strafanzeige,<br />

die jedoch keine weiteren Folgen hatte. Bei jedem zehnten Beamten (10,2 %) kam es<br />

zur Strafanzeige, die zur Folge hatte, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, welches<br />

teilweise auch zu <strong>einer</strong> Anklage führte. In jedem vierten Fall <strong>einer</strong> Strafanzeige mit Folge<br />

eines Ermittlungsverfahrens/<strong>einer</strong> Anzeige musste sich der betroffene Beamte zudem einem<br />

Disziplinarverfahren stellen.<br />

Abbildung 5.41 berichtet den Zusammenhang zwischen den so erfassten Konsequenzen und<br />

der psychischen Belastung, wobei die Darstellung sich auf solche Beamte beschränkt, bei<br />

denen der Verdacht <strong>einer</strong> Posttraumatischen Belastungsstörung besteht. Wie sich zeigt, lag<br />

bei Beamten, die rechtlich nicht belangt wurden, der Verdacht auf eine Posttraumatische Belastungsstörung<br />

am seltensten vor (4,1 %). Der Anteil steigt mit zunehmender strafrechtlicher<br />

Maßnahme auf das fast dreifache an (11,2 %). Es zeigt sich zudem, dass das Erleben eines<br />

Disziplinarverfahren noch belastender zu sein scheint. Fast jeder fünfte Beamte, der sich sowohl<br />

in einem Ermittlungsverfahren <strong>als</strong> auch in einem Disziplinarverfahren verantworten<br />

musste, wies Symptome <strong>einer</strong> Posttraumatischen Belastungsstörung auf (19,6 %). Hingegen<br />

trifft dies nur auf 7,3 % der Beamten zu, die keinem Disziplinarverfahren ausgesetzt waren.<br />

Die Gründe für eine stärkere psychische Belastung <strong>von</strong> Beamten, die rechtlich belangt werden<br />

bzw. gegen die ein Disziplinarverfahren geführt wird, können durch die Befragung nicht offen<br />

gelegt werden. Generell sind verschiedene Gründe denkbar: Erstens könnte der Beamte tatsächlich<br />

Fehlverhalten gezeigt haben, was das Disziplinarverfahren rechtfertigt; letztlich ist es<br />

aber die selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten, was den Beamten belastet.<br />

Zweitens könnten die Anschuldigen aus Sicht des Beamten ungerechtfertigt sein. Solche<br />

f<strong>als</strong>chen Anschuldigungen können wiederum Stress auslösen. Drittens ist es möglich, dass<br />

unabhängig <strong>von</strong> der Gerechtfertigtkeit der Vorwürfe Angst vor den Konsequenzen eines solchen<br />

Verfahrens auftreten, insbesondere was die eigene Zukunft bei der Polizei angeht.<br />

Abbildung 5.41: Verdacht auf eine Posttraumatische Belastungsstörung und rechtliche Konsequenzen (in<br />

%; in Klammern: Anzahl Fälle)<br />

35,0<br />

30,0<br />

25,0<br />

20,0<br />

15,0<br />

10,0<br />

5,0<br />

0,0<br />

4,1 4,8<br />

10,9 11,2<br />

7,3<br />

19,6<br />

5,8 5,0<br />

13,3<br />

15,3<br />

9,9<br />

29,2<br />

gesamt<br />

mind. 7. Tage dienstunfähig<br />

106

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!