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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Tabelle 5.22: Urteil nach Allgemeinen Strafrecht bzw. Jugendstrafrecht für Täter deutscher und nichtdeutscher<br />

Herkunft (in %)<br />

Verurteilung des Täters ( in %)<br />

deutsche<br />

nichtdeutsche<br />

Allgemeines<br />

Strafrecht<br />

Jugendstrafrecht<br />

Herkunft<br />

Herkunft<br />

Geldstrafe 54,4 44,0<br />

Freiheitsstrafe mit Bewährung 26,3 34,5<br />

Freiheitsstrafe ohne Bewährung 14,6 15,5<br />

Maßregel 3,6 3,6<br />

Verwarnung 0,7 1,8<br />

Freispruch 0,4 0,6<br />

Anzahl Nennungen: 274 168<br />

Jugendstrafe mit Bewährung 38,6 27,8<br />

sonstige Zuchtmittel 22,9 16,5<br />

Erziehungsmaßregeln 12,0 27,8<br />

Jugendstrafe ohne Bewährung 16,9 17,7<br />

Jugendarrest 7,2 10,1<br />

anderes 2,4 -<br />

Freispruch - -<br />

Anzahl Nennungen: 83 79<br />

Die verhängten Sanktionen wurden in fast der Hälfte aller Fälle ausschließlich wegen der dem<br />

Beamten gegenüber verübten <strong>Gewalt</strong>tat verhängt (46,1 %). 63 Wegen welchen Delikten die<br />

Täter verurteilt wurden, kann Abbildung 5.47 entnommen werden, wobei Mehrfachnennungen<br />

möglich waren. Insgesamt variierte die Anzahl an Delikten, wegen derer die Person verurteilt<br />

wurde, zwischen einem (bzw. null bei Freispruch) und maximal fünf, wobei meist zwei<br />

Delikte vorlagen (43,7 %). Am häufigsten wurden die Täter mit 519 Nennungen (auch) wegen<br />

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Dass Täter nur allein wegen dieses<br />

Straftatbestands verurteilt wurden, kam aber in den selteneren Fällen vor: Von den 615 Tätern<br />

wurden insgesamt nur 128 (20,8 %) ausschließlich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte<br />

verurteilt. Körperverletzungen lagen 414 Verurteilungen zugrunde, wobei leichte<br />

Körperverletzungen (239) den deutlich größeren Anteil ausmachen. Etwa gleichhäufig wurden<br />

die Täter (auch) wegen Beleidigung (120) und/oder anderen Delikten (110) wie bspw.<br />

Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Deutlich seltener kam es mit 21 Fällen zum Vorwurf der<br />

Nötigung. In weiteren fünf Fällen wurde der Täter wegen versuchtem Totschlag und in einem<br />

Fall wegen versuchten Mordes verurteilt.<br />

63 In weiteren 46,2 % der Fälle wurde die Sanktion nicht nur wegen der <strong>Gewalt</strong>tat ausgesprochen, während 7,7 %<br />

der Befragten dies nicht wussten (610 gültige Nennungen).<br />

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