Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Tabelle 5.22: Urteil nach Allgemeinen Strafrecht bzw. Jugendstrafrecht für Täter deutscher und nichtdeutscher<br />
Herkunft (in %)<br />
Verurteilung des Täters ( in %)<br />
deutsche<br />
nichtdeutsche<br />
Allgemeines<br />
Strafrecht<br />
Jugendstrafrecht<br />
Herkunft<br />
Herkunft<br />
Geldstrafe 54,4 44,0<br />
Freiheitsstrafe mit Bewährung 26,3 34,5<br />
Freiheitsstrafe ohne Bewährung 14,6 15,5<br />
Maßregel 3,6 3,6<br />
Verwarnung 0,7 1,8<br />
Freispruch 0,4 0,6<br />
Anzahl Nennungen: 274 168<br />
Jugendstrafe mit Bewährung 38,6 27,8<br />
sonstige Zuchtmittel 22,9 16,5<br />
Erziehungsmaßregeln 12,0 27,8<br />
Jugendstrafe ohne Bewährung 16,9 17,7<br />
Jugendarrest 7,2 10,1<br />
anderes 2,4 -<br />
Freispruch - -<br />
Anzahl Nennungen: 83 79<br />
Die verhängten Sanktionen wurden in fast der Hälfte aller Fälle ausschließlich wegen der dem<br />
Beamten gegenüber verübten <strong>Gewalt</strong>tat verhängt (46,1 %). 63 Wegen welchen Delikten die<br />
Täter verurteilt wurden, kann Abbildung 5.47 entnommen werden, wobei Mehrfachnennungen<br />
möglich waren. Insgesamt variierte die Anzahl an Delikten, wegen derer die Person verurteilt<br />
wurde, zwischen einem (bzw. null bei Freispruch) und maximal fünf, wobei meist zwei<br />
Delikte vorlagen (43,7 %). Am häufigsten wurden die Täter mit 519 Nennungen (auch) wegen<br />
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Dass Täter nur allein wegen dieses<br />
Straftatbestands verurteilt wurden, kam aber in den selteneren Fällen vor: Von den 615 Tätern<br />
wurden insgesamt nur 128 (20,8 %) ausschließlich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte<br />
verurteilt. Körperverletzungen lagen 414 Verurteilungen zugrunde, wobei leichte<br />
Körperverletzungen (239) den deutlich größeren Anteil ausmachen. Etwa gleichhäufig wurden<br />
die Täter (auch) wegen Beleidigung (120) und/oder anderen Delikten (110) wie bspw.<br />
Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Deutlich seltener kam es mit 21 Fällen zum Vorwurf der<br />
Nötigung. In weiteren fünf Fällen wurde der Täter wegen versuchtem Totschlag und in einem<br />
Fall wegen versuchten Mordes verurteilt.<br />
63 In weiteren 46,2 % der Fälle wurde die Sanktion nicht nur wegen der <strong>Gewalt</strong>tat ausgesprochen, während 7,7 %<br />
der Befragten dies nicht wussten (610 gültige Nennungen).<br />
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