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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Informationen zum Mitführen und zum Einsatz der Dienstwaffe, des Reizstoffsprühgeräts<br />

sowie des Schlagstock finden sich auch in der Befragung des Jahres 2000. Im Vergleich zur<br />

aktuellen Befragung fällt dabei zum Einen auf, dass die Beamten der Studie aus dem Jahr<br />

2010 mehr <strong>als</strong> sieben Mal häufiger ein Reizstoffsprühgerät verwendet haben <strong>als</strong> die Beamten<br />

der Studie des Jahres 2000 (4,6 zu 29,4 %), während es beim Mitführen dieses Geräts keinen<br />

entsprechenden Unterschied gibt. Zum Anderen hat sich der Anteil an Befragten, die einen<br />

Schlagstock eingesetzt haben, mehr <strong>als</strong> verdoppelt (10,8 zu 23,3 %), wobei das Mitführen des<br />

Schlagstocks zurückgegangen ist (87,5 zu 62,0 %). Die <strong>Ergebnisse</strong> bestätigen damit die Befunde,<br />

die im Vergleich der Übergriffe der Jahre 2005 bis 2009 zum Reizstoffsprühgerät weiter<br />

oben berichtet worden sind. Beim Schlagstock hingegen unterscheiden sich die <strong>Ergebnisse</strong><br />

beider Trendvergleiche.<br />

5.2.5. Folgen des Übergriffs für die Beamten und die Täter<br />

5.2.5.1. Folgen für die Beamten<br />

<strong>Gewalt</strong>erfahrungen im Dienst können für den betroffenen Beamten Folgen in unterschiedlichen<br />

Bereichen nach sich ziehen. Nachfolgend soll untersucht werden, welche körperlichen<br />

und psychischen Folgen der Übergriff hatte und welche rechtlichen Konsequenzen eingetreten<br />

sind. Da sowohl die Nachbereitung des Einsatzes, in dem der Übergriff stattfand, <strong>als</strong> auch die<br />

Inanspruchnahme <strong>von</strong> Hilfsangeboten wie dem Kriseninterventionsdienst hinsichtlich der<br />

Bewältigung des <strong>Gewalt</strong>erlebnisses <strong>von</strong> Relevanz sein kann, werden sich zusätzliche Auswertungen<br />

in diesem Kapitel mit diesen Aspekten beschäftigen.<br />

Körperliche Folgen<br />

Da alle befragten Beamten einen <strong>Gewalt</strong>übergriff erlebt haben, der zu <strong>einer</strong> mindestens eintägigen<br />

Dienstunfähigkeit geführt hat, ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass z.T. schwerwiegende körperliche<br />

Verletzungen vorliegen. Dies zeigt sich auch daran, dass mehr <strong>als</strong> ein Drittel der Beamten<br />

(37,8 %), gefragt nach dem Bereich, in dem es zu <strong>einer</strong> Verletzung gekommen ist, mindestens<br />

zwei Körperbereiche genannt haben. Zur Auswahl standen den Beamten insgesamt 13<br />

Antwortoptionen, wobei sie auch sonstige Eintragungen vornehmen konnten. Die verschiedenen<br />

Antwortoptionen wurden zu sechs Sammelkategorien zusammengefasst. Die Häufigkeit<br />

<strong>von</strong> Verletzungen in den verschiedenen Bereichen ist in Abbildung 5.33 dargestellt.<br />

Deutlich wird, dass die <strong>Gewalt</strong>übergriffe mehrheitlich auf die oberen Körperpartien zielten.<br />

Fast die Hälfte aller Beamten weist Verletzungen an den Händen oder Armen auf (46,6 %),<br />

gefolgt <strong>von</strong> Gesichts- und Kopfverletzungen, die fast jeder dritte Beamte beklagt (29,6 %).<br />

Etwa jeder fünfte Übergriff führte zu Verletzungen im Schulterbereich (22,6 %). Verletzungen<br />

<strong>von</strong> Brust, Bauch oder Unterleib werden mit 13,0 % deutlich seltener genannt. Zudem<br />

berichten die Beamten <strong>von</strong> Verletzungen der unteren Extremitäten, wobei das Knie (18,7 %)<br />

bzw. die Beine oder Füße (18,3 %) vergleichbar häufig betroffen waren. Unter der Kategorie<br />

„sonstiges“ (3,8 %) wurden die offenen Antworten zusammengefasst. Die häufigsten Nennungen<br />

waren hier psychische Belastung infolge des Übergriffs sowie Rippenbrüche oder -<br />

prellungen.<br />

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