Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Beamten in nahezu allen Einsatzsituationen ihre Dienstwaffe (95,5 %) sowie ein Reizstoffsprühgerät<br />
bei sich (90,2 %). Zwei <strong>von</strong> drei Befragten hatten zudem einen Schlagstock dabei<br />
(62,4 %). Sehr viel seltener waren Diensthunde vor Ort (5,7 %). 48 Hinsichtlich des Geschlechts<br />
der Beamten ergeben sich bis auf das Mitführen eines Schlagstocks keine signifikanten<br />
Unterschiede, wobei letztgenanntes Einsatzmittel etwas häufiger <strong>von</strong> Männern mitgeführt<br />
wurde (61,7 % zu 54,9 %).<br />
Tabelle 5.14: Beim Übergriff mitgeführte bzw. eingesetzte Führungs- und Einsatzmittel (in %)<br />
da<strong>von</strong>: eingesetzt<br />
mitgeführt<br />
ja da<strong>von</strong>: Einsatz gebremst<br />
körperliche Zwangsmaßnahmen/ <strong>Gewalt</strong> - 84,0 83,6<br />
Dienstwaffe 95,5 1,5 64,7<br />
Reizstoffsprühgerät 90,2 29,9 70,6<br />
Schlagstock 62,4 26,2 82,6<br />
Diensthunde 5,7 50,0 80,5<br />
Ebenfalls in Tabelle 5.14 dargestellt, ist der Anteil an Beamten, die die genannten Mittel beim<br />
Übergriff auch eingesetzt haben, wobei sich der dargestellte Prozentsatz nur auf jene Beamten<br />
bezieht, die das entsprechende Führungs- und Einsatzmittel auch dabei hatten. Generell kann<br />
festgehalten werden, dass es mehrheitlich nicht zum Einsatz <strong>von</strong> Führungs- und Einsatzmitteln<br />
gekommen ist. Weit häufiger werden <strong>von</strong> den Beamten stattdessen körperliche Zwangsmaßnahmen<br />
dem Täter gegenüber angewendet (84,0 %). Diesen Maßnahmen wird auch eine<br />
besonders hohe Effektivität im Sinne eines bremsenden Effekts auf den Übergriff zugeschrieben<br />
(83,6 %). Obwohl das Reizstoffsprühgerät in den meisten Situationen vorhanden war,<br />
wird es nur in 29,9 % der Fälle auch eingesetzt. Etwa gleichläufig kommt der Schlagstock –<br />
so er denn mitgeführt wurde – beim Übergriff zum Einsatz (26,2 %), dessen Effektivität allerdings<br />
höher <strong>als</strong> die des Reizstoffsprühgeräts beurteilt wird. Lediglich bei 35 Übergriffen (1,5<br />
%) wurde <strong>von</strong> der Dienstwaffe Gebrauch gemacht. Wenn dies der Fall war, dann wurde zu<br />
42,9 % ein Warnschuss, zu 65,7 % (zudem) ein gezielter Schuss abgegeben. Geschlechterunterschiede<br />
finden sich beim Einsatz der Führungs- und Einsatzmittel insofern, <strong>als</strong> dass weibliche<br />
Beamte signifikant seltener körperliche Zwangsmaßnahmen (78,9 %) und Schlagstöcke<br />
(15,7 %) einsetzen verglichen mit ihren männlichen Kollegen (84,9 % bzw. 27,0 %). Auch<br />
beim Reizstoffsprühgerät unterscheidet sich die Einsatzquote im Geschlechtervergleich<br />
(Frauen: 26,7 %, Männer: 29,7 %); dieser Unterschied ist aber nicht signifikant.<br />
Inwiefern sich Abweichungen beim Mitführen und Einsatz der Führungs- und Einsatzmittel<br />
nach der Einsatzsituation ergeben, kann Tabelle 5.15 entnommen werden. 49 Demnach werden<br />
körperlichen Zwangsmaßnahmen am häufigsten bei Übergriffen im Rahmen außerfamiliären<br />
Streitigkeiten (90,4 %) angewendet. Deutlich seltener ist dies bei Demonstrationen (60,9 %)<br />
der Fall. Stattdessen kommt hier der Einsatz <strong>von</strong> Reizstoffsprühgeräten (38,7 %) und Schlagstöcken<br />
(45,8 %) vergleichsweise häufig vor, die grundsätzlich auch häufiger mitgeführt werden.<br />
Diensthunde sind zwar bei Veranstaltungen am häufigsten vor Ort (22,3 %), werden<br />
aber, wenn sie mitgeführt werden, insbesondere bei Festnahmen eingesetzt. Erfolgten die<br />
48 Zusätzlich wurde nach dem Mitführen <strong>von</strong> Tasern und Wasserwerfern sowie sonstigen Führungs- und Einsatzmitteln<br />
gefragt. Da hier<strong>von</strong> nur sehr wenige Beamte berichteten, werden zu diesen Führungs- und Einsatzmitteln<br />
keine eigenen Auswertungen vorgestellt.<br />
49 Mit Ausnahme des Einsatzes <strong>von</strong> Reizstoffsprühgeräten und Hunden werden alle Unterschiede zwischen den<br />
Situationen <strong>als</strong> signifikant ausgewiesen.<br />
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