Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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motivierte <strong>Gewalt</strong> <strong>von</strong> links, <strong>von</strong> rechts und <strong>von</strong> anderen Gruppen; politisch motivierte <strong>Gewalt</strong><br />
<strong>von</strong> links wurde 7,3 % der Täter, <strong>von</strong> rechts 2,0 % der Täter und anderer Richtung 0,6 %<br />
der Täter attestiert. Weiterhin wurde in 5,1 % der Übergriffe Erlebnisgewalt (z.B. bei Fußballspielen)<br />
sowie in 4,5 % der Fälle die Tatfortsetzung <strong>als</strong> Tatmotiv berichtet. Unter der Kategorie<br />
„sonstiges“ (8,1 %) wurden verschiedene Motive zusammengefasst, die in offener<br />
Weise berichtet worden sind (z.B. Alkoholeinfluss, Suizidalität, Vernichtung <strong>von</strong> Beweismitteln).<br />
Abbildung 5.22: Motive der Täter aus Sicht der Beamten (in %)<br />
Festnahme entziehen<br />
37,8<br />
Feindschaft gegenüber Polizei/Staat<br />
30,5<br />
Befreiungsabsicht<br />
19,6<br />
persönliches Motiv (z. B. Rache, Wut)<br />
12,5<br />
politisch motivierte <strong>Gewalt</strong><br />
9,5<br />
Erlebnisgewalt<br />
Tatfortsetzung<br />
5,1<br />
4,5<br />
Beutesicherung<br />
2,4<br />
sonstiges<br />
8,1<br />
kein klares Motiv<br />
20,1<br />
0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0<br />
Dass relativ häufig das Motiv der Feindschaft gegenüber der Polizei/dem Staat genannt wird,<br />
könnte möglicherweise darauf zurückgeführt werden, dass viele Beamte dieses Motiv pauschal<br />
vielen Tätern unterstellen und es zusätzlich, neben anderen Motiven, im Fragebogen<br />
ankreuzen. Aus diesem Grund wurden die Auswertungen zu den Motiven noch einmal auf<br />
jene Befragten beschränkt, die genau ein Motiv genannt haben. Dabei reduziert sich insbesondere<br />
der Anteil an Beamten, die das Motiv der Feindschaft benannt haben; allerdings findet<br />
sich auch ein deutlich geringerer Anteil an Beamten, die dem Täter Befreiungsabsicht<br />
unterstellen. Diese beiden Motive werden anscheinend besonders häufig zusammen mit anderen<br />
Motiven benannt. Die Einschränkung auf die Fälle mit nur einem benannten Motiv ändert<br />
aber nichts an der Reihenfolge: Am häufigsten wird <strong>als</strong> Motiv sich der Festnahmen entziehen,<br />
am zweithäufigsten die Feindschaft gegenüber Polizei und Staat benannt. Zusammengefasst<br />
scheinen die Übergriffe damit vergleichsweise selten gegen den Beamten infolge <strong>einer</strong> persönlichen<br />
Differenz zu erfolgen. Vielmehr stellt die Rolle bzw. Funktion des Beamten <strong>als</strong><br />
Vertreter des staatlichen <strong>Gewalt</strong>monopols das wichtigste Motiv für die Angreifer dar.<br />
Da einige der genannten Motive offensichtlich einen Bezug zur Einsatzsituation, in der der<br />
Übergriff stattfand, aufweisen (z.B. Festnahme entziehen, Tatfortsetzung), erscheint es sinnvoll,<br />
beide Übergriffsmerkmale gemeinsam zu betrachten (Tabelle 5.10). Dabei werden die<br />
Motive Festnahme entziehen und Befreiungsabsicht sowie die Motive Tatfortsetzung und<br />
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