Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Die letzte zu erwähnende ausländische Studie wurde <strong>von</strong> Griffiths und McDaniels (1993)<br />
durchgeführt. Auch hier waren die Angreifer mehrheitlich männlich (87 %) bzw. standen unter<br />
Alkoholeinfluss (72,3 %). Die Angriffe ereigneten sich vor allem abends oder nachts (73,3<br />
%), und zwar insbesondere bei Festnahmen (42 %), häuslichen Streitigkeiten (24 %) oder<br />
beim Kontakt mit Gefangenen bzw. verdächtigen Personen (21 %). In 83,5 % der Fälle wurden<br />
die Beamten körperlich ohne Einsatz <strong>von</strong> Waffen angegriffen.<br />
Auch in der deutschen Forschung finden sich verschiedene Untersuchungen, die sich dem<br />
Bereich der beschreibenden Studien zuordnen lassen. Dabei wurde sich dem Thema <strong>von</strong> unterschiedlichen<br />
Perspektiven genähert, wodurch die Vergleichbarkeit der <strong>Ergebnisse</strong> einschränkt<br />
ist. So finden sich neben Studien zu versuchten/vollendeten Tötungsdelikten an <strong>Polizeibeamte</strong>n<br />
(Sessar et al., 1980), auch solche, die eine mehrtägige Dienstunfähigkeitsdauer<br />
des Beamten infolge eines Angriffs in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen (Jäger, 1988;<br />
Jäger, 1991; Jäger, 1994). Andere Studien richteten sich wiederum auf Widerstandsdelikte<br />
gegen <strong>Polizeibeamte</strong> (z.B. Falk, 2000), die zwar nicht zwangsläufig mit gewalttätigen Übergriffen<br />
bzw. Verletzungen einhergehen müssen, aber dennoch eine konflikthafte Beamten-<br />
Bürger-Interaktion darstellen (ein Überblick zu den Befunden der nationalen Forschung findet<br />
sich bei Ohlemacher et al., 2003, S. 20).<br />
Die letzte umfassende Untersuchung zu <strong>Gewalt</strong> gegen <strong>Polizeibeamte</strong> wurde im Jahr 2000<br />
vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen durchgeführt (Ohlemacher et al.,<br />
2003). Dabei handelte es sich um eine deutschlandweite, schriftliche Befragung <strong>von</strong> <strong>Polizeibeamte</strong>n,<br />
die in Tötungsabsicht angegriffen wurden bzw. solche, die zwischen 1995 und 2000<br />
infolge eines <strong>Gewalt</strong>übergriffs für mindestens sieben Tage dienstunfähig geworden waren. Da<br />
diese Studie gleichzeitig die Basis für die aktuelle Untersuchung darstellt, sollen hier einige<br />
Kernbefunde erwähnt werden.<br />
Die Beamten, die angegriffen wurden, waren überwiegend zu zweit unterwegs, nur 9 % waren<br />
alleine. Dies zeigt sich auch in anderen deutschen Untersuchungen (Falk, 2000; Jäger, 1994).<br />
Insbesondere Beamte auf der Funkstreife waren mit rund zwei Drittel am häufigsten <strong>von</strong><br />
Übergriffen betroffen. Entsprechend häufig waren die Einsatzanlässe, die zum Aufgabengebiet<br />
dieser Dienstgruppe gehören. An erster Stelle rangierten (versuchte) Straftaten, die über<br />
die Hälfte aller Nennungen ausmachen (53 %), gefolgt <strong>von</strong> Festnahmen (20 %). Etwa gleichhäufig<br />
ereigneten sich die Angriffe zudem bei Störungen der öffentlichen Ordnung (19 %)<br />
und bei der Überprüfung verdächtiger Personen/Sachen (18 %). Zu den weiteren Anlässen des<br />
Einschreitens gehörten außer- und innerfamiliärere Streitigkeiten/Schlägereien (15 bzw. 12<br />
%) sowie Verkehrskontrollen (9 %). Angriffe bei Demonstrationen oder Veranstaltungen bildeten<br />
hingegen die Ausnahme (4 %). Umfassende Informationen vor dem Einsatz lagen den<br />
Beamten lediglich über die Anzahl der Beteiligten, das erforderliche polizeiliche Handeln<br />
sowie die örtlichen Gegebenheiten vor, während Informationen über die Bewaffnung oder das<br />
<strong>Gewalt</strong>potential überwiegend fehlten. Zudem galt der Ort des Einschreitens zuvor mehrheitlich<br />
<strong>als</strong> ungefährlich. Bei etwa einem Viertel aller Übergriffe war die Aufgabenverteilung in<br />
den Teams vor dem Einsatz nur unzureichend abgesprochen. Die Angriffe wurden <strong>von</strong> den<br />
Beamten mehrheitlich <strong>als</strong> überraschend erlebt (80 %), so dass vorherige Zwangsmaßnahmen<br />
eher selten angedroht werden konnten. Etwa gleichhäufig wurden die Beamten beim Zugriff,<br />
beim Verhindern <strong>einer</strong> Flucht oder der Festnahme (je 20 %) angegriffen, <strong>als</strong>o in Situationen,<br />
die eine „Endgültigkeit“ für den Angreifer signalisieren (Ohlemacher et al., 2003, S. 55). Et-<br />
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