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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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nahme (sowie damit einhergehende Fluchtverhinderung) bergen unabhängig <strong>von</strong> der konkreten<br />

Situation ein hohes Gefährdungspotential für den Beamten.<br />

Erfolgte der Übergriff bei der Verhinderung der Flucht des Verdächtigen, dann waren die<br />

Beamten infolge des Übergriffs signifikant häufiger mindestens sieben Tage dienstunfähig<br />

(47,4 %; keine Flucht: 37,1 %). Umgekehrt verhält es sich, wenn der Beamte während des<br />

Transportes <strong>von</strong> Personen angegriffen worden ist (33,3 % mindestens siebentägige Dienstunfähigkeit;<br />

kein Transport: 39,7 %). Für die übrigen Maßnahmen ergeben sich in Bezug auf die<br />

Dauer der Dienstunfähigkeit keine nennenswerten Unterschiede.<br />

Informationsstand<br />

Um das Gefährdungspotential <strong>einer</strong> Situation einschätzen zu können, erscheint es wichtig,<br />

bereits vor dem Einsatz Informationen über die Gegebenheiten vor Ort zur Verfügung zu haben.<br />

Aus diesem Grund widmete sich eine Frage des Fragebogens den Informationen, die den<br />

Beamten „vor dem Einsatz [...] <strong>von</strong> Seiten der Dienststelle“ (Wortlaut im Fragebogen) bekannt<br />

war. Abbildung 5.11 führt die einzelnen Aspekte auf, die dabei berichtet werden sollten.<br />

Diese wurden zu drei Oberkategorien zusammengefasst: situationsbezogene Informationen,<br />

personenbezogene Informationen und Informationen über das zu erwartende Konfliktpotential.<br />

Die Antwortvorgaben reichten <strong>von</strong> „1 – gar nicht“ bis „4 – umfassend“. Für die Auswertungen<br />

wurden die Antworten 1 und 2 zu „keine/wenige Informationen“, die Antworten 3<br />

bis 4 zu „einige/umfassende Informationen“ gruppiert; vor dem Hintergrund <strong>einer</strong> möglicherweise<br />

positiven Wirkung der Verfügbarkeit <strong>von</strong> Informationen soll sich nachfolgend im<br />

Wesentlichen auf die Darstellung des Anteils „einige/umfassende Informationen“ beschränkt<br />

werden. Um aus den einzelnen Items die Sammelkategorien zu bilden, wurde jeweils eine<br />

Mittelwertsskala gebildet, die im Anschluss ebenfalls dichotomisiert wurde. 20 Insgesamt haben<br />

je nach Frage zwischen 18,2 % und 20,8 % der Beamten keine Antwort gegeben bzw.<br />

„weiß nicht“ angekreuzt, weshalb die berichteten Fallzahlen wiederum deutlich unter der Gesamtzahl<br />

<strong>von</strong> 2.603 Befragten liegen.<br />

Wie Abbildung 5.11 entnommen werden kann, standen etwa der Hälfte aller Beamten (51,2<br />

%) vor dem Einsatz einige bis umfassende Informationen zu den situativen Gegebenheiten<br />

vor Ort zur Verfügung. Am häufigsten lagen den Beamten in diesem Zusammenhang Informationen<br />

über die Örtlichkeit (60,7 %) vor. Über Merkmale der Beteiligten sind die Beamten<br />

hingegen deutlich seltener gut informiert (12,4 %). Bei etwa jedem dritten Übergriff (30,0 %)<br />

war zumindest bekannt, ob bei den Personen ein Einfluss <strong>von</strong> Alkohol- oder Betäubungsmitteln<br />

vorliegt. Informationen zur Bewaffnung bzw. zu <strong>einer</strong> möglichen psychischen Störung<br />

des Täters sind nur in etwa jedem zehnten Einsatz, der zu einem Übergriff mit Dienstunfähigkeit<br />

geführt hat, bekannt. Zuletzt zeigt sich, dass bei etwa jedem fünften Einsatz (21,5 %) einige<br />

bis umfassende Informationen hinsichtlich der zu erwartenden Konflikte vorlagen.<br />

Zusammengefasst finden sich deutliche Unterschiede im Umfang der zur Verfügung stehenden<br />

Informationen. Insbesondere Informationen zu den Merkmalen der beteiligten Personen<br />

sowie zur Konflikthaftigkeit der Situation liegen nur in <strong>einer</strong> Minderheit der Fälle in ausrei-<br />

20 Das Antwortformat der über einen Mittelwertsbefehl gebildeten Skalen weist Dezim<strong>als</strong>tellen auf. Für die<br />

Gruppierung wurden folgende Werte zusammengefasst: 1,0 bis 2,5 zu „keine/wenige Informationen“, über 2,5<br />

bis 4 zu „einige/umfassende Informationen“.<br />

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