Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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nahme (sowie damit einhergehende Fluchtverhinderung) bergen unabhängig <strong>von</strong> der konkreten<br />
Situation ein hohes Gefährdungspotential für den Beamten.<br />
Erfolgte der Übergriff bei der Verhinderung der Flucht des Verdächtigen, dann waren die<br />
Beamten infolge des Übergriffs signifikant häufiger mindestens sieben Tage dienstunfähig<br />
(47,4 %; keine Flucht: 37,1 %). Umgekehrt verhält es sich, wenn der Beamte während des<br />
Transportes <strong>von</strong> Personen angegriffen worden ist (33,3 % mindestens siebentägige Dienstunfähigkeit;<br />
kein Transport: 39,7 %). Für die übrigen Maßnahmen ergeben sich in Bezug auf die<br />
Dauer der Dienstunfähigkeit keine nennenswerten Unterschiede.<br />
Informationsstand<br />
Um das Gefährdungspotential <strong>einer</strong> Situation einschätzen zu können, erscheint es wichtig,<br />
bereits vor dem Einsatz Informationen über die Gegebenheiten vor Ort zur Verfügung zu haben.<br />
Aus diesem Grund widmete sich eine Frage des Fragebogens den Informationen, die den<br />
Beamten „vor dem Einsatz [...] <strong>von</strong> Seiten der Dienststelle“ (Wortlaut im Fragebogen) bekannt<br />
war. Abbildung 5.11 führt die einzelnen Aspekte auf, die dabei berichtet werden sollten.<br />
Diese wurden zu drei Oberkategorien zusammengefasst: situationsbezogene Informationen,<br />
personenbezogene Informationen und Informationen über das zu erwartende Konfliktpotential.<br />
Die Antwortvorgaben reichten <strong>von</strong> „1 – gar nicht“ bis „4 – umfassend“. Für die Auswertungen<br />
wurden die Antworten 1 und 2 zu „keine/wenige Informationen“, die Antworten 3<br />
bis 4 zu „einige/umfassende Informationen“ gruppiert; vor dem Hintergrund <strong>einer</strong> möglicherweise<br />
positiven Wirkung der Verfügbarkeit <strong>von</strong> Informationen soll sich nachfolgend im<br />
Wesentlichen auf die Darstellung des Anteils „einige/umfassende Informationen“ beschränkt<br />
werden. Um aus den einzelnen Items die Sammelkategorien zu bilden, wurde jeweils eine<br />
Mittelwertsskala gebildet, die im Anschluss ebenfalls dichotomisiert wurde. 20 Insgesamt haben<br />
je nach Frage zwischen 18,2 % und 20,8 % der Beamten keine Antwort gegeben bzw.<br />
„weiß nicht“ angekreuzt, weshalb die berichteten Fallzahlen wiederum deutlich unter der Gesamtzahl<br />
<strong>von</strong> 2.603 Befragten liegen.<br />
Wie Abbildung 5.11 entnommen werden kann, standen etwa der Hälfte aller Beamten (51,2<br />
%) vor dem Einsatz einige bis umfassende Informationen zu den situativen Gegebenheiten<br />
vor Ort zur Verfügung. Am häufigsten lagen den Beamten in diesem Zusammenhang Informationen<br />
über die Örtlichkeit (60,7 %) vor. Über Merkmale der Beteiligten sind die Beamten<br />
hingegen deutlich seltener gut informiert (12,4 %). Bei etwa jedem dritten Übergriff (30,0 %)<br />
war zumindest bekannt, ob bei den Personen ein Einfluss <strong>von</strong> Alkohol- oder Betäubungsmitteln<br />
vorliegt. Informationen zur Bewaffnung bzw. zu <strong>einer</strong> möglichen psychischen Störung<br />
des Täters sind nur in etwa jedem zehnten Einsatz, der zu einem Übergriff mit Dienstunfähigkeit<br />
geführt hat, bekannt. Zuletzt zeigt sich, dass bei etwa jedem fünften Einsatz (21,5 %) einige<br />
bis umfassende Informationen hinsichtlich der zu erwartenden Konflikte vorlagen.<br />
Zusammengefasst finden sich deutliche Unterschiede im Umfang der zur Verfügung stehenden<br />
Informationen. Insbesondere Informationen zu den Merkmalen der beteiligten Personen<br />
sowie zur Konflikthaftigkeit der Situation liegen nur in <strong>einer</strong> Minderheit der Fälle in ausrei-<br />
20 Das Antwortformat der über einen Mittelwertsbefehl gebildeten Skalen weist Dezim<strong>als</strong>tellen auf. Für die<br />
Gruppierung wurden folgende Werte zusammengefasst: 1,0 bis 2,5 zu „keine/wenige Informationen“, über 2,5<br />
bis 4 zu „einige/umfassende Informationen“.<br />
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